Erstes Urteil zu Gunsten der Verbraucherinnen und Verbraucher
- Datum der Beendigung des Verfahrens: offen
- Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden: Nein, noch nicht
Der Kläger wendet sich dagegen, dass die Beklagte Verbraucher beim Abschluss von Verträgen über Coaching-Leistungen nicht hinreichend transparent über den Vertragspartner, die finanzielle Gesamtbelastung sowie über die wesentlichen Eigenschaften der angebotenen Dienstleistung informiert sowie im Falle eines Widerrufs durch den Verbraucher in unzulässiger Weise dessen Widerrufsrecht leugnet.
Das Landegericht Hildesheim hat mit Urteil vom 29.01.2026 (Az. 11 O 6/25) die Beklagte antragsgemäß verurteilt, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die Beklagte hat gegen das Urteil Berufung erhoben