Dubiose Lotto-Briefe von DerKundenClub: Das sollten Sie dann tun
Stand:
27. Februar 2026
Ein Brief aus Bulgarien, eine angebliche Lotto-Spielgemeinschaft und 79 Euro im Monat: Verbraucherzentralen warnen vor Schreiben von "DerKundenClub", die derzeit im Umlauf sind. Wenn Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben, müssen Sie nicht zahlen. Widersprechen sollten Sie vorsorglich trotzdem.
Verbraucher:innen erhalten derzeit Briefe des Unternehmens DerKundenClub mit Sitz im bulgarischen Petrich. In diesen Schreiben werden die Empfänger:innen als neue Mitglieder einer Lotto-Spielgemeinschaft begrüßt – obwohl sie nach eigenen Angaben niemals einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen haben.
Der Anbieter behauptet, die Betroffenen aus einer früheren Glücksspielgemeinschaft "übernommen" zu haben. Gleichzeitig kündigt er an, monatlich 79 Euro per SEPA-Lastschrift für die Teilnahme am Eurojackpot einzuziehen. Teilweise sind im Schreiben bereits persönliche Bankdaten angegeben, verbunden mit der Aufforderung, diese zu überprüfen.
Die Briefe wirken offiziell und professionell gestaltet. Genau das sorgt bei vielen Angeschriebenen für Verunsicherung und den Eindruck, tatsächlich zu einer Zahlung verpflichtet zu sein.
Berichte von Verbraucher:innen
Bei mehreren Verbraucherzentralen sind inzwischen zahlreiche Beschwerden zu diesen Schreiben eingegangen. Die Betroffenen teilen übereinstimmend mit, dass sie keine Vertragsbeziehung zu "DerKundenClub" haben und keiner Teilnahme an einer Lotto-Spielgemeinschaft zugestimmt haben.
Nach Einschätzung der Verbraucherzentralen ist eine solche Vorgehensweise unzulässig. Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn beide Seiten zustimmen. Eine einseitige Übernahme aus einer anderen Spielgemeinschaft ohne Einwilligung der Verbraucher:innen ist demnach rechtlich nicht wirksam. Wer keinen Vertrag abgeschlossen hat, muss daher auch kein Geld zahlen.
So gehen die Kriminellen vor
In den Schreiben wird eine regelmäßige Abbuchung von 79 Euro angekündigt, teils mit dem Hinweis auf eine Mindestlaufzeit von mehreren Monaten. Die Abbuchung soll per SEPA-Lastschrift erfolgen, teilweise "im Voraus".
Durch die Kombination aus:
angeblicher bestehender Mitgliedschaft,
bereits eingedruckten Bankdaten
und der Ankündigung einer automatischen Abbuchung
entsteht bei vielen Empfänger:innen der Eindruck, schnell reagieren oder zahlen zu müssen.
Was können Sie tun?
Bestreiten Sie die Geldforderung, wenn Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben.
Rein vorsorglich sollten sie per Mail der Forderung widersprechen. Adressieren sie den Widerspruch an info@derkundenclub.com oder an info@derkundenclub24.com, je nachdem, wer der Versender des Forderungsschreibens ist. Nutzen Sie dafür gerne die Mustervorlage der Verbraucherzentralen.
Überweisen Sie kein Geld: Leisten Sie keine Zahlungen, wenn Sie keinen Vertrag abgeschlossen haben.
Erteilen Sie kein SEPA-Lastschriftmandat - auch nicht nachträglich.
Prüfen Sie regelmäßig Ihr Konto. Wird dennoch Geld abgebucht, können Sie die Lastschrift innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen zurückbuchen lassen. Bei nicht autorisierten Abbuchungen gilt eine Frist von bis zu 13 Monaten.
Geben Sie keine weiteren persönlichen Daten preis und reagieren Sie - auch aus Beweisgründen - nicht telefonisch auf das Schreiben.
Schlechte Erreichbarkeit, teure Telefonnummern und keine Bestätigung: Wenn Sie sich beim Kundenservice melden, erhalten Sie nicht immer eine Lösung für Ihr Problem. Abhilfe schafft ein Tool der Verbraucherzentralen, mit dem Sie Musterbriefe für Ihr konkretes Problem erstellen lassen können.
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