Internationales Roaming: Bei WLAN und Mobilfunk Kostenfallen vermeiden

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Innerhalb der EU können Sie Ihren Mobilfunktarif so nutzen wie zu Hause. Fallen lauern aber bei Fernreisen in Nicht-EU-Länder, bei Telefonaten ins Ausland und über Messenger-Apps.
Frau mit Hut und Sonnenbrille telefoniert mit Handy

Das Wichtigste in Kürze:

  • Telefonieren, SMS/MMS senden und empfangen, über LTE/HSDPA/UMTS/Edge im Internet surfen – in einem Land der EU sollte das nicht mehr kosten als zu Hause auch.
  • Zudem gibt es für mobiles Internet einen Kosten-Airbag. Dieser gilt grundsätzlich auch bei Aufenthalten außerhalb der EU, soweit dort eine Echtzeit-Überwachung möglich ist.
  • Der Kostenairbag gilt nun auch für nicht-terrestrische Verbindungen, zum Beispiel auf Schiffen oder in Flugzeugen.
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Internationales Roaming: Kostenfallen bei Mobilfunknutzung außerhalb der EU

Der Grundsatz "Roam like at home" gilt ausschließlich in den derzeit 27 Ländern der Europäischen Union (EU) sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen, also den Mitgliedern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Die Schweiz oder die Türkei etwa sind keine Mitgliedstaaten der EU oder des EWR und insofern nicht von EU-Roaming-Verordnung erfasst.

Gut zu wissen: Es gibt Mobilfunkanbieter, die auch solche Länder mit denen der EU beim Roaming gleichsetzen. Meist gelten dabei aber weitere Einschränkungen. Eine Besonderheit ist Großbritannien, denn dort wenden viele Anbieter weiterhin die EU-Regelungen an. Für welche Länder die EU-Roaming-Verordnung gilt, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Wenn Sie außerhalb der EU oder des EWR telefonieren oder über Ihre mobile Datenverbindung surfen, müssen Sie also mehr Geld dafür bezahlen als in Ihrem Heimatland. Für mobiles Internet gilt eine weltweite Kostenbremse. Sie liegt standardmäßig bei 59,50 Euro. Ist dieser Betrag erreicht, sollte die mobile Internetverbindung automatisch getrennt werden.

Das automatische Trennen funktioniert jedoch nicht immer. Der Hintergrund: Die Regelung findet keine Anwendung, wenn der Betreiber eines besuchten Netzes in dem besuchten Land außerhalb der EU es nicht zulässt, dass das Nutzungsverhalten des Roamingkunden in Echtzeit erfasst wird. In diesem Fall wird Ihnen bei der Einreise mitgeteilt, dass die Kostenbegrenzungsfunktion nicht zur Verfügung steht.

Informieren Sie sich vor einer Auslandsreise unbedingt bei Ihrem Mobilfunkunternehmen, welche Kosten für internationales Roaming bei Ihrem Tarif anfallen und schließen Sie gegebenenfalls Tages- oder Wochenflats ab. Schalten Sie im Urlaubsland unbedingt das Daten-Roaming aus oder versetzen Sie gleich das Mobiltelefon in den Flugmodus, wenn Sie keine wichtigen Anrufe oder Nachrichten erwarten.

Kostenfallen bei Anrufen in andere Länder

Wenn Sie mit einem deutschen Mobilfunkvertrag zum Beispiel in Spanien Urlaub machen, nutzen Sie dort in der Regel Ihren deutschen Tarif – sofern mit Ihrem Anbieter nichts anderes vereinbart wurde. Danach sollten Sie sich im Zweifel vor Ihrem Urlaub unbedingt erkundigen! Doch Achtung: Wenn Sie von Deutschland aus in Spanien (oder jedes beliebige andere Land der Welt) anrufen, gilt in der Regel Folgendes: Telefonate aus Deutschland in andere EU-Länder kosten seit 15. Mai 2019 netto nur noch maximal 19 Cent pro Minute. Eine SMS darf ab dann für höchstens 6 Cent ohne Mehrwertsteuer versandt werden. Weitere Informationen finden Sie hier: Was dürfen Telefonate und SMS vom Heimatland ins EU-Ausland kosten?

Kostenfallen bei Messengern

Mit den meisten Messengern wie Skype, Threema oder WhatsApp und anderen können Sie nicht nur Nachrichten und Dateien senden und empfangen, sondern auch Telefonate führen. Auch wenn das Telefonieren gerne als kostenlos angepriesen wird, kann es teuer werden! Denn die Gespräche finden grundsätzlich über das Internet statt und verbrauchen entsprechende Datenmengen. Auf Reisen sollten Sie Messenger zum Telefonieren also nur im WLAN nutzen, denn das wird häufig zum Beispiel in Hotels oder Cafés kostenlos zur Verfügung gestellt.

