Marktcheck: Optisch perfektes Obst und Gemüse belastet Umwelt und Klima
Im Handel wird nur das schönste Obst und Gemüse angeboten. Für Umwelt und Klima ist das aber schädlich. Die Verbraucherzentralen nahmen 25 Supermärkte und Discounter unter die Lupe und genommen. Dabei kam heraus: Strenge Schönheitsnormen bei Obst und Gemüse belasten die Umwelt.

Das Wichtigste in Kürze:
- 2021 und 2023 untersuchten die Verbraucherzentralen in bundesweiten Stichproben die Obst- und Gemüseabteilungen von 25 Supermärkten und Discountern.
- Die Ergebnisse zeigen: Hohe Anforderungen im Verkauf schränken den Handlungsspielraum von Erzeugern sowie Verbraucher:innen ein.
- Damit Obst und Gemüse makellos aussehen kann, müssen Erzeuger oft zusätzliche Pflanzenschutz- und Düngemittel einsetzen.
- Der Handel sollte ästhetische Ansprüche an Obst und Gemüse zugunsten der Nachhaltigkeit anpassen.
Welchen Einfluss hat der Handel auf Lebensmittelverluste?
Obwohl im Handel selbst verhältnismäßig wenig Lebensmittel weggeworfen werden, hat er einen enormen Einfluss auf Lebensmittelverluste in der Produktion. Denn: Die Qualitätsansprüche des Handels für die Vermarktung von Obst und Gemüse gehen teils weit über die gesetzlichen Vorgaben hinaus: Die Supermärkte achten stark auf Größe, Form und Ästhetik von Obst und Gemüse. Dadurch erschweren sie den Verkauf landwirtschaftlicher Produkte und nehmen Verbraucher:innen die Chance, bedarfsgerecht und nachhaltig einzukaufen.
Das bestätigte auch der Marktcheck der Verbraucherzentralen von 2021: In einer bundesweiten Stichprobe haben die Verbraucherzentralen die Obst- und Gemüseabteilung von 25 Märkten des Einzelhandels untersucht. Darunter befanden sich zwölf Supermärkte, elf Discounter und zwei Bio-Supermärkte. In den jeweiligen Obst- und Gemüseabteilung wurde erfasst, ob Obst und Gemüse preisreduziert angeboten wurde, inwiefern Obst und Gemüse der Klasse II im Sortiment vorhanden war, ob der Preis nach Gewicht oder Stück berechnet und ob das Blattwerk mit angeboten wurde.
Im Jahr 2023 wurde der Marktcheck wiederholt, um Entwicklungen aufzuzeigen. Die Standorte der Märkte waren dabei die gleichen wie in der Vorerhebung, um eine Entwicklung sichtbar zu machen. Die Fragen wurden in der Wiederholungsuntersuchung leicht reduziert und auf die wichtigsten Stellschrauben für die Reduzierung von unnötigen Verlusten bei Obst und Gemüse im Handel fokussiert.
Preisreduziertes Obst und Gemüse nur in einem Viertel der Geschäfte
Anstatt Produkte zu entsorgen, die aufgrund der Reife direkt verzehrt werden sollten, können Händler dieses Obst und Gemüse auch zu einem reduzierten Preis anbieten. Die Untersuchung hat allerdings ergeben, dass nur jeder vierte Markt der Stichprobe preisreduziertes Obst und Gemüse im Angebot hatte. Lediglich ein Markt gab es kostenfrei ab. Wenn vorhanden, befand sich die reduzierte Ware überwiegend in gutem Zustand, war leicht zu finden und offen zugänglich. Einzelne Geschäfte präsentierten die Ware mit auffälligen Schildern oder motivierenden Sprüchen.
Tipps zum Umgang mit überreifem Obst und Gemüse
- Halten Sie in Ihrem Markt Ausschau nach reduzierten Lebensmitteln oder informieren Sie sich beim Personal, ob und wann es überreifes Obst und Gemüse gibt.
