vzbv fordert Regulierung personalisierter Werbung

Stand:
Gutachten des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv ) zeigt: Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken stellen Risiken für Verbraucher:innen und die Gesellschaft dar.
Schmuckbild: Personalisierte Werbung durch Tracking

Das Wichtigste in Kürze:

  • Gutachten zeigt: Tracking und Profilbildung für Werbezwecke führen zu Manipulation, Diskriminierung und Vertrauensverlust 
  • Die Regulierung durch die DSGVO und den DSA hält der vzbv für unzureichend
  • Der vzbv fordert ein neues EU-Gesetz, das Tracking und Profilbildung für Werbung verbietet
On

Warum sind Tracking und Profilbildung problematisch?

Jeder Klick im Internet hinterlässt Spuren. Unternehmen analysieren das Verhalten von Nutzer:innen, erstellen detaillierte Profile und nutzen diese für maßgeschneiderte Werbung. Die Profile basieren zum Teil auf sensiblen Informationen wie dem Gesundheitszustand, der finanziellen Situation oder persönlichen Interessen von Verbraucher:innen. 

Anhand der gesammelten Daten, ihrer individuellen Verhaltensweisen und Schwachstellen werden Verbraucher:innen in Kategorien einsortiert. Diese tragen Namen wie „Abnehmen“, „Fragile Senioren“, „Spekulative Geldanlage“. Das ermöglicht nach Sicht des vzbv Manipulation und Diskriminierung.

Ein Gutachten von Prof. Dr. Max von Grafenstein (UdK Berlin, Einstein Center Digital Future) und RA Dr. Nina Elisabeth Herbort im Auftrag des vzbv zeigt: Das digitale Werbeökosystem ist intransparent und komplex. Nutzer:innen haben kaum Kontrolle über ihre Daten. Die unkontrollierte Datensammlung der Werbeindustrie gefährde den Datenschutz, die Demokratie und das Vertrauen der Nutzer:innen in Anbieter und gesetzliche Regelungen.

Wie stehen Verbraucher:innen zu personalisierter Werbung?

Eine repräsentative Umfrage von forsa im Auftrag des vzbv aus dem Jahr 2024 zeigt: 70 Prozent der Befragten lehnen personalisierte Werbung ab. Die Mehrheit ist der Meinung, dass Unternehmen keine Profile zu Werbezwecken erstellen sollten.

Was fordert der vzbv?

Um Tracking und Profilbildung zu Werbezwecken zu regulieren, reichen die bestehenden Gesetze aus Sicht des vzbv nicht aus. Die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und der Digital Services Act (DSA) haben keine hinreichenden Antworten auf die Probleme durch personalisierte Werbung.

Der vzbv fordert daher in einem Positionspapier, dass die Europäische Kommission Tracking und Profilbildung für Werbung verbietet und den Schutz digitaler Grundrechte sicherstellt. „Verbraucher:innen sollten das Internet und ihre Smartphones nutzen können, ohne dass ihre Daten zu Werbezwecken gesammelt werden“, sagt Michaela Schröder, Geschäftsbereichsleiterin Verbraucherpolitik beim vzbv, in einer Meldung zum Gutachten.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Ein Paar prüft die Rechung

Betrügerische Inkassoschreiben: Auf diese Konten sollten Sie nichts überweisen

Regelmäßig erhalten Verbraucher:innen betrügerische Inkassoschreiben. Die Verbraucherzentrale Brandenburg veröffentlicht Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten, die sogenannte Schwarzliste.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und die Sparkasse KölnBonn haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Dadurch können betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Zahlungen erhalten.
Hintergrund: Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnte es ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führte deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse.

Sparkasse KölnBonn: Vergleich beendet Verfahren

Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hat sich erfolgreich mit der Sparkasse KölnBonn zu einseitig erhöhten Kontoführungsgebühren verglichen. Rund 700 Verbraucher:innen, die sich der Musterfeststellungsklage angeschlossen hatten, erhalten in den nächsten Monaten Vergleichsangebote von der Sparkasse. Die angebotenen pauschalen Beträge liegen je nach Fall entweder bei 60 Euro oder bei 195 Euro.