Was Sie alles über Sharing-Bikes wissen müssen

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Umweltfreundlich mit dem Leihfahrrad durch die Stadt? Alle wichtigen Fragen und Antworten rund ums Thema Sharing-Bikes finden Sie in unseren ausführlichen Sharing-Bike-FAQs.
Pärchen auf E-Bikes

Das Wichtigste in Kürze:

  • Es gibt verschiedene Bike-Sharing Modelle. Informieren Sie sich im  im Vorfeld, welche es gibt.
  • Um ein Sharing-Bike auszuleihen müssen Sie sich in der Regel vorab auf der Homepage des jeweiligen Anbieters registrieren. Oder Sie laden die  entsprechende Anbieter-App herunter.
  • Meist müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein, um sich zu registrieren. In der Regel dürfen die Mietfahrräder jedoch von Personen ab dem 16. Lebensjahr genutzt werden.
  • Die Preise für die Ausleihe unterscheiden sich je nach Anbieter.
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Wer sich für ein Leihfahrrad interessiert, sollte sich im Vorfeld über unterschiedliche Bike-Sharing Modelle informieren, denn es gibt verschiedene Optionen, mit einem Sharing-Bike durch die Stadt zu düsen.

Podcast: Das Wichtigste zum Nachhören

Anbieter werben, dass mit der Sharing Economy der Transport in Städten billiger, nachhaltiger und flexibler wird. Ob dieses Versprechen der Realität entspricht und wie man das für sich beste Angebot findet erklärt dieser Podcast.

Der Podcast ist im Rahmen eines vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geförderten Projekts entstanden.

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Alle Fragen und Antworten zu Sharing-Bikes finden Sie hier in unseren Bike-Sharing-FAQs:

Welche Bike-Sharing Modelle gibt es?

Wer sich für ein Leihfahrrad interessiert, sollte sich im Vorfeld über die verschiedene Bike-Sharing Modelle informieren, denn es gibt verschiedene Optionen, mit einem Sharing-Bike durch die Stadt zu düsen. Einige Anbieter arbeiten etwa mit stationären Terminals. Wer ein Fahrrad ausleihen möchte, muss sich zu einem dieser Stationen begeben, denn die Fahrräder sind hier fest verankert.

In der App oder auf der Homepage ist in der Regel eine Liste mit den Standorten zu finden. Die Stationen befinden sich im öffentlichen Raum und sind meist frei zugänglich. Je nach konkreter Ausgestaltung des Sharing-Modells kann der Anbieter verlangen, dass die ausgeliehenen Fahrräder auch wieder an dieselbe oder eine andere Station zurückgebracht werden.

Daneben gibt es stationslosen Bike-Sharing-Modelle. Die Leihfahrräder sind entweder frei im gesamten Nutzungsgebiet zu finden oder befinden sich in extra dafür vorgesehen Zonen. Die zur Verfügung stehenden Fahrräder lassen sich mittels GPS mit der App oder online orten. Auch hier befinden sich die Fahrräder im öffentlichen Raum und sind frei zugänglich.

Wie buche ich ein Bike?

Wer ein Sharing-Bike ausleihen möchte, muss sich in der Regel vorab auf der Homepage des jeweiligen Anbieters online registrieren. Alternativ kann man sich auf dem Smartphone im App-Store die entsprechende Anbieter-App runterladen. Hier ist eine einmalige Registrierung mit der Email-Adresse nötig. Neben den persönlichen Daten ist das gewünschte Zahlungsmittel anzugeben.
Nach Abschluss der Registrierung können sich die Kunden dann die Fahrräder entsprechend der vertraglich vereinbarten Bedingungen ausleihen.

Handelt es sich um ein stationsloses Bike-Sharing-Modell, können die zur Verfügung stehenden Bikes per App gefunden werden. Die Fahrräder haben ein elektronisches Fahrradschloss und können mit dem Smartphone oder durch Eingabe einer Pin entsperrt und auch wieder abgesperrt werden.

Steht das Sharing-Bike dagegen an einem stationären Terminal, müssen Kunden das Fahrrad freischalten. Auch dies kann per App oder über die Eingabe einer Pin erfolgen. Je nach Sharing-Modell müssen die Fahrräder dann wieder an einem Terminal zurückgebracht werden. Informieren Sie sich im Vorfeld, wie Sie Ihr Bike richtig zurückgeben können und vermeiden Sie so unnötige Mehrkosten.