- Verbrauchen Sie sehr reifes Obst und angewelktes Gemüse rasch und achten Sie bis dahin auf die richtige Lagerung von Obst und Gemüse.
- Bei fauligen Stellen, Schimmelbefall oder einem stark abweichenden Geruch sollten Sie Obst und Gemüse nicht mehr verzehren.
- Auch sehr reifes Obst und Gemüse lässt sich meist verarbeiten wie zuvor.
Überreife Bananen können Sie in Stücke schneiden und einfrieren. Mit einem Schuss Milch oder einer veganen Alternative püriert wird daraus ein leckeres Bananeneis.
Weich gewordene Paprika, Tomaten oder Auberginen lassen sich zu Suppen, Saucen oder einer mediterranen Gemüsepfanne verarbeiten. Die meisten Obstarten eignen sich püriert für einen Smoothie oder als fruchtiges Topping auf Naturjoghurt.
Wenig Obst und Gemüse der Klasse II (2021)
Oft verkaufen Händler ihr Obst und Gemüse nach Klassen sortiert – obwohl das gesetzlich nur für zehn Produktgruppen vorgeschrieben ist. Je höher die Klasse, desto höher die Anforderungen an Ästhetik und Größe. So können Äpfel der Klasse II beispielsweise eine größere Abweichung vom genormten Durchmesser haben als Äpfel der Klasse I.
In der Marktstichprobe stammten 80 Prozent der Apfel- und Möhrenangebote aus Klasse I und 20 Prozent aus Klasse II. Nur in Einzelfällen wurde auf Obst und Gemüse der Klasse II explizit hingewiesen – zum Beispiel auf der Verpackung mit "Krumme Dinger / Krumm in der Form. Makellos im Geschmack" oder "Bio-Helden dürfen auch mal Macken haben". Im Sortiment der Discounter ist der Anteil von Äpfeln und Möhren der Klasse II am geringsten, wohingegen die untersuchten Bio-Märkte ausschließlich Äpfel und Möhren der Klasse II anboten.
Der Vergleich zwischen den Jahren 2021 und 2023 zeigt: es hat sich kaum etwas verändert. In der Stichprobe wurden rund 3 Viertel der angebotenen Äpfel in Klasse I und etwa ein Viertel in Klasse II verkauft. Das gleiche Bild ergab sich bei den Möhren. In Einzelfällen gab es auch keine Klassenauszeichnung. Damit ist das Angebot an Klasse II-Äpfeln und -Möhren nur geringfügig größer geworden.
Bei den Discountern war der Anteil von Äpfeln und Möhren der Klasse II am geringsten. Bei den untersuchten Bio-Märkten dagegen wurde ausschließlich Äpfel und Möhren der Klasse II angeboten. Dieses Bild hat sich im Vergleich zur Vorerhebung ebenfalls nicht geändert.
Im Vergleich zu 2021 ist der Anteil an Äpfeln der Klasse II um 2 Prozent gestiegen – von 21 auf 23 Prozent. Entsprechend veränderte sich 2021 auch der Anteil an Äpfeln der Klasse I von 78 Prozent auf 76 Prozent in 2023.
Häufig nach Stückpreis verkauft, selten nach Gewicht
Einige Obst- und Gemüsearten werden üblicherweise zum einheitlichen Preis je Stück und nicht nach ihrem individuellen Gewicht verkauft, ungeachtet von Größe und Gewicht. Dazu zählen beispielsweise Kohlrabi oder Eisbergsalat. Das bedeutet oft, dass sie in einheitlichen Größen und Gewichten vermarktet werden.
Obst und Gemüse, das nicht der Mindestgröße oder dem Mindestgewicht entspricht, wird dann vom Handel eventuell nicht abgenommen. Sind unterschiedliche Größen verfügbar, bleiben im Gemüseregal gegebenenfalls die kleineren zurück, weil Verbraucher:innen sich große Exemplare zum gleichen Preis "herauspicken". Den tatsächlichen Bedarf zu berücksichtigen, fällt somit schwerer, so dass nicht verwendete Gemüsereste dann möglicherweise später weggeworfen werden.
