Digitaler Leistungsnachweis beim Pflegedienst: Das hat sich geändert

Stand: 16. September 2026

Ab Dezember 2026 dokumentieren ambulante Pflegedienste ihre Leistungen nur noch digital. Die Verbraucherzentralen erklären, welche Rechte Sie beim digitalen Leistungsnachweis weiterhin haben und worauf Sie vor jeder Unterschrift achten sollten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ab dem 1. Dezember 2026 ist der elektronische Leistungsnachweis für ambulante Pflegedienste gesetzlich vorgeschrieben. Papiernachweise entfallen.
  • Die pflegebedürftige Person oder eine bevollmächtigte Vertretung muss die erbrachten Leistungen einmal monatlich mit digitaler Unterschrift bestätigen.
  • Ihre Rechte bleiben unverändert: Sie dürfen den Leistungsnachweis vor der Unterschrift vollständig prüfen und mit dem Kostenvoranschlag vergleichen.
  • Viele Pflegedienste bieten eine Angehörigen-App an, über die berechtigte Angehörige Nachweise einsehen und bei Vollmacht auch bestätigen können.

Was bedeutet die Umstellung auf den digitalen Leistungsnachweis für mich?

Statt eines Leistungsnachweises auf Papier werden die erbrachten Leistungen direkt vor Ort auf einem mobilen Endgerät erfasst. Sie erhalten keine ausgedruckten Leistungsnachweise, die Sie kontrollieren können. Sie müssen sich daher darauf einstellen, Leistungsnachweise auf digitalen Geräten zu kontrollieren. 

Weiterhin wird der Leistungsnachweis erst wirksam, wenn die pflegebedürftige Person oder eine vertretungsberechtigte Person die aufgeführten Leistungen bestätigt hat. Dies geschieht nun einmal monatlich mit einer digitalen Unterschrift.

Welche Rechte haben Verbraucher:innen?

Die Umstellung auf den digitalen Leistungsnachweis ändert nichts an Ihren Rechten:

  • Sie müssen den Leistungsnachweis vor der Unterschrift prüfen können. Der Pflegedienst muss Ihnen alle erfassten Leistungen gut lesbar auf dem Gerät anzeigen. Die angezeigten Leistungen müssen mit dem später abgerechneten Leistungsnachweis übereinstimmen.
  • Unterschreiben Sie nur Leistungen, die tatsächlich erbracht wurden. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit der Angaben.
  • Nehmen Sie sich Zeit für die Prüfung. Lassen Sie sich nicht zu einer schnellen Unterschrift drängen.
  • Vergleichen Sie den Leistungsnachweis mit dem Kostenvoranschlag. Abgerechnet werden dürfen nur die vereinbarten oder nachträglich abgestimmten Leistungen.
  • Kontrollieren Sie anschließend die Rechnung. Sie sollte mit dem unterschriebenen Leistungsnachweis übereinstimmen.

Wie können Angehörige den Leistungsnachweis mit prüfen?

Viele Pflegedienste bieten inzwischen eine Angehörigen-App an. Darüber können berechtigte Angehörige Leistungsnachweise und Rechnungen einsehen sowie – bei entsprechender Vollmacht – den Leistungsnachweis digital unterschreiben. Das erleichtert die Kontrolle der erbrachten Leistungen, insbesondere wenn die pflegebedürftige Person die Prüfung nicht selbst übernehmen kann.

Hinweis: 

Die Digitalisierung soll die Dokumentation vereinfachen. Sie darf jedoch nicht zu Lasten der Transparenz oder Ihrer Kontrollmöglichkeiten gehen. Auch beim digitalen Leistungsnachweis gilt: Sie haben das Recht, die abgerechneten Leistungen vor Ihrer Unterschrift vollständig zu prüfen.

Wenn nötig: Leistungsnachweis in Papierform fordern

Sie dürfen die erste Kopie Ihrer Unterlagen kostenlos verlangen - egal ob digital oder auf Papier. Der  Europäische Gerichtshof hat dieses Recht auf Einsicht ausdrücklich bestätigt. Verlangt der Pflegedienst dafür trotzdem eine Gebühr, handelt er nicht rechtmäßig.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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