Cleverbuy ist insolvent: Was Betroffene jetzt tun können

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Die Ankaufplattform Cleverbuy hat Insolvenz angemeldet. Wer sein Gerät eingeschickt und kein Geld erhalten hat, sollte jetzt schnell handeln. Die Verbraucherzentralen erklären, welche Schritte Betroffene unternehmen können.
Gelangweilte Person vor einem Laptop
  • Das Amtsgericht Krefeld hat am 30. April 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren gegen die Cleverbuy GmbH eröffnet (Az. 500 IN 113/26).
  • Verbraucher:innen, die noch auf ihr Geld warten, sollten ihre Ansprüche schnell beim vorläufigen Insolvenzverwalter anmelden.
  • Betroffene können sich per E-Mail bei duesseldorf@brinkmann-partner.de anmelden. Wichtig: Schicken Sie Belege zur Bestellung und zum Versand des Geräts mit.
  • Ob und in welcher Höhe Forderungen beglichen werden, hängt vom weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens ab.
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Was war das Geschäftsmodell von Cleverbuy?

Die Ankaufplattform Cleverbuy warb jahrelang mit dem Versprechen "Technik-Ankauf 2.0 – Verkaufen, kassieren, glücklich sein". Verbraucher:innen konnten gebrauchte Smartphones, Tablets und andere Elektronikgeräte einsenden und sollten dafür einen vereinbarten Ankaufpreis erhalten. 

Doch dann blieben Auszahlungen aus oder verzögerten sich über Monate, trotz Eingangsbestätigungen und konkreter Zahlungsversprechen seitens Cleverbuy. Nun ist das Unternehmen am Ende. 

Die Cleverbuy GmbH hat selbst einen Insolvenzantrag gestellt. Das Amtsgericht Krefeld hat daraufhin am 30. April 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 500 IN 113/26). Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. Das Unternehmen hat seinen Geschäftsbetrieb eingestellt.

Seit wann häuften sich die Beschwerden gegen Cleverbuy? 

Bekannt waren die Probleme bei dem Unternehmen schon lange. Allein im Zeitraum von Januar 2024 bis Ende Oktober 2025 wurden bei den Verbraucherzentralen über 900 Beschwerden zu dem Anbieter erfasst. Ab Anfang 2025 stiegen die Beschwerden noch einmal an. 

Betroffene berichteten davon, dass Geräte eingeschickt, der Empfang bestätigt und konkrete Auszahlungstermine zugesagt wurden – das Geld aber nie ankam. Auf Nachfragen reagierte Cleverbuy häufig gar nicht oder vertröstete die Kund:innen mit immer neuen Ausreden. 

Beispielhaft stehen folgende Fälle für viele ähnliche Erfahrungen: Eine Verbraucherin schickte im September 2025 ihr Samsung Galaxy S25 Ultra ein. Cleverbuy bestätigte den Eingang und sicherte per E-Mail die Auszahlung von 953 Euro zu, doch das Geld blieb aus. Ein anderer Verbraucher verkaufte im September 2025 ein iPhone Pro Max für 1.155 Euro, wartete Wochen und erhielt ebenfalls keine Zahlung. 

Auf Nachfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) räumte Cleverbuy im Januar 2025 ein, dass interne Systemumstellungen und Umstrukturierungen zu Verzögerungen geführt hätten. Die Lage besserte sich allerdings nicht.

Wie haben die Verbraucherzentralen reagiert? 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mahnte Cleverbuy wegen irreführender Werbung ab. Konkret beanstandete der vzbv die Aussage "Wir überweisen dir dein Geld direkt auf dein Konto" – denn tatsächlich wurde der Betrag zunächst auf ein internes virtuelles Konto gebucht, nicht auf das Bankkonto der Kund:innen. Eine entsprechende Klage ist beim Landgericht Düsseldorf anhängig. 

Außerdem beanstandete der vzbv, dass Cleverbuy auf seiner Website mit deutlich besseren Google-Nutzerbewertungen warb, als tatsächlich vorlagen. Dieses Unterlassungsverfahren konnte vor dem Landgericht Düsseldorf erfolgreich abgeschlossen werden. 

Wie der vzbv warnten auch die Verbraucherzentralen der Länder wiederholt vor dem Anbieter und unterstützten betroffene Verbraucher:innen. 

Was müssen Betroffene jetzt tun? 

