Auf der Internetseite von Booking.com wird eine Klausel verwendet, welche vorsieht dass man bei Nichtanreise eine Gebühr in Höhe der Stornierungsgebühr zahlen muss.
Intrasparente und unausgewogene AGB, die die Ausnahmen von der Nachzahlungsplicht beim Cross Ticketing, sofern man die Flüge nicht in der vorgegebenen Reihenfolge abfliegt, regelt.