Technische Voraussetzungen auf Fernreisen

Mit dem Handy telefonieren und surfen kann man im Ausland nur, wenn die Frequenz des dortigen Mobilfunknetzes vom eigenen Handy unterstützt wird. Es gibt vier Hauptfrequenzen für die mobile Telefonie: 850, 900, 1.800 und 1.900 Megahertz. 

Alle Handys, die in Deutschland funktionieren, können deshalb auf den Frequenzen 1.800 und 900 Megahertz funken. Deshalb bezeichnet man diese Geräte als Dualband-Handys.

  • In Nord- und Südamerika benötigt man dagegen ein Mobiltelefon, das weitere Mobilfunkstandards unterstützt (Tri- oder Quadband-Handy).
  • Wer in Japan oder in Korea telefonieren möchte, braucht ein UMTS-fähiges Mobiltelefon. UMTS kann nicht nur genutzt werden, um Daten zu übertragen, sondern auch um zu telefonieren.

Jüngere Smartphones beherrschen in der Regel Quadband und UMTS. Allerdings gibt es bei der UMTS-Nutzung in den USA wegen anderer Standards Probleme. Dies gilt auch für LTE. Da man inzwischen mit dem Smartphone über Messenger (etwa Whatsapp) telefonieren kann, sind auch Gespräche auch über WLAN (WiFi)-Hotspots möglich.

Kostenfallen bei WLAN-Calls

Als Unterschied zu Telefonaten über Messenger oder vergleichbare Apps gibt es auch noch so genannte WLAN-Calls (auch Wifi-Calls oder VoWiFi genannt). Dabei nutzt man die normale Telefonfunktion seines Smartphones über ein WLAN. Voraussetzung: Gerät und Mobilfunkanbieter unterstützen die Funktion. Bei manchen Anbietern müssen Sie sie aktivieren lassen. Erkundigen Sie sich dabei nach möglichen Kosten.

Denn diese Anrufe werden anders behandelt als Anrufe über das Mobilfunknetz: Viele Anbieter rechnen WLAN-Telefonate im Ausland so ab, als würden Sie sich in Deutschland befinden. Hat Ihr Tarif also eine Deutschland-Flat, sollten Sie für Gespräche über WLAN nach Deutschland auch bei Auslandsaufenthalten nichts bezahlen. Ebenso sollten keine Gebühren für Sie anfallen, wenn Sie angerufen werden. Für Gespräche in andere Länder (auch in das, in dem Sie sich aufhalten), können Kosten entstehen. Je nach Land können diese unterschiedlich hoch sein, denn auch innerhalb der EU gelten in diesem Fall nicht die EU-Roaming-Regelungen.

Erkundigen Sie sich bei Ihrem Anbieter nach den Kosten für WLAN-Telefonate im Vergleich zu Roaming-Telefonaten in dem Land, in dem Sie sich aufhalten. Wenn Sie sich in einem Land der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums aufhalten, ist es oft günstiger, auf WLAN-Calls zu verzichten.

Kostenfallen in Grenznähe zu Nicht-EU-Ländern

Seien Sie ebenso vorsichtig, wenn Sie sich zwar in einem EU Land, aber in Grenznähe zu einem Nicht-EU Land befinden. Hier besteht die Gefahr, dass sich Ihr Handy automatisch in das Netz des Nicht-EU Landes einwählt. In diesem Fall richtet sich dann der Tarif nicht nach dem "Roam like at home"-Grundsatz, da Ihr Handy nicht mehr in das Netz innerhalb eines EU Landes eingewählt ist. Achten Sie daher in Grenznähe unbedingt darauf, dass sich Ihr Handy auch tatsächlich in das Netz des entsprechenden EU-Landes einwählt. Es kann hilfreich sein, die automatische Netzwahl für diese Zeit auszuschalten.

Kostenfallen auf Schiffen und in Flugzeugen

An Bord eines Fährschiffs zwischen Deutschland und Norwegen hat ein Zwölfjähriger ein paar Videos auf einem Smartphone geschaut. Nach der Reise erhielten die Eltern eine Telefonrechnung über rund 12.000 Euro. Warum? Das Smartphone hatte sich über das bordeigene Mobilfunknetz ins Satellitennetz eingebucht. Hier kostet ein Megabyte bis zu 30 Euro. Das Videogucken habe rund 470 Megabyte verbraucht, berichten Medien.

Und auch während vieler Flüge ist es inzwischen möglich, mit mobilen Geräten ins Internet zu gelangen. Schalten Sie Ihr Smartphone oder Tablet deswegen unbedingt auf Flugmodus.