Wie finde ich den richtigen Anbieter?

Beschäftigen Sie sich vorab genau mit den verschiedenen Varianten, um das Angebot auf Ihren persönlichen Bedarf und das individuelle Nutzungsverhalten abzustimmen.

Egal für welchen Anbieter Sie sich letztendlich entscheiden: Es ist wichtig, dass der Buchungsvorgang einfach gestaltet ist und Leihfahrräder unkompliziert genutzt werden können.

Wo findet man Bike-Sharing-Anbieter?

Je nach Sharing-Modell lassen sich öffentliche Leihfahrräder an unterschiedlichen Orten im öffentlichen Raum finden. Einige Anbieter bedienen ganze Stadtgebiete, andere beschränken sich beispielsweise nur auf bestimmte Stadtteile. So können die Bikes entweder in der gesamten Stadt verteilt oder nur an bestimmten Stellen zu finden sein.

Manche Anbieter arbeiten mit festen Verleihstationen. Dabei handelt es sich spezielle Stationen, bei denen die Fahrräder abgeholt und auch wieder zurückgebracht werden müssen.

Andere Anbieter haben keine lokale Station. Die Fahrräder sind vielmehr ohne festen Standort im öffentlichen Raum zu finden.

Wie alt muss ich sein?

Die meisten Anbieter setzen voraus, dass man bei der Anmeldung und Registrierung mindestens 18 Jahre alt ist. In der Regel dürfen die Mietfahrräder jedoch von Personen ab dem 16. Lebensjahr genutzt werden. In Begleitung von Erwachsenen können die Nutzer auch jünger sein.

Brauche ich eine Fahrerlaubnis?

Eine Fahrerlaubnis wird beim Ausleihen von Leihfahrrädern nicht benötigt.

Ein Fahrradhelm wird nicht benötigt. Zum eigenen Schutz wird das Tragen eines Helmes jedoch empfohlen.

Was kostet die Leihe von Sharing-Bikes? (Zusammensetzung des Preises)

Je nach Anbieter unterscheiden sich die Tarifangebote. Bereits bei der Registrierung kann eine einmalige Anmeldegebühr anfallen. Auch die nutzungsabhängigen Kosten unterscheiden sich von Angebot zu Angebot. So gibt es beispielsweise Modelle, die nach konkreter Nutzungsdauer abrechnen. Andere Anbieter bieten dagegen Monats-, Jahrestarife oder Flatrates an.

Neben den klassischen Nutzungsgebühren können unter Umständen weitere Servicegebühren anfallen. Wird das Fahrrad beispielsweise nicht entsprechend der vertraglich vereinbarten Vorgaben abgestellt, kann dies teuer werden.

Wie gebe ich ein Sharing-Bike zurück?

Die Rückgabe der Leihfahrräder hängt von dem jeweiligen Nutzungsmodell des Anbieters ab.

Teilweise können Sharing-Bikes in einem fest definierten Gebiet beliebig auf freien Flächen (öffentlicher Raum) abgestellt werden. Wichtig ist, dass andere Verkehrsteilnehmer dadurch nicht behindert werden. Neue Nutzer finden dann freie Fahrräder mittels der Anbieter-App.

Einige regionale Anbieter erlauben dagegen nur die Abholung und Abgabe an festen Servicestandorten. Hier ist darauf zu achten, dass die Fahrräder bei Abgabe am Terminal fest einrasten. Nur so kann der Ausleihvorgang auch wirklich beendet werden.

Werden Fahrräder außerhalb des vereinbarten Gebietes oder des Terminals abgestellt, können zusätzliche Servicegebühren anfallen.

Bei den meisten Anbieter wird die Fahrt erst endgültig beendet, indem man mittels App das Fahrrad abschließt und so dies für andere Nutzer wieder freigibt.

Wie ist die Ausstattung Sharing-Bikes?

Die Ausstattung unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Ob eine 7-Gangschaltung, Federgabel, LED-Beleuchtung oder ein Doppelschloss, der Markt der Leihfahrräder wird immer größer und das Angebot vielfältiger.

Wichtig ist in jedem Fall vor der Ausleihe das Fahrrad auf Funktionsfähigkeit und Verkehrstüchtigkeit zu prüfen und Mängel unverzüglich beim Anbieter zu melden.

