Hierauf müssen Sie achten, wenn Sie einen E-Roller mieten

Stand:
Schnell in der Stadt von einem Ort zu anderen kommen ohne nervige Parkplatz-Suche? Eine gute Möglichkeit hierfür sind mietbare E-Roller. In unseren E-Roller-FAQs finden Sie alle nötigen Infos rund ums Thema.
Zwei Frauen lachen auf dem Roller

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bevor Sie einen E-Roller ausleihen können, müssen Sie sich beim Anbieter anmelden. Dies erfolgt meist über eine App.
  • Es gibt zwei Systeme: das Freefloat-System und das stationsgebundene System. Beim Freefloat-System steht der E-Roller dort, wo ihn der Vornutzer im Geschäftsgebiet des Anbieters abgestellt hat. Beim stationsgebundenen System holen Sie den E-Roller an seinem festen Abstellplatz ab und bringen auch dorthin zurück.
  • Je nach Anbieter können sich die Vorgaben an das Mindestalter und die Fahrerlaubnis unterscheiden. Informieren Sie sich im Vorfeld, welche Anforderungen Sie erfüllen müssen.
Off

 Podcast: Das Wichtigste zum Nachhören

Anbieter werben, dass mit der Sharing Economy der Transport in Städten billiger, nachhaltiger und flexibler wird. Ob dieses Versprechen der Realität entspricht und wie man das für sich beste Angebot findet erklärt dieser Podcast.

Der Podcast ist im Rahmen eines vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geförderten Projekts entstanden.

Logo des BMJV

Alle Fragen und Antworten zu E-Rollern finden Sie hier in unseren E-Roller-FAQs:

Wie buche ich einen Sharing-Roller? Wie gebe ich einen Sharing-Roller zurück? Wie ist die Ausstattung bei Sharing-Rollern?

Vor der Leihe müssen Sie sich beim Anbieter anmelden. Dies erfolgt meist über eine App. Nach der Anmeldung werden Nutzer verifiziert. Dazu muss der Führerschein und das Gesicht der neuen Nutzer gefilmt werden. Nach erfolgreicher Überprüfung des Anmelders schaltet der Anbieter den neuen Account für Buchungen frei. Die Dateien werden dann mittels der App an den Anbieter übertragen. Wollen Sie die Verifizierung nicht online durchführen, können Sie den Führerschein auch an einer Anlaufstelle vorzeigen.

Es gibt zwei Systeme: das Freefloat-System und das stationsgebundene System. Beim Freefloat-System steht der E-Roller dort, wo ihn der Vornutzer im Geschäftsgebiet des Anbieters abgestellt hat, egal wo dieser sich gerade befand. Beim stationsgebundenen System holt man den E-Roller an seinem festen Abstellplatz ab und bringt ihn dann auch wieder an diesen zurück oder man wird aufgefordert, den E-Roller an einem anderen vorgegebenen Platz abzustellen.

Haben Sie sich registriert und wollen mit einem Roller fahren, starten Sie die App und suchen beim Freefloat-System in der Karte den nächstgelegenen Roller. Haben Sie ihn gefunden, müssen Sie ihn reservieren. Sind Sie beim Roller, müssen Sie ihn mit der App aktivieren. Die Helmbox öffnet sich dann automatisch. Sie nehmen den Helm heraus. Einige Anbieter bieten auch einen Hygieneschutz für den Kopf. Dann starten Sie den Roller und fahren los.

Sie haben die Möglichkeit, dass Fahrzeug abzustellen, und nach einer gewissen Zeit wieder zu nutzen. Dies läuft über die Parkenfunktion. Während der Parkdauer kann das Fahrzeug nicht von jemand anderem genutzt werden. Sie können das Fahrzeug aber auch über die App abmelden. Vorher müssen Sie aber den Helm in die Helmbox zurücklegen.

Läuft es stationsgebunden, müssen Sie den Roller über die App mieten. Sie nutzen den Roller, und bringen ihn dann an denselben Parkplatz zurück – oder an den Platz, der Ihnen genannt wird.

Wo findet man Roller-Sharing-Anbieter? Wie finde ich den richtigen Anbieter?

Das Angebot von Sharing E-Rollern ist aktuell auf einige größere Städte beschränkt.  Auch die Zahl der Anbieter ist aktuell gering. Informieren Sie sich, ob es in Ihrer Stadt einen Anbieter gibt. Sofern es mehrere Anbieter geben sollte, informieren Sie sich auf den Internetseiten über die Angebote der einzelnen Anbieter.

Schauen Sie, welche Anbieter das Stadtbild prägen und ob diese Anbieter eine Test-Phase ermöglichen. Prüfen Sie, wie lange Sie einen Roller im Vorfeld reservieren können. Bei vielen Anbietern ist die Frist recht kurz –  oftmals nur 15 Minuten.

Wie alt muss ich sein und brauche ich eine Fahrerlaubnis?

Die Anforderungen an das Mindestalter und die Fahrerlaubnis sind teilweise unterschiedlich. So gibt es Anbieter, die verlangen ein Mindestalter von 16 Jahren und die Vorlage des Führerscheins Klasse AM oder A1. Andere Anbieter verlangen die Vorlage des Führerscheins Klasse B und ein Mindestalter von 18 Jahren oder gar 21 Jahren.

Informieren Sie sich im Vorfeld, welche Anforderungen Sie zur Nutzung erfüllen müssen!

Was kostet die Leihe von Sharing-Roller? (Zusammensetzung des Preises)

Hierfür erhalten Sie in der Regel Freiminuten für die Nutzung der Roller. Zusätzlich verlangen einige einen Basispreis für das Entleihen. In dem Basispreis ist schon eine bestimmte Nutzungsdauer enthalten. Weiter kommen Kosten pro Minute Nutzungsdauer auf die Mieter zu. Diese Höher der Minutenkosten ist davon abhängig, ob der Roller fährt, oder geparkt ist.

