Dubiose Lotto-Briefe von DerKundenClub: Das sollten Sie dann tun
Stand:
27. Februar 2026
Ein Brief aus Bulgarien, eine angebliche Lotto-Spielgemeinschaft und 79 Euro im Monat: Verbraucherzentralen warnen vor Schreiben von "DerKundenClub", die derzeit im Umlauf sind. Wenn Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben, müssen Sie nicht zahlen. Widersprechen sollten Sie vorsorglich trotzdem.
Verbraucher:innen erhalten derzeit Briefe des Unternehmens DerKundenClub mit Sitz im bulgarischen Petrich. In diesen Schreiben werden die Empfänger:innen als neue Mitglieder einer Lotto-Spielgemeinschaft begrüßt – obwohl sie nach eigenen Angaben niemals einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben.
Der Anbieter behauptet, die Betroffenen aus einer früheren Glücksspielgemeinschaft "übernommen" zu haben. Gleichzeitig kündigt er an, monatlich 79 Euro per SEPA-Lastschrift für die Teilnahme am Eurojackpot einzuziehen. Teilweise sind im Schreiben bereits persönliche Bankdaten angegeben, verbunden mit der Aufforderung, diese zu überprüfen.
Die Briefe wirken offiziell und professionell gestaltet. Genau das sorgt bei vielen Angeschriebenen für Verunsicherung und den Eindruck, tatsächlich zu einer Zahlung verpflichtet zu sein.
Berichte von Verbraucher:innen
Bei mehreren Verbraucherzentralen sind inzwischen zahlreiche Beschwerden zu diesen Schreiben eingegangen. Die Betroffenen teilen übereinstimmend mit, dass sie keine Vertragsbeziehung zu "DerKundenClub" haben und keiner Teilnahme an einer Lotto-Spielgemeinschaft zugestimmt haben.
Nach Einschätzung der Verbraucherzentralen ist eine solche Vorgehensweise unzulässig. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn beide Seiten zustimmen. Eine einseitige Übernahme aus einer anderen Spielgemeinschaft ohne Einwilligung der Verbraucher:innen ist demnach rechtlich nicht wirksam. Wer keinen Vertrag abgeschlossen hat, muss daher auch kein Geld zahlen.
So gehen die Kriminellen vor
In den Schreiben wird eine regelmäßige Abbuchung von 79 Euro angekündigt, teils mit dem Hinweis auf eine Mindestlaufzeit von mehreren Monaten. Die Abbuchung soll per SEPA-Lastschrift erfolgen, teilweise "im Voraus".
Durch die Kombination aus:
angeblicher bestehender Mitgliedschaft,
bereits eingedruckten Bankdaten
und der Ankündigung einer automatischen Abbuchung
entsteht bei vielen Empfänger:innen der Eindruck, schnell reagieren oder zahlen zu müssen.
Was können Sie tun?
Bestreiten Sie die Geldforderung, wenn Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben.
Rein vorsorglich sollten sie per Mail der Forderung widersprechen. Adressieren sie den Widerspruch an info@derkundenclub.com oder an info@derkundenclub24.com, je nachdem, wer der Versender des Forderungsschreibens ist. Nutzen Sie dafür gerne die Mustervorlage der Verbraucherzentralen.
Überweisen Sie kein Geld: Leisten Sie keine Zahlungen, wenn Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben.
Erteilen Sie kein SEPA-Lastschriftmandat - auch nicht nachträglich.
Prüfen Sie regelmäßig Ihr Konto. Wird dennoch Geld abgebucht, können Sie die Lastschrift innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen zurückbuchen lassen. Bei nicht autorisierten Abbuchungen gilt eine Frist von bis zu 13 Monaten.
Geben Sie keine weiteren persönlichen Daten preis und reagieren Sie - auch aus Beweisgründen - nicht telefonisch auf das Schreiben.
Das Oberlandesgericht Hamm hat der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen ExtraEnergie im Wesentlichen stattgegeben. Es ging um enorme Preiserhöhungen, die unzulässig waren. Betroffene können sich auf das Urteil berufen und Rückzahlungen fordern, sobald es rechtskräftig ist.
Squishies sind der Trend im Kinderzimmer, doch einzelne Produkte stehen in der Kritik: Behörden warnen vor Schadstoffen, Erstickungsgefahr und Verbrennungen. Auch die Verbraucherzentralen raten zur Vorsicht. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie als Eltern beim Kauf achten sollten.
Seit Oktober 2026 ist es möglich, wichtige Vorsorgedokumente im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer digital zu hinterlegen – zum Beispiel die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung oder die Patientenverfügung. Die Verbraucherzentralen erklären die Regeln, Kosten und Vorteile.
Abrechnungsdaten der Krankenkasse: Was Patientenquittung und elektronische Patientenakte zeigen, was die Codes bedeuten und wie Sie Fehler korrigieren lassen.
Motten oder Käfer im Vorratsschrank sind lästig, aber vermeidbar. Die Verbraucherzentralen erklären, wie Sie Vorratsschädlinge erkennen, einen Befall vermeiden und Motten sowie Käfer in Lebensmitteln wirksam bekämpfen können.
Ab 1. Oktober 2026 können Sie Betreuungs- und Patientenverfügung sowie Vorsorgevollmacht im vollen Wortlaut im Vorsorgeregister hinterlegen – Ärzt:innen und Gerichte sehen den Inhalt direkt ein. Die Verbraucherzentrale informiert, was sich ändert.
Ein ambulanter Pflegedienst kann Sie bei der Pflege zu Hause unterstützen. Vorher sollten Sie über die konkreten Leistungen und die abrechenbaren Kosten Bescheid wissen. Die Verbraucherzentralen sagen Ihnen, was Sie tun können, wenn Leistungen abgerechnet wurden, die nicht vereinbart waren.
"Klimaneutral", "nachhaltig" oder "umweltfreundlich": Viele Lebensmittel werben mit grünen Versprechen. Die Verbraucherzentralen erklären, welche Aussagen erlaubt sind, woran Sie verlässliche Siegel erkennen und mit welchen Tipps Sie Greenwashing beim Einkauf durchschauen.
"Sie kann einen Tanzkurs gewinnen, das würde ihr so viel bedeuten": Eine emotionale Nachricht auf WhatsApp soll Sie dazu bringen, Ihr WhatsApp-Konto mit einem weiteren Gerät zu verbinden. Das gehört Kriminellen, die Ihr Konto kapern wollen. Die Verbraucherzentralen erklären, wie Sie sich schützen.