Digital Fairness Act: EU-Pläne gegen Online-Manipulation und Abofallen
Ein geplantes EU-Gesetz, der sogenannte Digital Fairness Act, könnte in Zukunft Dark Patterns, Abofallen und irreführende Influencer-Werbung stärker regulieren. Erfahren Sie schon jetzt, welche Änderungen für Ihr Online-Shopping kommen könnten.

Das Wichtigste in Kürze:
- Schutz vor Abofallen: Künftig könnten Abos genauso einfach kündbar sein wie abgeschlossen – mit einem Klick.
- Klare Gamer-Rechte: Spielehersteller sollten erworbene Spiele nicht mehr einfach unspielbar machen dürfen.
- Verbot von Dark Patterns: Versteckte Zusatzkosten und manipulative Designtricks sollen illegal werden.
- Transparente Influencer-Werbung: Werbekennzeichnungen sollten deutlicher und verpflichtend werden.
- Ein erster Gesetzesentwurf wird im Herbst 2026 erwartet; mit einer tatsächlichen Umsetzung und rechtlichen Bindung ist voraussichtlich 2029 zu rechnen.
Was ist der Digital Fairness Act?
Die Europäische Union plant mit dem Digital Fairness Act ein neues Gesetz, das manipulativ gestaltete Oberflächen (Dark Patterns), schwer kündbare Abos, irreführende Influencer-Werbung und süchtig machendes Design regulieren könnte.
Zum ersten Mal fallen auch Spielehersteller und kleine Online-Shops unter die neuen Regeln. Das wäre eine große Veränderung für den digitalen Verbraucherschutz. Das Vorhaben befindet sich aktuell noch in der Planungsphase und ist noch nicht beschlossen.
Die neue Verordnung soll da ansetzen, wo „Digital Markets Act“ (DMA) und „Digital Services Act“ (DSA) noch Lücken haben.
Wer ist vom Digital Fairness Act betroffen?
Die geplanten EU-Richtlinien würden sich an fast alle Akteure der digitalen Wirtschaft richten:
- Online-Shops und E-Commerce-Plattformen: Große Marktplätze wie Amazon oder eBay sowie kleine und mittlere Online-Händler müssten ihre Bestellprozesse anpassen.
- Streaming- und Abo-Anbieter: Dienste mit automatischen Vertragsverlängerungen (z. B. Netflix, Spotify, Dating-Apps oder Cloud-Speicher) sollten Kündigungen erleichtern.
- Spielehersteller und Gaming-Plattformen: Videospiel-Entwickler und Publisher in der EU sollten direkt für In-Game-Käufe und Server-Laufzeiten reguliert werden.
- Social-Media-Netzwerke: Plattformen wie TikTok, Instagram, Facebook und YouTube sollten süchtig machende Algorithmen entschärfen.
- Influencer:innen und Content-Creator: Wer Produkte auf Social Media gegen Bezahlung oder Vorteile bewirbt, könnte sich künftig strengeren Kennzeichnungspflichten gegenüber sehen.
- Verbraucher:innen: Mit dem Digital Service Act würden Sie stärkere digitale Rechte erhalten. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Jugendschutz für Minderjährige unter 18 Jahren.
1. Schutz vor Abofallen: bessere Kündigungsrechte
Das Problem: Der kostenlose Monat ist vorbei, und das Abo verlängert sich automatisch – oft zu einem überraschend hohen Preis. Die Kündigung versteckt sich dann im Kleingedruckten oder ist gar nicht online möglich. Nutzer:innen müssen anrufen, E-Mails schreiben oder lange Kündigungsformulare ausfüllen. Das betraf auch in Deutschland täglich Millionen Menschen bei Streaming-Diensten, Fitness-Apps, Partnerportalen und anderen Online-Diensten. In Deutschland existiert hierzu bereits der Kündigungsbutton (in Deutschland seit 2022 Pflicht). Der Digital Fairness Act würde ihn auf ganz Europa ausweiten und ggf. konkretisieren.
