Auf einen anderen Flug umgebucht: Bekomme ich eine Entschädigung?

Stand:
Entschädigung, Unterkunft, Verpflegung oder Schadenersatz? Was Sie tun können und wie die Rechtslage ist, wenn Ihr Flug verlegt wurde.
Mann am Flughafenschalter

Das Wichtigste in Kürze:

  • Grundsätzlich möglich sind Ansprüche gegen die Fluggesellschaft auf Betreuungsleistungen, Ausgleichszahlungen und/oder eine alternative Beförderung
  • Gegebenenfalls ist auch eine Flugpreiserstattung möglich.
  • Die Ansprüche auf Ausgleichszahlung hängen von der Dauer der Verspätung am Endziel und der Länge der Flugstrecke ab.
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Was kann ich vor Ort tun?

Wenden Sie sich mit Fragen an das Bodenpersonal der Fluglinie. Wenn es keinen für Sie erreichbaren Ansprechpartner gibt, dokumentieren Sie die Informationen, die Sie erhalten können: Zeitpunkt des geplanten Abfluges, Verhalten der Airline, ggf. Daten des angebotenen Ersatzfluges. Hierzu kann man auch die Anzeigetafel des Flughafens fotografieren. Nehmen Sie die Dokumentation nach Möglichkeit schriftlich vor (notfalls handschriftlich auf einem Zettel), die Sie sich möglichst von einem oder mehreren Zeugen bestätigen lassen Kontaktdaten der Zeugen notieren!). Sammeln Sie Quittungen für Hotel, Taxi und ähnliches.

Für Pauschalreisende gilt: Weisen Sie den Veranstalter unverzüglich auf die Beförderungsverweigerung hin, am besten in Anwesenheit von Zeugen. Sie können sich auch vom Veranstalter schriftlich bestätigen lassen, dass Sie den Mangel angzeigt  haben. Dazu genügt, dass der Reiseleiter ein "zur Kenntnis genommen" auf die schriftliche Mängelanzeige setzt. 

Wen muss ich informieren?

  • Bei einer Pauschalreise: Den Veranstalter, bei dem Sie die Reise gebucht haben.
  • Hotel/Unterkunft, um zu informieren, dass Sie zu einem anderen Zeitpunkt kommen.
  • Mietwagenfirma, wenn Sie am Zielort das Auto nicht zum vereinbarten Zeitpunkt übernehmen können.
  • Reederei, wenn Sie eine Fähre gebucht haben, die Sie nicht erreichen können.

Vorverlegung Ihres Fluges um mehr als eine Stunde ist als Annullierung anzusehen

Der Europäische Gerichtshof stuft die reine Vorverlegung eines Fluges von mehr als einer Stunde als Annullierung im Sinne der Fluggastrechteverordnung ein. (EuGH, Urteile vom 21. Dezember 2021 in den Rechtssachen: C-146/20, C-188/20, C-270/20 und C-263/20). Auch die Vorverlegung eines Fluges führt zu schwerwiegenden Unannehmlichkeiten für die Fluggäste. Daher können in diesen Fällen Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung bestehen. Welche Ansprüche dies sein können, wenn Ihr Flug annulliert wurde, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Verlegung Ihres Fluges auf einen späteren Zeitpunkt

Bisher hat der Europäische Gerichtshof die Frage, wie eine Verlegung eines Fluges auf einen späteren Zeitpunkt im Sinne der Fluggastrechteverordnung einzustufen ist, nicht abschließend entschieden. In seinem Urteil vom 21. Dezember 2021 in der Rechtssache C-395/20 hat der Europäische Gerichtshof bisher nur entschieden, dass es sich bei einer Verlegung eines Fluges auf einen späteren Zeitpunkt um zwei Stunden und 50 Minuten nicht um eine Annullierung handelt.

Der Europäische Gerichtshof scheint eine Verlegung eines Fluges auf einen späteren Zeitpunkt als Verspätung im Sinne der Fluggastrechteverordnung einstufen zu wollen. Welche Ansprüche nach der Fluggastrechteverordnung Sie bei einer Verspätung gegenüber der Fluggesellschaft haben können, erfahren Sie in diesem Beitrag. 

Habe ich Anspruch auf Schadenersatz?

Inwieweit Sie Ersatz für Schaden verlangen können, richtet sich nach den jeweils anwendbaren nationalen Vorschriften. Nachfolgend dargestellt ist die Rechtslage nach deutschem Recht. Je nach Geschäftsbedingungen der Fluglinie ist es möglich, dass der Beförderungsvertrag einem anderen Recht unterliegt, über das wir keine Auskunft geben können.Wenn Ihnen zusätzliche Kosten entstehen, z. B.

  • Mehrkosten für einen Ersatzflug, wenn Sie vom Beförderungsvertrag zurückgetreten sind,
  • für Hotelzimmer, die Sie nicht nutzen können,
  • Fähre oder Transfer, für die Sie neue Plätze buchen müssen oder
  • auch Fahrtkosten nach Hause, um dort in der Nähe des Flughafens die Wartezeit zu verbringen,

können Sie diesen Schaden gegebenenfalls von der Fluggesellschaft ersetzt verlangen. 

Die Fluggesellschaft, bei der Sie den Flug gebucht haben, muss die Schäden ersetzen, die durch die Nichtbeförderung  entstehen. Sie haftet dann nicht, wenn sie nachweist, dass sie an der Beförderungsweigerung keine Schuld trägt. Bei einer Umbuchung von Flügen aus rein unternehmensinternen organisatorischen Gründen ist von einem Verschulden des Luftfahrtunternehmens auszugehen.

Von der Fluggesellschaft gezahlte Ausgleichsleistungen müssen Sie sich auf eventuelle Schadenersatzansprüche anrechnen lassen.

Ansprüche gegen den Pauschalreiseveranstalter

Findet der Flug im Rahmen einer Pauschalreise statt, kommen gegenüber dem Reiseveranstalter Ansprüche aufgrund eines Reisemangels auf Minderung des Reisepreises, Kündigung des Reisevertrags und/oder Schadensersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit in Betracht. Ein Reisemangel liegt vor, wenn durch die Flugverlegung Ihre Nachtruhe im Urlaub verkürzt oder der zweite bzw. vorletzte Ferientag ebenfalls beeinträchtigt wird. Eine Orientierungshilfe zur Ermittlung des Prozentsatzes, den Sie gegebenenfalls vom Reiseveranstalter zurückverlangen können, finden Sie in einer ADAC-Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln.

Schlange am Flughafenschalter

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