Ärger mit dem Zahnarzt? Das müssen Sie sich nicht gefallen lassen

Stand:
Mit kostenfalle-zahn.de bieten die Verbraucherzentralen seit 2016 Patient:innen eine Seite für Beschwerden. Hier können Sie sich informieren und beschweren, wenn sie sich schlecht aufgeklärt oder unter Verkaufsdruck gesetzt fühlen.
Zahnarztpraxis mit verschiedenen Instrumenten

Das Wichtigste in Kürze:

  • Über die Verkaufspraktiken von Zahnärzt:innen und Kieferorthopäd:innen aufklären und Missstände offenlegen: Auf Kostenfalle-zahn.de können Sie den Verbraucherzentralen Ihren Erfahrungsbericht schicken.
  • Zahlreiche Fälle zeigen: Vor allem die Kostenaufklärung erfolgt aus Sicht vonVerbraucher:innen oft unzureichend.
  • Viele Informationen und Tipps runden das Angebot für Patient:innen ab.
Off

Zahnfüllung nur mit Zuzahlung, teures Implantat statt Krone als Kassenleistung und keine optimale Aufklärung über Kosten, Risiken oder Alternativen - dies sind nur einige Ärgernisse von Patient:innen. In einem FAQ sind die häufigsten Probleme, die gesetzlich versicherte Patient:innen gemeldet haben, zusammengefasst. Wird Ihr Problem nicht über das FAQ beantwortet, teilen Sie uns Ihre Beschwerde über das Kontaktformular mit.

Medizinisch notwendige Leistungen im Bereich der Zahnmedizin werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Zahnärzt:innen verdienen jedoch meist mehr, wenn sie ihre Leistungen privat abrechnen. So schlägt ein Implantat, für das die gesetzlichen Krankenkassen keinen Zuschuss zahlen, inklusive Aufbau für Sie mit 1.500 bis 2.500 Euro zu Buche. Bei mehreren Zähnen summiert sich dies schnell zu einem fünfstelligen Betrag.

Auf kostenfalle-zahn.de erfahren Sie, worauf Sie Anspruch haben

Gesetzliche Krankenkassen beteiligen sich nicht an den Kosten von privat angebotenen Zahnarztleistungen. Die Krankenkassen übernehmen beim Zahnersatz nur einen Festzuschuss (der aber mit Bonusheft aufgestockt werden kann) und Wurzelbehandlungen nur mit Einschränkungen. Daher bleiben Sie mit der Beurteilung, ob die Kosten für eine Zahnbehandlung angemessen sind und die Abrechnung korrekt erfolgt ist, meist auf sich allein gestellt. Es gibt aber weiterhin Kassenleistungen bei der Zahnärztin oder beim Zahnarzt.

Hier setzen die Verbraucherzentralen mit dem Portal an und liefern hilfreiche Informationen zur Problemlösung: Als Patient:in erfahren Sie dort, worauf Sie in der Zahnarztpraxis Anspruch haben, welche Alternativen es gibt und für welche Leistungen Sie berechtigt zahlen müssen.

Ein Projekt mehrerer Verbraucherzentralen

Das Projekt wurde von den Verbraucherzentralen NRW, Rheinland-Pfalz und Berlin gemeinsam ins Leben gerufen. Mittlerweile wird es vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gefördert. Mit ihrem Angebot wollen die Verbraucherzentralen Missstände offenlegen und Ärzt:innen bei ihren Verkaufspraktiken stärker auf den Zahn fühlen.

So funktioniert es

Patient:innen können ihren Ärger in dem Portal melden oder finden dort bereits Antworten auf häufige Beschwerdethemen. Diese reichen von intransparenter Kostenaufklärung, möglichen Behandlungsfehlern, Fragen zur Rechnung, Verweigerung der Kassenleistung und dem Drängen zu kostenpflichtigen Zusatzleistungen bis hin zu mangelnder Beratung. Die Expert:innen der Verbraucherzentrale NRW erklären die rechtlichen Regeln und geben Tipps, an wen sich Betroffene wenden können.

Praktische und rechtliche Tipps für den Umgang mit Zahnarztleistungen runden das Informationspaket des Onlineportals ab. So erfahren Sie zum Beispiel, wie Sie Kostenfallen erkennen und unnötig teure Behandlungen vermeiden können. Sie erhalten Hinweise, was Sie bei Zahnbehandlungen im Ausland beachten sollten oder worauf es ankommt, wenn Sie kieferorthopädische Leistungen in Anspruch nehmen.

BMUV-Logo

Ratgeber-Tipps

Das Haushaltsbuch
Mit dem Haushaltsbuch der Verbraucherzentrale führen Sie Ihr "Unternehmen Haushalt" erfolgreich - Sie…

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.