Was soll der Digital Fairness Act bei Abofallen ändern:
Die Europäische Union plant, dass Kündigungen genauso einfach und sichtbar sein müssen wie das ursprüngliche Abschließen eines Vertrags. Der deutsche Kündigungsbutton könnte also für die gesamte EU verpflichtend werden.
Falls Sie bereits in eine Falle getappt sind, können Sie mit dem kostenlosen Musterbrief der Verbraucherzentralen ungewollte Abos stoppen und Geld zurückfordern.
2. Dark Patterns: Manipulatives Design bald verboten?
Das Problem: Dark Patterns sind absichtlich gestaltete Bedienelemente einer Website oder App, die Nutzer:innen zu Handlungen verleiten, die sie eigentlich nicht beabsichtigen.
Beispiel: Online-Shops zeigen beim Checkout an: „Nur noch 2 Artikel auf Lager!" Dies erzeugt künstlichen Zeitdruck, obwohl der Bestand eigentlich üppig vorhanden ist.
Was soll der Digital Fairness Act bei Dark Patterns ändern:
Diese psychologischen Tricks sollen mit dem neuen Gesetzt in der EU stärker reglementiert werden. Die konkrete Umsetzung muss noch verhandelt werden.
Tipp der Verbraucherzentralen zu Dark Patterns:
Machen Sie Screenshots vom Einkaufswagen und den Gesamtkosten vor der Zahlungsbestätigung. Diese dienen als Beweis, falls Sie Reklamationen einreichen müssen.
Wie Sie Dark Patterns erkennen und was Ihnen für sicheres Online-Shopping hilft, lesen Sie hier.
3. Gaming: Gekaufte Spiele sollen geschützt werden
Das Problem: Sie kaufen ein Videospiel für 50 bis 70 Euro, spielen es über eine gewisse Zeit hinweg – und dann schaltet der Hersteller einfach die Server ab. Das Spiel ist danach nicht mehr spielbar. Das Geld ist weg, das Produkt unnutzbar geworden. Dies betrifft sowohl große Multiplayer-Spiele als auch Einzelspieler-Titel mit Online-Komponenten.
Was soll der Digital Fairness Act für Gamer ändern:
Spielehersteller könnten mit dem Digital Fairness Act erstmals reguliert werden. Sie sollten ihre Spiele nicht mehr einfach abschalten und damit unbrauchbar machen dürfen. Spielehersteller sollten Server entweder langfristig in Betrieb halten oder Spieler:innen den Quellcode und Werkzeuge bereitstellen, damit die Community die Spiele selbst am Leben erhält.
Zudem sollten In-Game-Käufe transparenter werden. Lootboxen sollten die genauen Wahrscheinlichkeiten anzeigen, mit denen man bestimmte Gegenstände erhält. Ob und wie genau der Digital Fairness Act Spielehersteller am Ende regulieren wird, muss noch verhandelt werden.
Tipps der Verbraucherzentralen für Gamer:
Bevor Sie Geld in Online-Spiele investieren, achten Sie auf folgende 4 Punkte für sicheres Gaming:
- Informieren Sie sich vor größeren Geldausgaben über die Lebensdauer des Spiels. Wie lange wird der Server betrieben? Gibt es offizielle Aussagen zu geplanten Abschaltungen?
- Suchen Sie nach den Wahrscheinlichkeitsangaben für Lootboxen. Diese Informationen sollten leicht zu finden sein. Wenn nicht, seien Sie skeptisch.
- Setzen Sie sich ein monatliches oder wöchentliches Budget für In-Game-Käufe und halten Sie sich daran. Besonders wichtig, wenn Kinder spielen.
- Nutzen Sie Kindersicherungen auf Ihrer Konsole oder im Smartphone, um Ausgabenlimits zu setzen.
