Klage gegen mivolta GmbH wegen des Verschickens von Kündigungsbestätigungen, auf denen das Datum der Beendigung des Vertrages nicht vermerkt ist
Es wurde beantragt, dass die Beklagte es zu unterlassen hat, im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbraucher:innen, Kündigungsbestätigungen zu verschicken, auf denen nicht das Datum der Beendigung des Energieliefervertrages im Bereich Strom vermerkt ist. Der Versorger solle auf seinen Kündigungsschreiben die wesentlichen Informationen zur Überprüfung der Kündigung, insbesondere einen Kündigungstermin, das Belieferungs- und das Vertragsende angeben.