BEV-Musterklage: BGH bestätigt Anspruch auf Neukundenbonus

Stand:
Nach der Insolvenz des Energieversorgers BEV hatten Kund:innen umstrittene Endabrechnungen bekommen und sollten Boni verlieren. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte geklagt und vor dem dem Bundesgerichtshof Recht bekommen.
Das Logo der Musterklage steht vor einem Foto von jemandem, der einen Stecker in die Steckdose steckt.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Weil der Insolvenzverwalter einen versprochenen Neukundenbonus nicht berücksichtigt hat, fehlen vielen Kund:innen der BEV 100 bis 200 Euro. Stattdessen kamen oft Nachzahlungsforderungen.
  • Der vzbv hatte Klage eingereicht und Recht bekommen.
  • Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH): Verbraucher:innen haben trotz Insolvenz des Energieversorgers Anspruch auf einen Neukundenbonus. Dieser ist von Forderungen des Insolvenzverwalters abzuziehen.
  • Der Insolvenzverwalter hat angekündigt, korrigierte Endabrechnungen zu erstellen.
On

Anspruch auf Bonus besteht trotz Insolvenz

Gute Nachrichten für geprellte Strom- und Gaskund:innen der BEV Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV). Der Bundesgerichtshof stellte am 27. Juli 2023 rechtskräftig fest, dass Verbraucher:innen trotz Insolvenz des Energieversorgers Anspruch auf den Neukundenbonus haben. Der Bonus mindert unmittelbar die Forderungen aus der Endabrechnung.

Das Urteil gilt für mehr 5.000 ehemalige BEV-Kund:innen, die sich für die Musterfeststellungsklage registriert hatten.

Auf der Endabrechnung fehlt der Neukundenbonus

Der Hintergrund: Die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH hatte 2018 mit preisgünstigen Strom- und Gaslieferverträgen geworben. Der Preisvorteil ergab sich vor allem aus einem Neukundenbonus von bis zu 25 Prozent des Jahresverbrauchs bei Vertragsabschluss. So gewann der Versorger eine sechsstellige Zahl an Kund:innen.

Doch dann wurde den Kund:innen der BEV dieser Bonus im Insolvenzverfahren nicht angerechnet. Der vzbv hatte daher für die Betroffenen gegen den Insolvenzverwalter des Energieversorgers geklagt.

Da der Neukundenbonus häufig nur zwischen 100 und 200 Euro betrug, scheuten viele Verbraucher:innen die Kosten einer Klage. Deswegen klärt der vzbv mit der Musterfeststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter die strittigen Fragen.

Alle Informationen zur Klage finden Sie unter www.musterfeststellungsklagen.de/bev. Auf der Webseite finden Sie auch Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Instrument der Musterfeststellungsklage.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit unserem Bundesverband (vzbv) für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Ratgeber-Tipps

Ratgeber Photovoltaik
Wer ein Stück weit unabhängig von den Preiskapriolen der Energieversorger werden will, kümmert sich um die Anschaffung…
Handbuch Pflege
Als pflegebedürftig gelten Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung für mindestens sechs Monate Hilfe im…

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.