Drosselung bei Internettarifen fürs Handy II

Stand:
LG Köln vom 12.07.2011 (31 O 387/11)
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Mit: "Unbegrenzt mit dem Handy ins Internet" und "Ohne Limit mailen und surfen", warb die NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation GmbH. Doch nach Nutzung eines Datenvolumens von 200 Megabyte im Monat sollte laut der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Übertragungsgeschwindigkeit auf GPRS-Niveau (Taktung 100 KB) gedrosselt werden.

Per einstweiliger Verfügung ist die Verbraucherzentrale NRW rechtlich gegen NetCologne vorgegangen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW verstehen angesprochene Verbraucher:innen unter der Bezeichnung Flatrate einen Pauschaltarif. Mit einer Drosselung rechnet aufgrund der beanstandeten Werbung niemand. Die Richter untersagten die monierte Flatrate-Werbung im Internet und folgten damit der Ansicht der Verbraucherzentrale NRW.

Der Beschluss ist rechtskräftig.

LG Köln vom 12.07.2011 (31 O 387/11)

Schmuckbild: Facebook-App

Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck

Im Jahr 2021 veröffentlichten Hacker massenhaft Nutzer:innendaten von Facebook. Allein in Deutschland gibt es Millionen Geschädigte. Dank der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) können sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz nun gegen Facebook geltend machen. Betroffene können sich für die Klage anmelden, sobald das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister öffnet.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.

Healy: Vorsicht vor falschen Gesundheitsversprechen

Bei den Verbraucherzentralen haben sich in den letzten Monaten die Beschwerden über das Produkt "Healy" gehäuft, weil selbstständige „Healy“-Vertriebspartner:innen behaupten, das Produkt würde etwa bei Multipler Sklerose, Depressionen, ADHS oder Hauterkrankungen helfen. Diese Heilsversprechen sind nicht haltbar.