Möbelkauf: Das können Sie tun, wenn sich die Lieferung verzögert

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Aus dem Vertrag auszusteigen, wenn sich die Möbellieferung verzögert, ist nicht immer sinnvoll. Unter Umständen müssen Sie dann beim neuen Händler wieder lange Lieferfristen in Kauf nehmen. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten Sie haben und wie Sie am besten vorgehen.
Ein eingerichtetes Wohnzimmer mit einem Sofa

Das Wichtigste in Kürze:

  • Nehmen Sie immer auch den Lieferzeitpunkt in den Kaufvertrag mit auf. Haben Sie wegen der Lieferverzögerung kein Interesse mehr an der Ware, können Sie nach einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt erklären.
  • Wenn Sie am Vertrag festhalten möchten, können Sie vom Händler Schadenersatz verlangen. Sie müssen ihm aber vorher eine Mahnung schicken.
  • Nur materielle, in Euro und Cent messbare Schäden werden ersetzt.
  • Ersatz für sogenannte immaterielle Schäden gibt es nur, wenn das Gesetz dies ausdrücklich vorsieht.
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Lieferdatum in Kaufvertrag schriftlich festhalten

Der neue Küchenschrank sollte innerhalb von einer Woche geliefert werden. Das hatte der Verkäufer zumindest versprochen. Gehalten hat er nichts, denn auch nach vier Wochen ist der Schrank noch nicht da. Dass Möbelhändler manchmal Lieferfristen vereinbaren, die sie nicht einhalten können, kann für Sie insbesondere bei geplanten Umzügen, Neueinrichtungen oder Veräußerung der gebrauchten Möbel zu unzumutbaren Wohnverhältnissen und finanziellen Nachteilen führen.

Vereinbaren Sie daher bereits im Vertrag immer ein genaues Lieferdatum, beispielsweise eine bestimmte Kalenderwoche. Hält der Händler die Lieferfrist nicht ein, gerät er automatisch in Verzug, da es sich dann um ein sogenanntes Fixgeschäft handelt.

Wurde im Vertrag kein genaues Lieferdatum festgelegt, müssen Sie den Händler zunächst durch eine Mahnung in Verzug setzen. Das machen Sie am besten per E-Mail oder nachweisbar per Einwurf-Einschreiben. Nutzen Sie dafür diesen Musterbrief. Die Schäden, die Ihnen ab dem Zugang der Mahnung entstehen, sind dann grundsätzlich ersatzfähig. Wenn der Händler den Liefertermin überschreitet, der im Kaufvertrag festgelegt wurde, gerät er auch ohne Mahnung in Verzug.

So treten Sie vom Kauf zurück

Möchten Sie wegen der Lieferverzögerung aus dem Vertrag aussteigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen den Rücktritt erklären. Sie müssen die bestellten Möbel dann nicht mehr abnehmen und bekommen eine etwaige Anzahlung zurück.

Bevor Sie vom Kauf zurücktreten, müssen Sie dem Händler schriftlich eine angemessene Frist zur Nachlieferung setzen. Hält er dann auch diese Frist nicht ein, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Wie lange die Nachfrist dauert, hängt vom Einzelfall ab. Grundsätzlich darf die Nachfrist wesentlich kürzer sein als die ursprünglich vereinbarte Lieferfrist.

In bestimmten Fällen brauchen Sie dem Händler keine Nachfrist zu setzen:

  • Wenn Sie ein genaues Lieferdatum vereinbart haben, etwa "Liefertermin 5. Mai 2013" oder "Lieferung in der 32. Kalenderwoche".
  • Wenn Sie von vornherein deutlich gemacht, dass Sie an einer späteren Lieferung kein Interesse haben.

Wahrscheinlich wird der Händler diese Voraussetzungen bestreiten. Daher sollten Sie folgenden Tipp beherzigen: Liefert der Händler nicht zur vereinbarten Zeit, setzen Sie ihm auf jeden Fall schriftlich eine Nachfrist, auch wenn sie rechtlich nicht nötig ist. Dann brauchen Sie sich über diesen Punkt nicht zu streiten.