4. Influencer-Werbung: Werbung soll klarer gekennzeichnet werden
Das Problem: Auf TikTok, Instagram und YouTube bewerben Influencer:innen ständig Produkte. Oft ist aber nicht klar erkennbar, dass es sich um bezahlte Werbung handelt. Das ist besonders problematisch bei Produkten, die Jugendliche beeinflussen:
- Fragwürdige Diät-Produkte
- Schönheitsoperationen
- E-Zigaretten
- Trading-Apps
Was soll der Digital Fairness Act bei Social-Media-Werbung ändern:
Werbekennzeichnungen wie #ad oder #Werbung sollten verpflichtend werden und deutlich am Anfang des Posts oder Videos stehen – nicht versteckt im Kleingedruckten oder ganz unten.
Jugendgefährliche Produkte dürfen von Influencer:innen grundsätzlich nicht beworben werden, besonders nicht an junge Zielgruppen.
5. Schutz von Kindern und Jugendlichen
Das Problem: Kinder und Jugendliche sind online besonderen Manipulationen ausgesetzt. Sie können noch nicht vollständig zwischen Werbung und echtem Inhalt unterscheiden und sind anfälliger für psychologische Tricks:
Apps wie TikTok und Instagram sind bewusst so programmiert, dass sie abhängig machen. Die endlose Abfolge von Videos (Infinite Scroll) und ständige Benachrichtigungen erzeugen Belohnungseffekte im Gehirn.
Algorithmen analysieren das Verhalten junger Nutzer:innen und zeigen ihnen gezielt Inhalte, die sie emotional ansprechen. Das kann zu unrealistischen Schönheitsidealen oder Kaufdruck führen.
Was soll der Digital Fairness Act für Kinder und Jugendliche ändern:
Der Digital Fairness Act plant strenge Design-Einschränkungen für Apps, die primär von Minderjährigen genutzt werden. Süchtig machende Design-Muster und gezielte algorithmische Ausbeutung der emotionalen Schwachstellen von Jugendlichen unter 18 Jahren sollen verboten werden. Die konkrete Umsetzung ist noch offen.
Tipps der Verbraucherzentralen für Eltern: So schützen Sie Kinder jetzt schon
Nutzen Sie bereits jetzt integrierte Jugendschutz-Funktionen wie iOS Screen Time oder Google Family Link, um die Bildschirmzeit zu begrenzen, und deaktivieren Sie Push-Benachrichtigungen in den App-Einstellungen Ihrer Kinder.
Wann kommt der Digital Fairness Act?
Da es sich aktuell lediglich um Pläne handelt, ist der genaue Zeitplan noch vorläufig:
- Herbst 2026: Die EU-Kommission stellt den ersten offiziellen Gesetzesentwurf vor.
- 2027 bis 2028: Es folgen die politischen Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten (Rat der EU). In diesem Zeitraum wird mit der Verabschiedung gerechnet.
- Ab 2029: Nach Ablauf der Übergangsfristen erfolgt die verbindliche nationale Umsetzung in deutsches Recht.
Bis zum endgültigen Inkrafttreten der Gesetze müssen sich Verbraucher:innen weiterhin selbst schützen. Sind Sie bereits betroffen von Abofallen? Ihre lokale Verbraucherzentrale hilft.
FAQ: Schnelle Antworten zum geplanten Digital Fairness Act
Betrifft das Gesetz auch kleine Online-Shops und lokale Unternehmen?
Ja, der Digital Fairness Act soll für alle Unternehmen, die online tätig sind, gelten – unabhängig von ihrer Größe. Auch kleine lokale Shops sollen sich an die neuen Regeln halten müssen.
Kann ich jetzt schon Dark Patterns anzeigen?
Teilweise ja. Illegale Praktiken wie offensichtliche Preistäuschung können Sie bereits jetzt bei Ihrer lokalen Verbraucherzentrale melden. Diese unterstützt Sie kostenlos. Beschwerde jetzt einreichen oder Beratung buchen.
Hilft mir das Gesetz bei bestehenden Abo-Problemen?
Das neue Gesetz hat keine Rückwirkung auf ältere Verträge. Es verhindert aber zukünftige Probleme. Bei aktuellem Ärger mit Abofallen wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale – auch hier können Sie oft noch Geld zurückbekommen.
Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Bayern und Rheinland-Pfalz für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.