Obst und Gemüse in unterschiedlichen Größen anzubieten, erhöht in jedem Fall die Auswahl für Verbraucher:innen und lässt sie bedarfsgerechter einkaufen. Sind die Unterschiede allerdings zu groß, rechtfertigt das aus Sicht der Verbraucherzentralen nicht eine Berechnung nach Stück.
Der Marktcheck 2021 zeigt: Kohlrabi und Eisbergsalat wurden fast ausschließlich zum Stückpreis verkauft, Brokkoli in festen Verkaufseinheiten von 300 bis 500 Gramm. Nur vereinzelt wurden Blumenkohl und Brokkoli als Wiegeware angeboten. Bei Kohlrabi und Eisbergsalat, die zum Stückpreis verkauft wurden, gab es besonders häufig deutliche Größenunterschiede. Kunden konnten hier zwar nach ihrem jeweiligen Bedarf größere oder kleinere Exemplare auswählen, zahlten aber den einheitlichen Stückpreis. Das verleitet unter Umständen dazu, das größte Produkt zu wählen ohne den tatsächlichen Bedarf zu berücksichtigen.
Auch 2023 zeigte sich erneut: Waren Kohlrabi und Eisbergsalat im Angebot, wurden sie ausschließlich zum einheitlichen Stückpreis verkauft, trotz unterschiedlicher Größe.
So fanden die Verbraucherzentralen bei Kohlrabi in 66 Prozent und bei Eisbergsalat in 40 Prozent der Märkte deutliche Größenunterschiede. Stichprobenhaft nachgewogen, ergaben sich bei Kohlrabi in einzelnen Märkten Gewichtsspannen von rund 140 bis 720 Gramm zwischen dem kleinsten und dem größten Exemplar innerhalb der Kohlrabi-Kiste.
Auch Eisbergsalate waren unterschiedlich schwer. Hier betrug der größte Gewichtsunterschied zwischen großen und kleinen Salaten bei gleichem Endpreis rund 600 Gramm. Bei Eisbergsalat sind Größenunterschiede in einem gewissen Umfang zulässig, bei Kohlrabi ist keine Größensortierung erforderlich.
Kaum Gemüse ohne Blattwerk
Gemüse ohne Blattwerk bleibt länger frisch, da weniger Wasser verdunstet. Dennoch verwendet der Handel es als vermeintliches Frischemerkmal. Die Stichprobe ergab, dass Kohlrabi und Radieschen nur vereinzelt ohne Blätter angeboten wurden. Zum Teil wurde das Blattwerk beim Kohlrabi entfernt – vermutlich im Geschäft selbst, weil es schon welk war. Meistens waren die Blätter bei Radieschen und Kohlrabi schon welk und unansehnlich.
Fazit
Im Lebensmitteleinzelhandel besteht noch ein großes Potenzial, die Lebensmittelverschwendung zu verringern. Denn nur ein Viertel der untersuchten Märkte hat preisreduzierte Ware angeboten und dort, wo es Größenunterschiede gab, wurde trotzdem ein Stückpreis verlangt. Auch Waren der Klasse II waren nur in wenigen Märkten zu finden, ebenso wie Gemüse ohne Blattwerk.
Der Handel sollte die Anforderungen an Ästhetik als auch Größen- und Gewichtsnormen sowie die Verpackungsformen von Obst und Gemüse zugunsten einer naturnahen und nachhaltigeren Sortimentsgestaltung anpassen. So profitieren am Ende auch Verbraucher:innen, indem sie unterschiedliche Größeneinheiten oder Obst und Gemüse nach Gewicht kaufen können. Zudem trägt ein größeres Angebot von Obst und Gemüse der Klasse II zu einem realistischeren Bild von landwirtschaftlich erzeugten Produkten im Markt bei. Das steigert wiederum die Vermarktungschancen der Erzeugerinnen und Erzeuger.
