Das beantragt die Verbraucherzentrale:
- Der Beklagten wird untersagt, Verbrauchern Waren mit der Aufforderung zuzusenden, diese Ware zu bezahlen, wenn der Verbraucher die Ware nicht bestellt hat, wie geschehen in der Rechnung der Beklagten an die Verbraucherin […], vom 31.10.2023 nach Anlage K 3.
- Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern wegen der Aufforderung zur Zahlung einer angeblich offenen Rechnung per E-Mail (Mahnung) eine „Gebühr“ einzufordern, wie geschehen in den E-Mails der Beklagten nach Anlagen K 5 (2,50 €) und K 6 (5,00 €).
Das Verfahren vor dem Landgericht Berlin II wurde wegen Insolvenz des Unternehmens unterbrochen.