Ernährungsberatung gesucht: So finden Sie qualifizierte Hilfe

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Eine gute Ernährungsberatung zu finden ist gar nicht so leicht, denn der Begriff als solcher ist nicht geschützt. Was sollten Sie wissen? Und wo können Sie qualifizierte Beratung bekommen?
Eine Frau kauft Gemüse ein und trägt einen Einkaufsbeutel aus Stoff

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein grundsätzlicher Anspruch auf eine qualifizierte Ernährungsberatung besteht bei Krankheiten, die durch die Ernährung verursacht wurden oder bei denen eine Ernährungsumstellung sinnvoll ist.
  • Fragen Sie in Ihrer Hausarztpraxis nach einer Ernährungsberatung. Dort kann man eine Ärztliche Notwendigkeits­bescheinigung ausstellen.
  • Die Kosten werden dann mindestens zum Teil von Ihrer Krankenkasse übernommen. Zuschüsse kann es sogar ohne ärztliche Verordnung geben - fragen Sie bei Ihrer Kasse nach.
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Bei Nährstoffmangel, ungünstigem Essverhalten oder auch bei ernährungsmitbedingten Erkrankungen ist es oft sinnvoll, sich um eine qualifizierte Ernährungsberatung zu bemühen. Fragen Sie diesbezüglich einfach in Ihrer Hausarztpraxis nach, dort kann eine ärztliche Notwendigkeits­bescheinigung ausgestellt werden. Mit einer solchen Verordnung übernimmt die Krankenkasse auf jeden Fall einen Teil der Kosten, in welcher Höhe ist aber von Kasse zu Kasse unterschiedlich (30-100 Prozent). Aber auch sonst sollten Sie bei Ihrer Krankenkasse nachfragen, häufig gibt es zumindest einen Zuschuss. Das gilt beispielsweise für Gewichtsreduktionskurse und andere Präventionsmaßnahmen (präventive Ernährungsberatung).

Ein grundsätzlicher Anspruch auf eine Ernährungsberatung besteht bei Krankheiten, die durch die Ernährung verursacht wurden, oder bei denen eine Ernährungsumstellung sinnvoll ist: Diabetes etwa, Erkrankungen der Haut oder der Verdauungsorgane, Osteoporose, Allergien und Krebs sowie Adipositas und Mangelernährung.

Aber Achtung, der Begriff "Ernährungsberater" ist in Deutschland nicht geschützt, es kommt also auf die Qualifikation an. In der Regel handelt es sich dabei um Ökotropholog:innen, Diätassistent:innen oder Ernährungsmediziner:innen mit Zusatzqualifikation "Ernährungsberatung" oder "Ernährungstherapie". "Zertifizierte Ernährungsberater:innen" gehören nicht dazu.

Die von den Krankenkassen anerkannten und unabhängigen Ernährungsberatungsfachkräfte haben sich verpflichtet, keine Produktwerbung zu betreiben und keine Produkte zu verkaufen. Hier finden Sie eine Checkliste zur Überprüfung der Beratung.

Qualifizierte Expert:innen finden Sie bei:

 

Weitere Informationen:

GKV-Leitfaden Prävention vom 21.06.2020 in der Fassung vom 04.12.2023
Kriterien zur Zertifizierung digitaler Präventions- und Gesundheitsförderungsangebote gemäß Leitfaden Prävention 2020, Kapitel 7, Stand: 28.06.2023
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