Das fordern die Verbraucherzentralen
- Der Handel sollte auf eigene Anforderungen bezüglich Größe, Einheitlichkeit und Aussehen verzichten.
- Ziel sollte es sein, Obst und Gemüse generell wieder auf "naturnahe Sortierungen" umzustellen, so dass möglichst wenig Obst und Gemüse aus optischen Gründen nach der Ernte aussortiert werden muss und es damit leichter in den Verkauf gelangt.
- Obst und Gemüse verschiedener Größe ermöglicht es Verbraucher:innen, bedarfsgerecht auszuwählen. Im Interesse von Verbraucher:innen sollte Obst und Gemüse dann grundsätzlich nach Gewicht und nicht nach Stück verkauft werden.
- Der neue Endpreis nach der Preisreduzierung muss leicht zu ermitteln sein, indem beispielsweise immer das alte Preisschild verfügbar bleibt.
- Gemüse wie Kohlrabi, Radieschen [BS1] [EH2] [BS3] und Möhren sollten ohne Blätter angeboten werden.
Maßnahmen zur Halbierung von Lebensmittelabfällen im Einzelhandel müssen konsequent und verbindlich angegangen werden, um die Reduktionsziele bis 2030 zu erreichen.
Mehr dazu können Sie im ausführlichen Bericht des Marktchecks nachlesen.
Die detaillierten Ergebnisse aus 2023 finden Sie hier.
Bericht des Umweltbundesamtes bestätigt / unterstreicht Marktcheckergebnis
Darauf, dass außergesetzliche Vorgaben des Handels Umwelt und Klima belasten, weist auch die Veröffentlichung des Umweltbundesamtes (UBA) "Mehr Natürlichkeit im Obst- und Gemüseregal - gut für Umwelt und Klima" hin. Damit Obst und Gemüse makellos aussehen kann, müssen Erzeuger oft zusätzliche Pflanzenschutz- und Düngemittel einsetzen.
Entsprechen die landwirtschaftlichen Produkte nicht den Vorgaben, nimmt der Handel sie in der Regel nicht ab. Im besten Fall werden sie weiterverarbeitet, häufig aber untergepflügt oder entsorgt. Das UBA hat zusammen mit Expertinnen und Experten Lösungsvorschläge für umwelt- und klimafreundlichere Vorgaben entwickelt. Mehr dazu können Sie im Bericht "Mehr Natürlichkeit im Obst- und Gemüseregal - gut für Umwelt und Klima" des Umweltbundesamtes lesen.
Was tut der Handel gegen Lebensmittelverschwendung?
Um die Verschwendung im Lebensmitteleinzelhandel zu reduzieren, haben das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und 14 Unternehmen des deutschen Lebensmittelgroß- und -einzelhandels im Juni 2023 der den "Pakt gegen Lebensmittelverschwendung" geschlossen.
Ziel: Die Verringerung der Lebensmittelabfälle um 30 Prozent bis 2025 und um 50 Prozent bis 2030. Dafür wurden rund 40 Maßnahmen erarbeitet, von denen allerdings nur wenige verpflichtend sind, wie beispielsweise die Weitergabe von noch verzehrfähigen Lebensmitteln an gemeinnützige Organisationen.
Wahlweise können die beteiligten Unternehmen auch Maßnahmen an der Schnittstelle zu Produzent:innen oder Verbraucher:innen umsetzen. Im Bereich Obst und Gemüse wurde beispielsweise verabredet, auf Anforderungen an Optik oder Größe zu verzichten, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Ebenso sollen auch Obst und Gemüse mit Schönheitsfehlern vermarktet werden.
Diese Maßnahmen sind allerdings nur zwei von zahlreichen "Wahlpflichtmaßnahmen", aus denen Unternehmen auswählen können, aber nicht müssen. Bisher ist nicht ersichtlich, welche Maßnahmen vom Handel konkret umgesetzt werden und ob und wie sie auf die Reduktionsziele einzahlen.









