Angaben der behaupteten Zuwiderhandlung, gegen die die Klage gerichtet ist:
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbraucher:innen zum Kauf von Soßen mit der Behauptung lockt, Verbraucher:innen könnten dieses Lebensmittel „Gratis testen“ und erhielten zu „100% Geld zurück“, obwohl die Erstattung eingeschränkt wird durch eine Limitierung der möglichen Einlösungen sowohl der Zahl als auch dem Einlösungszeitraum nach.
Darüber hinaus beanstandet die Klägerin, dass sich die von der Beklagten angegebene Beschränkung „auf max. 20.000 Einlösungen“ nicht ausschließlich auf die konkrete Lebensmittelart bezieht, die von der Aktion erfasst wird, sondern auf eine umfangreiche Lebensmittelserie.