Rückrufaktionen wegen Sicherheitsmängeln

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Autokindersitze, die sich aus der Verankerung lösen. Monitore, die unter Strom stehen. Und Rauchmelder, die keinen Rauch melden. Das sind keine Einzelfälle. Immer häufiger rufen Hersteller Produkte vom Markt zurück, weil diese gravierende Sicherheitsmängel haben.
Ein Mann im Anzug hält einen Zettel in der Hand mit der Aufschrift "Rückrufaktion".

Das Wichtigste in Kürze:

  • Haben im Verkauf befindliche Produkte einen gefährlichen Defekt, muss der Hersteller die Käufer:innen entweder warnen oder, wenn das nicht ausreicht, auffordern die Ware zurückzubringen.
  • Ein Rückruf kann auch von der zuständigen Behörde angeordnet werden, wenn dies nach einer Risikobewertung angemessen erscheint.
  • Einen Rückruf sollten Sie nicht ignorieren. Ihnen droht dann nicht nur ein Unfall, sondern auch der Verlust von Schadenersatzansprüchen.
  • Ist eine gekaufte Ware mangelhaft, können Sie sich unabhängig von einer Rückrufaktion innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist an den Verkäufer wenden.
  • Wenn Sie bei einem Produkt Sicherheitsmängel feststellen, sollten Sie umgehend den Hersteller - in gravierenden Fällen auch die zuständige Landesbehörde am Geschäftssitz des Herstellers - informieren.
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Erkennt der Hersteller den gefährlichen Defekt erst, nachdem er das Produkt in Verkehr gebracht hat, bleibt ihm meist nichts anderes übrig, als die Käufer:innen zu warnen bzw. aufzufordern, die Ware zurückzubringen.

Rückrufaktionen in der Automobilbranche kommen besonders häufig vor. Sind etwa die Bremsschläuche eines Fahrzeugtyps defekt, ermittelt das Kraftfahrtbundesamt die betroffenen Fahrzeughalter. Die müssen dann ihre Autos in die Werkstatt bringen. Ruft der Hersteller Neuwagen zurück, greift er in der Regel diskret auf die Kundendaten beim Händler zurück und schreibt die Besitzer:innen selbst an.

Bei den meist anonymen Käufen von elektrischen Kleingeräten oder Fahrrädern ist eine individuelle Aufforderung nicht möglich. Hier erfolgt der Rückruf in der Regel über die Medien.

Rückrufpflicht des Herstellers als letztes Mittel

Der Rückruf ist aber sozusagen nur die Notbremse. Der Hersteller muss von Anfang an dafür sorgen, dass er sichere Produkte auf den Markt bringt und diese auch sicher bleiben. Vermutet er Sicherheitsmängel, muss er reagieren und notfalls das Produkt vom Markt nehmen. Auch kann die zuständige Behörde den Rückruf gegebenenfalls anordnen, wenn dies nach einer Risikobewertung angemessen erscheint.

Oft ziehen die Hersteller schon im eigenen Interesse Konsequenzen, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Denn der Hersteller kann zum Schadenersatz verpflichtet sein, für Schäden, die aufgrund seines fehlerhaften Produktes an anderen Sachen und Personen eintreten.

Ärger wegen der Kosten

Auch wenn ein mangelhaftes Produkt keine weiteren Schäden anrichtet, haben Käufer:innen bei einer Rückrufaktion häufig Ärger. Bringen sie die fehlerhafte Ware zurück, wird nicht immer der Kaufpreis erstattet. Stattdessen winkt ein Ersatzartikel oder eine Gutschrift.

Oft bleiben Verbraucher:innen auf den zusätzlichen Kosten für die Rückgabe sitzen. So lassen sich Hersteller zum Beispiel den Wasserkocher mit Kurzschlussgefahr retour schicken, ohne Transport und Verpackung zu bezahlen. Gratis ist oft nur die Reparatur selbst.

  • Ist eine gekaufte Ware defekt, können Sie sich unabhängig von einer Rückrufaktion innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist an den Verkäufer wenden. Dieser muss zunächst nur eine Ersatzlieferung oder eine Reparatur durchführen und auch die Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien übernehmen. Erst wenn die Reparatur scheitert oder das Ersatzprodukt auch defekt ist, können Sie Ihr Geld zurückfordern. Eine Gutschrift brauchen Sie aber in keinem Fall zu akzeptieren.

  • Werden Sie vom Hersteller mit Ihrem Auto in die Werkstatt gerufen, haben Sie keinen Anspruch auf einen kostenlosen Mietwagen oder Bezahlung der Fahrtkosten. Sie können nur auf Kulanz des Herstellers hoffen.

Rückruf nicht ignorieren

Bietet Ihnen der Hersteller eine Reparatur oder einen Ersatz an, sollten Sie auf keinen Fall darauf verzichten. Denn wenn Sie einen Rückruf ignorieren, droht Ihnen nicht nur ein Unfall, sondern auch der Verlust von Schadenersatzansprüchen.

Rückrufaktion verpasst

Anders sieht es aus, wenn Sie von der Rückrufaktion gar nichts erfahren haben und deshalb durch das gefährliche Produkt zu Schaden kommen. Dann verlieren Sie Ihre Ersatzansprüche gegen den Hersteller in der Regel nicht. Schlechte Karten könnten Sie nur haben, wenn der Hersteller einmal so gut informiert hat, dass Sie die Warnung in den Medien einfach mitbekommen mussten.

Wo man sich über einen Rückruf informieren kann

  • Über Rückrufaktionen können Sie sich direkt beim Hersteller oder bei Anbieterverbänden erkundigen. Auch Internetportale wie zum Beispiel produktrueckrufe.de geben einen guten, wenn auch nicht vollständigen Überblick über aktuelle Rückrufaktionen.
  • Produktinformationen bekommen Sie auch bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Dort finden Sie zum Beispiel in der Rubrik "Produktinformationen" aktuelle Produktrückrufe und Untersagungsverfügungen. Diese Liste ist jedoch nicht vollständig.
  • Auf europäischer Ebene gibt es ein internetgestütztes Marktüberwachungssystem (ICSMS), welches unter anderem auch eine Suchmaschine bereithält.

  • Ebenfalls ist auf europäischer Ebene das Schnellwarnsystem RAPEX - auch mit öffentlich zugänglicher Suchmaschinenfunktion - eingerichtet worden, das dem Informationsaustausch der einzelstaatlichen Behörden dient. Die Kommission veröffentlicht wöchentlich einen Bericht über aktuelle RAPEX-Warnungen.

Was man bei Sicherheitsmängeln tun kann, bevor es zu einem Warenrückruf kommt?

  • Wenn Sie bei einem Produkt Sicherheitsmängel feststellen, sollten Sie den Hersteller umgehend darüber informieren und den Mangel so genau wie möglich beschreiben. Nur so kann der Hersteller die notwendigen Schritte unternehmen, um die Gefahr für andere Verbraucher zu beseitigen.
  • In gravierenden Fällen ist es empfehlenswert, den Fall auch der zuständigen Landesbehörde am Geschäftssitz des Herstellers zu melden. Über die zuständige Behörde kann man sich im Zweifel bei der jeweiligen Bezirksregierung bzw. dem jeweiligen Landkreis oder bei der örtlichen Polizei telefonisch erkundigen. Ebenfalls hält die Internet-Seite des Europäischen Marktüberwachungssystems ICSMS eine Behörden-Suchmaschine vor.
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