Wer sein Gerät an Cleverbuy eingeschickt hat und noch auf die Auszahlung wartet, sollte jetzt aktiv werden. Da das Insolvenzverfahren läuft, sollten Sie die eigenen Forderungen gegenüber dem vorläufigen Insolvenzverwalter anmelden. 

Cleverbuy weist auf seiner Website selbst darauf hin, welche Unterlagen einzureichen sind. Betroffene sollten eine einzige E-Mail an folgende Adresse schicken: duesseldorf@brinkmann-partner.de

Diese E-Mail sollte folgende Informationen und Nachweise enthalten:

  • Kunden- und Bestellnummer,
  • Gerätetyp und Modell,
  • IMEI-Nummer oder Seriennummer, soweit vorhanden,
  • Nachweis der Einsendung, zum Beispiel Sendungsverfolgung oder Einlieferungsbeleg,
  • eventuelle Kommunikation mit Cleverbuy zum Ankauf, Angebot, Widerruf oder zur Auszahlung.

Vom vorläufigen Insolvenzverwalter heißt es, dass man sich unaufgefordert melden werde, sobald die Prüfung des jeweiligen Vorgangs abgeschlossen sei oder weitere Informationen benötigt würden. Verbraucher:innen sollten sich nicht mit Anfragen per Telefon oder E-Mail melden.

Was können Betroffene noch unternehmen? 

Neben der Anmeldung beim Insolvenzverwalter können Verbraucher:innen weitere Schritte prüfen:

  1. Wer den Kauf über ein Kreditkartenunternehmen oder einen Zahlungsdienstleister wie PayPal abgewickelt hat, sollte dort umgehend eine Rückbuchung beantragen. Diese Möglichkeit ist häufig zeitlich begrenzt.
  2. Bestand eine Transportversicherung für das eingesandte Gerät, sollte geprüft werden, ob hierüber Ansprüche geltend gemacht werden können.
  3. Grundsätzlich empfiehlt sich außerdem, alle verfügbaren Belege – Bestellbestätigungen, Versandnachweise, E-Mails mit Zahlungszusagen – sorgfältig zu sichern. Diese werden für das Insolvenzverfahren benötigt. 

Bei Fragen oder Unsicherheiten helfen die Verbraucherzentralen vor Ort weiter. Auch eine anwaltliche Beratung kann sinnvoll sein, insbesondere wenn es um hohe Beträge geht.

FAQ: Die wichtigsten Fragen zur Cleverbuy-Insolvenz

Was ist mit Cleverbuy passiert?

Cleverbuy hat einen Insolvenzantrag gestellt und den Geschäftsbetrieb eingestellt. Das Amtsgericht Krefeld hat am 30. April 2026 das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet (Az. 500 IN 113/26). Rechtsanwalt Dr. Christian Holzmann wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter eingesetzt.

Bekomme ich mein Geld zurück?

Das lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit Sicherheit sagen. Ob und in welcher Höhe offene Forderungen beglichen werden, hängt vom Ergebnis des Insolvenzverfahrens ab. Um Ansprüche geltend machen zu können, ist es wichtig, diese zeitnah beim Insolvenzverwalter anzumelden. 

Was muss ich jetzt konkret tun?

Schicken Sie eine E-Mail an duesseldorf@brinkmann-partner.de mit Ihrer Kunden- und Bestellnummer, Gerätetyp und -modell, der IMEI- oder Seriennummer sowie Belegen für den Versand und etwaige Kommunikation mit Cleverbuy. Senden Sie nur eine einzige E-Mail – mehrfache Anfragen verzögern die Bearbeitung laut Insolvenzverwalter.

Ich habe per Kreditkarte oder PayPal gezahlt – was kann ich tun?

Wenden Sie sich so schnell wie möglich an Ihr Kreditkartenunternehmen bzw. an PayPal und beantragen Sie eine Rückbuchung (Chargeback). Diese Option ist in der Regel befristet und sollte daher ohne Verzögerung geprüft werden. 

Wo bekomme ich weitere Hilfe?

Die Verbraucherzentralen in Ihrem Bundesland beraten Sie zu Ihren Möglichkeiten. Bei größeren Beträgen kann auch die Einschaltung eines Rechtsanwalts sinnvoll sein. Alle wichtigen Belege – Bestellbestätigungen, Versandnachweise, Zahlungszusagen – sollten Sie sorgfältig aufbewahren.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) sowie der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.