Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Stand:
Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

 

So profitieren Sie von der Klage gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland:

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Termine

  • Montag, 13. Dezember 2021
    Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Musterfeststellungklage gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland beim Brandenburgischen Oberlandesgericht ein.
  • Montag, 14. März 2022
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
    Das Bundesamt für Justiz (BFJ) eröffnet das Register. Ab jetzt können Verbraucher:innen sich in das Register eintragen.
  • Samstag, 14. Mai 2022
    Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich für Klage angemeldet
    Innerhalb von zwei Monaten nach Registeröffnung müssen sich mindestens 50 Verbraucher:innen in das Register eingetragen haben. Diese Zahl wurde übertroffen.
  • Dienstag, 17. Januar 2023
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Am Tag vor der mündlichen Verhandlung besteht die letzte Möglichkeit für Verbraucher:innen, sich in das Register einzutragen. Das Bundesamt für Justiz hat 168 Eintragungen gezählt.
  • Mittwoch, 18. Januar 2023
    Mündliche Verhandlung
    Die mündliche Verhandlung findet in Brandenburg an der Havel statt. Der vzbv hat in seiner News über den Verlauf informiert. Mit dem Ablauf dieses Tages wird das Register geschlossen. Danach ist keine Austragung mehr möglich.
  • Mittwoch, 20. November 2024
    Fortsetzung mündliche Verhandlung
    Die Fortsetzung der mündliche Verhandlung findet in Brandenburg an der Havel statt. Der vzbv informiert über den Verlauf. 
  • offener Zeitpunkt
    Oberlandesgericht erlässt Urteil
    Das Oberlandesgericht urteilt. Parteien können Rechtsmittel einlegen.
  • offener Zeitpunkt
    Prozessende
    Das Verfahren wird durch endgültiges Urteil oder Vergleich beendet.


Häufig gestellte Fragen

Welche Ziele verfolgt die Klage?

Das Gericht soll der Sparkasse Märkisch-Oderland vorgeben, nach welchen Kriterien sie die Zinsen in den Sparverträgen neu berechnen muss. Mit weiteren Feststellungen soll das Gericht klären, dass die Ansprüche der Sparer:innen noch nicht verjährt sind.

Kostet mich die Teilnahme am Verfahren etwas?

Das Verfahren und die Anmeldung zum Klageregister sind für Sie kostenfrei. Für die Anmeldung zum Klageregister müssen Sie keinen Rechtsbeistand beauftragen. Falls Sie sich jedoch anwaltlich beraten lassen, kann das mit Kosten verbunden sein.

Kann auch ich von der Klage profitieren?

Die Klage kann für Sie interessant sein, wenn

1) Sie bei der Sparkasse Märkisch-Oderland einen Sparvertrag „S-Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen haben

und

2) die Sparkasse bei Ihnen eine der folgenden Klauseln verwendet hat:

   a) „Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit […] % verzinst“

   b) „Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. […] % am Ende eines Kalender-/Sparjahres eine verzinsliche Prämie […]“


Aktuelle News zur Klage

Sparkasse Märkisch-Oderland: Bericht der mündlichen Verhandlung

Das Brandenburgische Oberlandesgericht fällte heute in der mündlichen Verhandlung zu Prämiensparverträgen der Kreissparkasse Märkisch-Oderland noch kein Urteil. Das Gericht wird zunächst ein Sachverständigengutachten einholen. 168 Verbraucher:innen haben sich der Klage angeschlossen.

Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.
Schmuckbild: Facebook-App

Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck

Im Jahr 2021 veröffentlichten Hacker massenhaft Nutzer:innendaten von Facebook. Allein in Deutschland gibt es Millionen Geschädigte. Dank der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) können sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz nun gegen Facebook geltend machen. Betroffene können sich für die Klage anmelden, sobald das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister öffnet.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.