Klage gegen HelloFresh, Verfahren II
Abbuchung ohne Autorisierung sowie Aufforderung zur Bezahlung nicht bestellter Lebensmittel und überhöhte „Mahngebühren“ / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
HelloFresh Deutschland SE & Co. KG
Prinzenstr. 89
10969 Berlin
Deutschland
Zugehörige Dokumente
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte im Zusammenhang mit der Belieferung von Lebensmitteln grundlegende Verbraucherschutzvorschriften verletzt, nämlich
- ohne Autorisierung des Verbrauchers Abbuchungen vornimmt,
- zur Bezahlung nicht bestellter Lebensmittel auffordert und
- Zahlungsaufforderungen versendet und dabei überhöhte Mahnkosten geltend macht.
Das Landgericht Berlin II (Az. 91 O 5/25) hat die Beklagte antragsgemäß zur Unterlassung verurteilt. Hiergegen hat die Beklagte Berufung zum Kammergericht Berlin (Az. 5 U 81/25) eingelegt.