Schadenersatz fordern – das müssen Sie beachten

Was nutzt es Ihnen, aus dem alten Vertrag auszusteigen, wenn Sie beim nächsten Vertragspartner wieder eine lange Lieferfrist in Kauf nehmen müssen und mit dem Warten von vorn beginnen? Es kann daher besser sein, am alten Vertrag festzuhalten und von Ihrem bisherigen Vertragspartner Ersatz des Schadens zu verlangen, der Ihnen durch die verspätete Lieferung entstanden ist oder noch entsteht.

Anders als beim Rücktrittsrecht setzt ein Anspruch auf Schadenersatz zusätzlich voraus, dass der Händler die verspätete Lieferung verschuldet hat. Das Verschulden wird jedoch zunächst vermutet. Der Händler müsste also nachweisen, dass und weshalb er nicht rechtzeitig liefern konnte, ohne dies vertreten zu müssen. Es reicht nicht, wenn er sich einfach auf Lieferschwierigkeiten beim Hersteller beruft.

Gut zu wissen: Schadenersatz bekommen Sie nur, wenn Ihnen ein materieller Schaden entstanden ist, der finanziell messbar ist. Ersatz für sogenannte immaterielle Schäden gibt es nur, wenn das Gesetz dies ausdrücklich vorsieht. Beispiele hierfür sind Schmerzensgeld für erlittene Körperschäden oder Schadenersatz für vertanen Urlaub im Reiserecht.

Einen Prozess sollten Sie daher nur riskieren, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Prozesskosten übernimmt. Verweisen Sie außerdem auf eine Entscheidung des Landgerichts Tübingen. Das Gericht (Urteil vom 5. Januar 1989, Az. 1 S 145/88) sprach einem Ehepaar mit Kind eine Entschädigung von umgerechnet 250 Euro zu, nachdem sich die Lieferung der Einbauküche um drei Wochen verspätet hatte.

Werden die bestellten Möbel nicht rechtzeitig geliefert, können Sie weiterhin auf Vertragserfüllung, also auf eine Lieferung bestehen. Daneben können Sie vom Händler Ersatz Ihres Verzögerungsschadens verlangen. Grundsätzlich wird aber nur ein finanziell messbarer Schaden ersetzt, wie etwa Porto- und Telefonkosten. Ersatz für nutzlos aufgewendeten Urlaub oder für entgangene Nutzungsmöglichkeit wurde bisher nur von einzelnen Gerichten anerkannt.

Möchten Sie Schadenersatz geltend machen, müssen Sie dem Händler zunächst eine Nachfrist setzen. Sie können dazu ebenfalls diesen Musterbrief nutzen.

Möbel online gekauft: Was mache ich, wenn der Liefertermin überschritten ist?

Wenn Sie Möbel online bestellt haben und der Liefertermin überschritten ist, haben Sie noch eine weitere Option. Sie können den Vertrag widerrufen. Das gilt auch, wenn die Ware verspätet geliefert wird und Sie die Möbel nicht mehr haben möchten. Etwa, weil Sie sich zwischenzeitlich schon etwas anderes gekauft haben. Auch dann können Sie innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung widerrufen.

Tipp: Achten Sie auch bei der Online-Bestellung auf den angegeben Liefertermin. Machen Sie davon am besten einen Screenshot.

Gut zu wissen: Handelt es sich um eine Sonderanfertigung, die Sie individuell zusammengestellt haben, haben Sie kein Widerrufsrecht. Bestellen Sie jedoch zum Beispiel einen Schrank, der aus verschiedenen Standardelementen besteht, können Sie widerrufen.

Was Sie tun können, wenn sich der Online-Shop quer stellt, lesen Sie in diesem Artikel.

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Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Bayern und Nordrhein-Westfalen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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