Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet
Im Januar 2024 kündigte Amazon an, ab Februar Werbung auf seinem Video-Streaming-Angebot zu schalten. Nur gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat blieb Amazon Prime werbefrei. Die Verbraucherzentralen hielten das für unzulässig. Nun ist das Klageregister für eine Sammelklage geöffnet.

Das Wichtigste in Kürze:
- Seit Februar 2024 hat Amazon Prime in seinem Video-Streaming-Dienst Werbung eingeführt.
- Kund:innen können seitdem nur noch werbefrei streamen, wenn sie Mehrkosten von 2,99 Euro im Monat akzeptieren. Andernfalls wird Werbung geschaltet.
- Die Verbraucherzentralen hielten das für eine rechtswidrig und prüften eine Sammelklage: Kund:innen hätten im Voraus informiert werden müssen.
- Nun ist das Klageregister geöffnet und Sie können sich eintragen, wenn Sie bereits vor dem 5. Februar Kund:innen waren.
Hinweis
Derzeit gehen die Verbraucherzentralen in zwei Sammelklagen gegen den Internetkonzern Amazon EU S.à.r.l. vor. Die Verbraucherzentrale Sachsen klagt gegen die Erhöhung der Werbequote im Streaming-Dienst „Prime Video“ aus Februar 2024. Hier ist das Klageregister seit 9. Juni 2026 geschlossen.
Die Verbraucherzentrale NRW klagt gegen die Preiserhöhung des Amazon-Prime-Abonnements im Sommer 2022.
Es handelt sich um zwei unabhängige Verfahren. Betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher können sich nur noch für die Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW im Klageregister anmelden. Infos zur Sammelklage der Verbraucherzentrale NRW finden Sie hier.
Worum geht es bei der Sammelklage gegen Amazon Prime?
Seit dem 5. Februar 2024 schaltet Amazon Prime auf seinem Video-Streaming-Dienst Werbung. Kund:innen wurden hierüber Anfang Januar informiert. Das Unternehmen bot seinen Kund:innen an, dass sie gegen einen Aufpreis von monatlich 2,99 Euro auch weiterhin werbefrei streamen könnten.
Kund:innen, die den Aufpreis nicht zahlen, streamen seitdem mit Werbeunterbrechungen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hielt die Einführung von Werbung bei Prime Video für rechtswidrig und prüfte eine Sammelklage für alle Betroffenen. "Solche Änderungen innerhalb eines laufenden Vertrages sind nur mit Zustimmung der Verbraucher möglich", so Michael Hummel, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. "Wir halten sie deshalb für rechtswidrig. Andere Streaming-Dienste machen vor, wie es richtig geht und fragen ihre Kunden vorher."
Amazon hingegen hätte die Änderungen einseitig und eigenmächtig vorgenommen. Auf diesem Weg bekommen die angemeldeten Verbraucher*innen im Erfolgsfall ihr Geld aufs Konto zurück.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte ebenfalls ein Verfahren gegen Amazon eingeleitet. Dabei ging es um eine Unterlassungsklage.
Inzwischen hat das Landgericht München I geurteilt, dass die Einführung von Werbung in Filmen und Serien bei Amazon Prime Video vom Februar 2024 unzulässig war. Das Urteil sei ein positives Signal für die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Amazon, so der vzbv in einem Statement.
Wer kann sich der Sammelklage gegen Amazon Prime anschließen?
Wer vor dem 5. Februar 2024 ein Abo bei Amazon Prime hatte, kann sich nun der Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen anschließen. Aktuell haben das schon 109.279 Verbraucher:innen getan (Stand: 27. Mai 2025). Anmelden können Sie sich beim Bundesamt für Justiz. Die Verbraucherzentrale Sachsen stellt dafür eine Ausfüllanleitung bereit.
Mitmachen können sowohl Kund:innen, die das Zusatz-Abo für werbefreies Streamen abgeschlossen haben, als auch die, die die 2,99 Euro nicht zusätzlich bezahlen und nun Werbung bekommen.
Parallel dazu hat auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ein Verfahren gegen Amazon eingeleitet. Dabei geht es um eine Unterlassungsklage.
Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale Sachsen und unserem Bundesverband (vzbv) für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.