Oftmals werden die Kosten durch die Anbieter nach oben gedeckelt indem ein Tagessatz bzw. eine Langzeitmiete vereinbart werden kann. Wieder andere Anbieter bieten Minuten-Flatrate-Pakete an.

Die Abrechnung der Kosten erfolgt in der Regel monatlich. Sie werden entweder per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte abgebucht.

Wie bin ich versichert?

Sie sind haftpflichtversichert. Oftmals bieten die Anbieter auch zusätzlich eine Kaskoabsicherung an. Im Falle eines durch den Fahrer verursachten Schadens (unabhängig ob der Schaden am Roller vorliegt, oder an einem Dritten) kommt auf den Fahrer eine Selbstbeteiligung zu. Sofern der Fahrer den Unfall verursacht hat, berechnen Anbieter häufig eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr.

Unter Umständen müssen Sie auch Kosten für die Rückführung des Rollers in das Geschäftsgebiet des Vermieters tragen, wenn der Unfall außerhalb des Geschäftsgebietes passierte. Melden Sie den Unfall nicht oder zu spät, kommen unter Umständen noch Strafzahlungen auf Sie zu.

Welche Pflichten habe ich? Was mache ich im Falle eines Unfalls?

Vor Antritt muss der Roller auf Verkehrssicherheit hin geprüft werden. Erkennbare Schäden müssen vor Fahrtantritt gemeldet werden – es sei denn sie sind schon in der Schadensliste, die sich in der App befindet aufgelistet. Die Kund:innen dürfen nicht eigenmächtig Umbauten oder Reparaturen an den Rollern durchführen. Bei einem Unfall ist der Anbieter sofort zu informieren, in bestimmten Fällen muss die Polizei gerufen werden.

Die Fahrt ist nur mit gültiger Fahrerlaubnis möglich. Ein Anmietungsverbot besteht für alkoholisierte oder unter dem Einfluss von Drogen oder Medikamenten stehende Fahrer. In der Regel gilt ein striktes Alkoholverbot.

Ob weitere Personen beim Fahren mitgenommen werden dürfen, unterscheidet sich je Anbieter. Meist gilt, dass maximal zwei Personen mit einem Roller transportiert werden dürfen, also der Mieter plus ein Mitfahrer. Auch der Transport von Gegenständen ist nicht immer erlaubt insbesondere der Transport gefährlicher Stoffe oder die Mitnahme von Tieren. Klären Sie dies vor Fahrtantritt mit dem Anbieter.

Welche Rechte habe ich?

Die einzelnen Rechte sind durchaus anbieterabhängig. Kund:innen können nur verfügbare Roller mieten. Eine Garantie für Verfügbarkeiten werden nicht übernommen.

Wie ist der Datenschutz beim Anbieter?

Alle Anbieter in Deutschland müssen sich nach der DSGVO richten. Allerdings werden viele Daten über die Apps mit weiteren Partnern der Anbieter geteilt. So erhalten nicht nur notwendige Partner, wie etwa Schufa oder Bank, Daten von der Buchung, sondern auch Werbefirmen.

Achten Sie daher bereits bei der Registrierung darauf und passen Sie die Datenschutzeinstellungen entsprechend an. Haben Sie die Einwilligungen zur Weitergabe aller Daten schon erteilt, sollten Sie diese nachträglich widerrufen.

Wo darf ich überall mit dem E-Sharing-Roller fahren?

Erlaubt ist die Nutzung des Rollers auch außerhalb des Geschäftsbereichs des Anbieters. Der Mieter ist dann verpflichtet, den Roller in den Geschäftsbereich zurückzufahren oder zum Rückgabeort zu bringen. Eine Nutzung im Ausland ist in der Regel nicht erlaubt. Sie sollten sich vorab genau bei Ihrem Anbieter informieren, wo genau Sie fahren dürfen.

Welche Verkehrsregeln gelten für E-Sharing-Roller?

Für Sharing-Roller gelten die üblichen Verkehrsregeln, wie für alle anderen Verkehrsteilnehmer auch.

Wie lange hält der Akku bei einem E-Sharing-Roller?

Die Laufzeit des Akkus hängt von der Fahrweise des Mieters ab und dem, was transportiert wird. Hier sollten Sie sich vorab beim Anbieter erkundigen. Da Sie meist selbst den Akku nicht aufladen dürfen, müssen Sie vor Antritt der Fahrt den Akkustand prüfen. Als Faustregel gilt, dass ein Prozent der Akkuladung für einen Kilometer Fahrstrecke reicht.

Wie lange darf ich einen Sharing-E-Roller ausleihen?

Auch dies ist in der Regel vom Anbieter abhängig. Allerdings gilt üblicherweise, dass die Ausleihzeit endet, wenn der Akku leer ist.

Reifenspuren Sharing Economy

Sharing Economy: Das große Geschäft mit dem Teilen?!

Carsharing, Co-Living oder Parkplatz-Sharing: Hier finden Sie Tipps zu den gängigsten Sharing-Angeboten aus allen Lebensbereichen und erfahren, wie Sie Fallstricke vermeiden können.

 Logo BMJV

Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.
Schmuckbild: Facebook-App

Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck

Im Jahr 2021 veröffentlichten Hacker massenhaft Nutzer:innendaten von Facebook. Allein in Deutschland gibt es Millionen Geschädigte. Dank der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) können sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz nun gegen Facebook geltend machen. Betroffene können sich für die Klage anmelden, sobald das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister öffnet.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.