Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in der EU

Stand:
Einheitliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln gibt es in Europa nicht, zum Teil aber nationale Regelungen. Aktuell gibt es aber eine Initiative, die ab 2025 für Einheitlichkeit in der EU sorgen soll.
Europa mit den Flaggen
Off

Auf die Dosis kommt es an

  • In der EU gibt es keine gesetzlich festgelegten Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln, obwohl sie im Gesetz schon seit 2002 vorgesehen sind.
  • Viele Mitgliedstaaten haben daher eigene Empfehlungen oder auch gesetzliche Vorgaben herausgegeben, die sich alle mehr oder weniger unterscheiden.
  • Die gesetzlichen Höchstmengen gelten für alle Hersteller in diesem Mitgliedstaat, auch für Nahrungsergänzungsmittel, die sie in andere EU-Staaten exportieren. Trotzdem dürfen in diesem Staat Produkte mit Dosierungen über der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstmenge verkauft werden, sofern sie in einem anderen EU-Staat legal am Markt sind (Prinzip der gegenseitigen Anerkennung). In Deutschland wurde das bisher über Ausnahmegenehmigungen und Allgemeinverfügungen geregelt. Seit dem 1. April 2020 ist das etwas leichter und wird über die EU-Verordnung zur gegenseitigen Anerkennung von Waren geregelt.
  • Hier finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Höchstwerte für Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln in Europa.
  • Für Mindestmengen dieser Nährstoffe gibt es dagegen EU-weit geltende Regeln. Diese finden Sie hier.
  • Aktuell wird in der EU wieder an der Erarbeitung europaweiter Höchstmengen gearbeitet, was die Verbraucherzentralen begrüßen. Allerdings liegt man dort weit hinter dem ursprünglichen Zeitplan zurück.. Es dürfte auch jetzt noch einige Zeit vergehen, zumal sich nun eine neue Kommission und ein neues EU-Parlament erst einmal einarbeiten müssen.
  • Als wissenschaftliche Basis für Höchstmengen hat das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung bereits im März 2021  Vorschläge für Vitamin- und Mineralstoffhöchstmengen in Nahrungsergänzungsmitteln sowie für angereicherte Lebensmittel vorgelegt, die 2024 nochmal aktualisiert wurden.

Ratgeber-Tipps

Fit und gesund - für Frauen ab 50
Menopause, Knochenhaushalt, Nährstoffbedarf, Ernährung, knackende Knochen - der Körper von Frauen ab 50 ist vielen…
Das Vorsorge-Handbuch
Wer sich wünscht, selbstbestimmt zu leben und Entscheidungen zu treffen, und sich wünscht, das auch am Lebensabend zu…
Stadtsparkasse München Schriftzug

Vergleich: Prämiensparer:innen der Sparkasse München erhalten Zinsnachzahlung

Prämiensparer:innen erhielten jahrelang zu wenig Zinsen für ihre Ersparnisse. Deswegen klagte die Verbraucherzentrale gegen die Stadtsparkasse München. Nun haben beide Seiten vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht einen Vergleich geschlossen. Rund 2.400 Kund:innen erhalten dadurch nachträglich Geld überwiesen, häufig liegen die Beträge im vierstelligen Bereich.
Eine Wärmepumpe hängt außen an einer Hauswand.

Entlastung bei Wärmepumpen-Strom: Bis 28.2. beantragen!

Betreiben Sie eine Wärmepumpe an einem separaten Zählpunkt, steht Ihnen für das Jahr 2024 rückwirkend eine mögliche Entlastung bei zwei Strompreis-Umlagen zu. Um den Anspruch geltend zu machen, müssen Sie bis zum 28. Februar formlos die Stromkosten-Erstattung bei Ihrem Energieversorger beantragen.

Zinsnachzahlungen für Prämiensparer:innen in Mansfeld-Südharz und Stendal

Die Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg gegen die Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal sind rechtskräftig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.