Checkliste Lebensmittelverpackung

Stand:
Auf fertig verpackten Lebensmitteln müssen die Zutaten aufgeführt werden, die in einem Lebensmittel enthalten sind. Aber manche Zutaten sind schwer verständlich. Die Checkliste hilft Ihnen, wenn Sie etwas auf einer Lebensmittelverpackung nicht verstehen.
Ein Mann schaut die Verpackung von Lebensmitteln
On

Auf fertig verpackten Lebensmitteln müssen die Zutaten, die in einem Lebensmittel enthalten sind, aufgeführt werden. Manche sind schwer verständlich oder es ist unklar, warum sie in einem Lebensmittel verarbeitet werden. Doch nicht alle Stoffe, die vorher bei der Herstellung von Lebensmitteln verwendet werden, müssen auf der Verpackung aufgedruckt werden. Wenn Sie etwas auf einer Lebensmittelverpackung nicht verstehen, können Sie in der Verbraucherzentrale nachfragen.

Zutatenverzeichnis

Viele fertige Lebensmittel bestehen aus verschiedenen Bestandteilen. Diese Bestandteile werden auf der Verpackung im Zutatenverzeichnis aufgedruckt. Die Zutat mit dem größten Gewichtsanteil steht an erster und die mit der kleinsten Menge an letzter Stelle. Manchmal wird der genaue Anteil einer Zutat genannt, zum Beispiel 10 % Mandeln.

Emulgatoren

Lebensmittel enthalten oft Fette und Wasser. Damit sie sich verbinden, werden Emulgatoren zugesetzt. Viele sind pflanzlichen Ursprungs, manche werden aus tierischen Stoffen hergestellt, beispielsweise aus Eiern oder auch aus Rinder- oder Schweinefett. Das steht aber nicht immer auf der Verpackung.

Emulgatoren können auch mit einer E-Nummer auf der Verpackung stehen. Wenn Sie kein Schweinefleisch essen, dann verzichten Sie besonders auf die E-Nummern 470 bis 473.

Geliermittel

Geliermittel machen flüssige oder weiche Lebensmittel fester, zum Beispiel Gelee.

Ein bekanntes Geliermittel ist Gelatine. Es wird aus tierischen Produkten hergestellt, auch aus Schwein. Es gibt aber auch Geliermittel aus Pflanzen, beispielsweise Agar-Agar aus Algen oder Pektin aus Apfel.

Mit Geliermitteln werden aber auch Fruchtsäfte behandelt, damit sie klar aussehen. Das steht nicht auf der Verpackung.

Alkohol

Es gibt sehr viele verschiedene alkoholische Getränke. Für deutsche Verbraucher:innen sind sie leicht am Namen zu erkennen. Eine Angabe des Alkoholgehalts ist nur bei Getränken, die mehr als 1,2 Volumenprozent enthalten, vorgeschrieben. Fragen Sie bitte im Geschäft nach, wenn Sie unsicher sind.

Viele Lebensmittel enthalten Aromastoffe, damit das Lebensmittel besser duftet und schmeckt. Diese Aromastoffe werden oft zusammen mit Alkohol hergestellt. Das steht aber nicht auf der Verpackung. Wenn Alkohol selbst Bestandteil der Rezeptur ist, so muss dieser als Zutat in der Zutatenliste genannt sein. Achtung, auch Süßigkeiten und Desserts können Alkohol enthalten.

Chymosin

Chymosin ist eine Substanz, die bei der Herstellung von Käse gebraucht wird. Traditionell wird sie aus dem Magen von Kälbern gewonnen. Doch immer mehr Menschen möchten nichts essen, was von einem Schlachttier stammt. Deshalb wird Chymosin auch häufig mit Hilfe von Mikroorganismen hergestellt.

Auf der Verpackung von Käse muss nicht erklärt werden, wie der Käse hergestellt wurde.

Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum

Auf Verpackungen ist ein Datum aufgedruckt. Für viele Lebensmittel ist ein "Mindesthaltbarkeitsdatum" angegeben. Es bedeutet, dass das Lebensmittel mindestens bis zu diesem Datum gegessen werden kann. Oft ist es noch länger haltbar. Riechen Sie am Lebensmittel und probieren Sie eine kleine Menge. Wenn es noch gut riecht und schmeckt, können Sie es auch essen.

Achtung, manche Lebensmittel haben ein "Verbrauchsdatum", beispielsweise Hackfleisch und frisches Geflügel. Lebensmittel mit "Verbrauchsdatum" müssen Sie bis zum genannten Datum aufessen. Danach könnten sie sonst krank werden.

Werbung

Viele Verpackungen sehen schön aus, so enthalten sie sehr oft bunte Bilder. Sie sollen den Kunden zum Beispiel sagen, dass das Lebensmittel lecker schmeckt oder dass es gesund ist. Doch diese Bilder sagen leider nicht immer die Wahrheit. Denn viele Lebensmittel enthalten, trotz der schönen Bilder, viel Fett oder viel Zucker.

Die Verbraucherzentralen in Deutschland mit ihren vielen Beratungsstellen helfen auch bei Fragen zum Thema Lebensmittel und Ernährung. Über die Website www.verbraucherzentrale.de finden Sie die nächste Verbraucherzentrale oder Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Sie können Ihre Fragen auch per Mail an eine Verbraucherzentrale schicken.

Förderhinweis BMUV

Ratgeber-Tipps

Familienküche
Wie „Familienküche“ ganz entspannt funktionieren kann – das zeigt der gleichnamige Ratgeber der Verbraucherzentrale. Er…
Ratgeber Einfach nachhaltig
Mehr Unabhängigkeit von Öl, Kohle und Gas. Der Abschied vom Verbrennungsmotor. Ein Aktionsprogramm zum natürlichen…

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.
Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.