Klage gegen Deutsches Maklerkontor Noris UG

Klauseln in AGB im Zusammenhang mit Verträgen über die Vermittlung von Finanzsanierungsvertrag

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: 3 UKl 15/26e
Zuständiges Gericht: OLG Bamberg
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

Deutsches Maklerkontor Noris UG (haftungsbeschränkt)
Dianastraße 96
90441 Nürnberg
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Ja
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Standdatum:

Das beantragt die Verbraucherzentrale

Der Beklagten wird untersagt, gegenüber Verbrauchern gemäß §13 BGB die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Klauseln in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Zusammenhang mit Verträgen über die Vermittlung eines Finanzsanierungsvertrages zu verwenden oder sich auf diese Klauseln zu berufen:

  1. Durch die Versendung der Anfrage bestätigt der Kunde, dass er diese AGB gelesen und verstanden hat und mit deren Inhalt einverstanden ist.
  2. Der Vermittlungsvertrag zwischen der ... UG (haftungsbeschränkt) und dem Kunden kommt spätestens an dem Tag zustande, an welchem die vom Kunden bezahlte Vermittlungsgebühr bei der ... UG (haftungsbeschränkt) verbucht ist.
  3. (Soweit auf die Klausel „... UG (haftungsbeschränkt) kann dem Kunden auf Wunsch schriftlich bestätigen, dass der Kunde die Vermittlungsgebühr in zwei Teilzahlungen leisten kann.“ verwiesen wird:) In diesem Fall kommt der Vermittlungsvertrag spätestens am Tag der Verbuchung der ersten Teilzahlung zustande.
  4. (Soweit auf die Klausel „Die ... UG (haftungsbeschränkt) kann dem Kunden auf Wunsch schriftlich bestätigen, dass der Kunde die Vermittlungsgebühr in zwei Teilzahlungen leisten kann.“ verwiesen wird:) Die zweite Teilzahlung ist fällig mit dem Tag, an welchem der Kunde den Finanzsanierungsvertrag zugestellt erhalten hat.
  5. Zur Sicherung der Ansprüche aus dem gegenständlichen Vermittlungsvertrag tritt der Kunde hiermit den pfändbaren Anteil seines Arbeitslohns an die ... UG (haftungsbeschränkt) ab.
  6. Mit der Bestätigung des Auftrages schuldet der Kunde der ... UG (haftungsbeschränkt) die vereinbarte Vermittlungsgebühr in voller Höhe.
  7. Der Kunde verpflichtet sich nach Zustandekommen des Vermittlungsvertrages und nach Übersendung eines verbindlichen Angebotes zur Finanzsanierung, der ... UG (haftungsbeschränkt) die vereinbarte Vermittlungsgebühr zu bezahlen.
  8. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die ...UG (haftungsbeschränkt) berechtigt, ihm Mahnkosten von 2,50 EUR pro Mahnung zu verrechnen ...
  9. Der Kunde hat der ... UG (haftungsbeschränkt) alle Auslagen zu vergüten, welche diesem durch Vertragspflichtverletzungen des Kunden entstanden sind.
  10. Die ... UG (haftungsbeschränkt) hat Anspruch auf Ersatz ihrer Aufwendungen, wenn der Kunde vom Vertrag zurücktritt und die ... UG (haftungsbeschränkt) aufgefordert hatte, vor Ablauf des Rücktrittsrechts zu beginnen.
  11. Der Aufwendungsersatzanspruch beträgt EUR 250,00 und deckt die Kosten für den in Ziffer 3.2 genannten Aufwand ab.
  12. Das Widerrufsrecht des Kunden erlischt, wenn er den vermittelten Finanzsanierungsvertrag vor Ablauf der Widerrufsfrist erhalten hat und zuvor ausdrücklich erklärt hat, er habe Kenntnis vom Erlöschen bei vollständiger Leistungserfüllung durch die ... UG (haftungsbeschränkt).
  13. Wird hingegen wirksam widerrufen, so hat der Kunde die übermittelte Urkunde des Finanzsanierungsvertrags im Original zurück zu senden.
  14. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit von der ... UG (haftungsbeschränkt) oder der von ihr beauftragten Hilfspersonen und/oder Subunternehmen ist ausgeschlossen.
  15. In keinem Fall haftet die ... UG (haftungsbeschränkt) für direkte oder indirekte Folgeschäden, Drittschäden etc.
  16. Jegliche Haftung entfällt auch für leichte Fahrlässigkeit, wenn: der Kunde vertragliche Bestimmungen missachtet ...
  17. Jegliche Haftung entfällt auch für leichte Fahrlässigkeit, wenn: ... der Kunde unrichtige Angaben macht.
  18. Die Nutzung der angebotenen Informationen und Dienste der www.....com wie der ...UG (haftungsbeschränkt) durch Interessenten oder Kunden geschieht auf eigenes Risiko.
  19. Abänderungen dieser Vereinbarung sind nur in Schriftform gültig.
  20. Auch das Abändern der Schriftformklausel bedarf der Schriftform.
  21. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam werden oder undurchführbar sein oder werden, sind die Parteien verpflichtet, die unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen durch andere wirksame bzw. durchführbare Bestimmungen zu ersetzen, die dem Sinn nach den unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen so nahe kommen, dass vernünftigerweise anzunehmen ist, die Parteien hätten auch mit dieser Klausel den Vertrag geschlossen.