Klagegenstand ist die Ausgestaltung der Bestätigungsseite beim sogenannten Kündigungsbutton sowie die Irreführung über Kündigungsbedingungen in einer Kundenmitteilung.
In einem Beauftragungsfall durch die ersuchende Behörde aus Österreich (CPC-VO) hat der vzbv gegen CopeCart Klage eingereicht. Gegenstand der Klage ist ein unzulässiges Erlöschen des Widerrufsrechtes im Rahmen des Abschlusses von Coachingleistungen.
Klage bezüglich der Plattform www.lieferando.de im Hinblick auf zusätzliche Servicegebühr in Höhe von 0,99 Euro, ohne dass Verbraucher ausdrücklich zustimmen müssen und/oder für die Bezahlung lediglich die Kreditkarte als kostenfreie Zahlungsmöglichkeit anzubieten.
Verstoß gegen die Abrechnungsvorgaben (zeitlicher Intervall) einer Stromjahresabrechnung sowie der Erhebung eines Entgelts für die Abrechnung in Papierform
Zahlungsaufforderung eines Inkassounternehmens zugunsten einer Auftraggeberin, die unter der genannten Anschrift nicht existiert / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen
Klagegegenstand sind Klauseln aus den Bedingungen für eine Weihnachtslotterie, die Einschränkungen für den Verkauf und die Übertragung des Gewinns sowie ein jederzeitiges Änderungsrecht enthalten.