Klageregister eröffnet: Jetzt mitmachen bei Sammelklage gegen ExtraEnergie

Stand:
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt den Anbieter ExtraEnergie. Es geht um enorme Preiserhöhungen um teilweise mehr als 200 Prozent. Mit der Sammelklage will der vzbv Rückzahlungen für Kund:innen erreichen.
Justitia Gericht Urteil Recht

Das Wichtigste in Kürze:

  • Im Juli 2022 erhöhte die ExtraEnergie GmbH massiv die Preise für Strom- und Gaskund:innen, auch bei Verträgen mit Preisgarantien.
  • Der vzbv hält die Preiserhöhungen für unzulässig und reichte im Dezember 2023 beim Oberlandesgericht Hamm eine Sammelklage ein.
  • Jetzt können sich Betroffene im Klageregister anmelden und so an der Sammelklage beteiligen.
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Worum geht es bei der Sammelklage gegen ExtraEnergie?

Im Juli 2022 erhöhte die ExtraEnergie GmbH die Preise für Gas- und Stromkund:innen teils um mehr als 200 Prozent – und das auch bei Verträgen, bei denen eine Preisgarantie vereinbart war. So berichteten Verbraucher:innen, dass eine Kilowattstunde Gas mitunter statt 7,78 Cent (brutto) dann 24,31 Cent kosten sollte. Für Strom mussten einige Betroffene statt 31,07 Cent (brutto) 68,39 Cent für die Kilowattstunde zahlen.

ExtraEnergie hatte die Preiserhöhung pauschal damit begründet, dass die Beschaffungskosten gestiegen seien. Das ist nach Auffassung des vzbv in der Form unzulässig, sowohl für Verträge mit als auch ohne Preisgarantie. „Energieanbieter dürfen Verbraucher:innen nicht pauschal zur Kasse bitten, weil sich Einkaufspreise erhöht haben“, so vzbv-Vorständin Ramona Pop. Deshalb reichte der vzbv im Dezember 2023 beim Oberlandesgericht Hamm eine Sammelklage ein.

Ziel ist, direkte Rückzahlungen an betroffene Kund:innen zu erstreiten. Dies umfasst unter anderem die Marken ExtraEnergie, Extragrün, HitEnergie und Prioenergie, die ebenfalls zur ExtraEnergie GmbH gehören.

Schon im März 2023 hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Begründung des Anbieters als nicht tragfähig bezeichnet (Az. I-20 U 318/22). Trotzdem versuchte ExtraEnergie die Forderungen zum Beispiel mit Inkassoschreiben bei den Kund:innen durchzusetzen.

Wie kann ich bei der Sammelklage mitmachen?

Ab sofort können Sie sich der Sammelklage anschließen, indem Sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Informationen, wie das geht, finden Sie im Klage-Check des vzbv.

Zunächst wird überprüft, ob Ihr Fall zu der Sammelklage passt. Falls ja, bekommen Sie im Anschluss konkrete Tipps, wie Sie sich im Klageregister eintragen können. Wichtig zu wissen: Sobald Sie sich wirksam eingetragen haben, verjähren Ihre Ansprüche nicht – unabhängig davon, wie lange das Verfahren dauert.

Der vzbv rechnet damit, dass über 100.000 Verbraucher:innen von den Preiserhöhungen betroffen sind.  

Über den News-Alert des vzbv bleiben Sie auf Stand, wenn es Neuigkeiten zum Verfahren gibt.

Was ist der Vorteil einer Sammelklage?

Mit der neuen Sammelklage in Form der Abhilfeklage bekommen Verbraucher:innen direkt Schadensersatz oder Rückerstattungen zugesprochen, wenn die Klage vor Gericht Erfolg hat.

Im Unterschied zur Musterfeststellungsklage müssen Verbraucher:innen dann nicht mehr ihre Ansprüche noch selbst geltend machen, indem sie erneut vor Gericht gehen. Bei der Musterfeststellungsklage ist das Unternehmen bei einem Urteil zunächst einmal nämlich nicht zu einer Handlung verpflichtet. Mit der neuen Sammelklage ist das nun anders.

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Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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