Hier gibt es aber nun auch einen weltweit geltenden Kostenairbag für mobiles Internet: Sind 59,50 Euro oder ein anderes vordefiniertes Limit erreicht, soll die Datenverbindung automatisch getrennt werden. Dieser Kostenairbag gilt seit Juli 2022 auch für Satellitenverbindungen, die regelmäßig bei der Mobilfunknutzung auf Schiffen und in Flugzeugen zustande kommen. Hier betreiben Reedereien oder Fluggesellschaften eigene Mobilfunk-Basisstationen auf dem Schiff oder im Flugzeug, die wiederum das Signal eines Satellitennetzes nutzen.

Die neuen Roamingvorschriften verpflichten die Betreiber, ihre Verbraucher:innen zu schützen und sie zu informieren, wenn ihre Smartphones in ein nicht-terrestrisches Netz wechseln. Zudem können die Betreiber weitere Dienste wie das Blockieren des Roamings in Flugzeugen und auf Schiffen anbieten.

Viele Reedereien und Airlines bieten WLAN (auch WiFi genannt) zu Paketpreisen an. Achten Sie darauf, die Mobilfunkdaten über die Einstellungen Ihres Geräts abzuschalten. Denn bei schwachem WLAN kann Ihr Smartphone oder Tablet automatisch ins sehr teure Mobilfunk-Bordnetz wechseln.

Wie stelle ich meine Geräte richtig ein?

Auch in der Hosentasche kann das Smartphone erhebliche Kosten produzieren: zum Beispiel durch die Aktualisierung von Apps oder durch das Herunterladen von E-Mails. Wer das verhindern möchte, sollte das Gerät vor Reiseantritt so einstellen, dass es nicht automatisch Daten über Mobilfunknetze herunterlädt, sondern erst nach Aufforderung.

Auch auf dem Smartphone installierte Navigationssoftware funktioniert übrigens in vielen Fällen nur bei einer laufenden Internetverbindung. Welche Handgriffe zur Deaktivierung erforderlich sind, verrät die Bedienungsanleitung. Hilfe hierzu gibt es auch beim Hersteller oder in Internetforen.

Kostenfalle 0800-Nummern

Die Nutzung der an sich kostenlosen 0800-er oder 00800-er Rufnummern kann im Ausland teuer werden, wenn man sie mit einem deutschen Mobilfunkanschluss anruft.

Call-Back bei Prepaid-Verträgen

Auch Besitzer von Prepaid-Handys können in der Regel auf Fernreisen telefonieren und dort angerufen werden. Es gibt aber auch Prepaid-Angebote, bei denen das Roaming nicht zulässig oder möglich ist.

Zudem kann die Nutzung des mobilen Internets, Datenroaming genannt, sowie der Versand und Empfang von MMS unter Umständen eingeschränkt sein. Auch innerhalb der EU kann es bei sehr preiswerten Anbietern zu Ausnahen beim EU-Roaming-Tarif kommen. Es ist in jedem Fall ratsam, sich vor dem Auslandsaufenthalt beim Netzbetreiber oder Serviceprovider aktuell zu informieren.

Vor dem Auslandsaufenthalt sollten Sie zudem für ein ausreichendes Guthaben auf dem Prepaid-Konto sorgen. Zwar bieten einige Netzbetreiber an, das Guthaben aus dem Ausland aufzuladen. Auch können Sie dies häufig in der App machen. Sicherer ist es aber, sich schon zu Hause damit zu beschäftigen.

112 – Notrufe auf Reisen

Die neuen Roamingvorschriften gewährleisten, dass die Bürger:innen die einheitliche EU-Notrufnummer 112 kennen, die sie überall in der EU nutzen können, um Notdienste zu erreichen. Bis Juni 2023 sollten Betreiber ihren Kund:innen bei Auslandsreisen automatisch Nachrichten übermitteln, die sie über die alternativen Möglichkeiten zum Erreichen der Notdienste informieren, zum Beispiel über Echtzeit-SMS oder über Apps. Bürger:innen, die nicht anrufen können, können diese alternativen Möglichkeiten nutzen.

Fragen und Antworten zur Roamingverordnung finden Sie auf der Seite der Europäischen Kommission.

Kostenfalle Mailbox

Die wohl größte Kostenfalle bei Aufenthalten außerhalb der EU ist die Mailbox. Denn wer von zuhause aus seine Mailbox nicht deaktiviert, dem drohen hohe Kosten, während er ahnungslos am Strand liegt.

Vor dem Reiseantritt sollten Sie Ihren Anbieter nach den Tarifen im Urlaubsland fragen.

Smartphone Roaming

Handykosten im Ausland

Welche Handykosten entstehen im Ausland, an Bord von Flugzeugen oder auf Schiffen? Wo lauern teure Kostenfallen? Was Sie für die Smartphone-Nutzung außerhalb Deutschlands wissen müssen.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Brandenburg und Rheinland-Pfalz für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.