Wie bin ich versichert?

Wer ein Fahrrad ausleiht, haftet für die Schäden, die einem anderem Verkehrsteilnehmer zugefügt werden. Auch wenn das Fahrrad durch eigenes Verschulden beschädigt oder gestohlen wird, haftet derjenige, der es ausgeliehen hat. Das gilt sogar dann, wenn es nach Ende der Mietzeit unsachgemäß abgestellt wurde.

Wichtig zu wissen: Nicht jede private Haftpflichtversicherung kommt für die am Leihfahrrad verursachten Schäden auf. Das gilt auch für Schäden, die durch das Mietfahrrad verursacht wurden.

Welche Pflichten habe ich?

Vor Ausleihe des Mietfahrrads müssen Sie sich mit den allgemeinen Funktionsweisen des Fahrrads vertraut machen.

Kann die Funktionsfähigkeit oder Verkehrssicherheit nicht gewährleistet werden, ist dies unverzüglich dem Anbieter zu melden. Ebenso ist eine Meldung notwendig, wenn ein offensichtlicher Mangel, beispielsweise ein platter Reifen vorliegt oder das Fahrradlicht fehlt.

Wird das Rad unverschlossen vorgefunden, ist dies ebenso beim Anbieter unverzüglich anzuzeigen.

Tritt eine Beeinträchtigung erst während der Nutzung ein, ist unmittelbar der Anbieter zu informieren und zur eigenen Sicherheit die Fahrt sofort zu beenden. In der Regel muss die Fahrt dann nicht oder nur anteilig bezahlt werden oder es erfolgt eine Gutschrift auf dem Kundenkonto.

Habe ich einen Anspruch auf ein bestimmtes Leihfahrrad?

Das hängt vom tatsächlichen Angebot des Anbieters an. Oft werden nur einheitliche Fahrräder zur Verfügung gestellt. Der Sattel ist jedoch verstellbar und somit an die eigene Körpergröße anzupassen. Eine generelle Verfügbarkeit der Fahrräder wird von vielen Anbietern jedoch nicht garantiert.

Wie ist der Datenschutz beim Anbieter?

Alle Anbieter in Deutschland müssen sich nach der DSGVO richten. Allerdings werden viele Daten über die Apps mit weiteren Partnern der Anbieter geteilt. So erhalten nicht nur notwendige Partner (Schufa, Bank) Daten von der Buchung, sondern auch Werbefirmen.

Wichtig ist hier bereits bei der Registrierung darauf zu achten und die Datenschutzeinstellungen entsprechend anzupassen. Wurden die Einwilligungen zur Weitergabe aller Daten schon erteilt, sollten diese nachträglich widerrufen werden.

Wo darf ich überall mit dem Sharing-Bike fahren?

Das ist abhängig von den Nutzungsbedingungen. Viele Anbieter habe hier keine Einschränkung innerhalb Deutschlands, sofern das Fahrrad im Anschluss wieder an den vereinbarten Rückgabeort gebracht wird.

Einige Regionalanbieter erlauben jedoch nur eine Nutzung im jeweiligen Stadtgebiet.

Welche Verkehrsregeln gelten für Sharing-Bikes?

Für die Nutzung von Mietfahrräder gelten die üblichen Verkehrsregeln wie für alle anderen Verkehrsmittel auch.

Wie lange hält der Akku bei einem E-Sharing-Bike?

Das kommt auf das jeweilige Fahrrad-Modell sowie die tatsächliche Nutzung an.

Normalerweise dürfen E-Sharing-Bike vom Vornutzer nicht ohne Akkuleistung stehen gelassen werden, sondern müssen an einer Stromquelle angeschlossen werden.

Was mache ich bei einem Unfall?

Unfälle sind unverzüglich beim Anbieter anzuzeigen. Hier muss genau nach den Anbietervorgaben gehandelt werden. Wurden neben dem Nutzer des Mietfahrrads auch andere Personen oder auch das Eigentum Dritter beschädigt, ist die Polizei zu verständigen.

Wie lange darf ich ein Sharing-Bike ausleihen?

Auch das ist wieder anbieterabhängig. Die Nutzungsdauer hängt stark von der Tarifgestaltung ab.

So kann die Nutzung auf wenige Stunden am Tag ausgelegt sein. Es gibt jedoch auch Modelle die eine mehrtätige Nutzungsdauer vorsehen.

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