Teilverkauf der eigenen Immobilie: Was sind die Haken der Angebote?

Stand:
Der Teilverkauf einer Immobilie scheint einfach zu funktionieren: Wenn Sie 20 Prozent Ihrer Immobilie verkaufen, bekommen Sie schnell Geld und Ihnen gehören noch 80 Prozent. Es gibt jedoch einige Fallstricke, die Sie kennen sollten.
Jemand sitzt an seinem Laptop und rechnet mit einem Taschenrechner. Daneben steht ein kleines Modell eines Hauses.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Zusätzlich zu dem monatlichen Nutzungsentgelt, vergleichbar einer Art "Miete", werden hohe Abzüge und Entgelte beim späteren, kompletten Verkauf der Immobilie fällig.
  • Die Kosten für die Instandhaltung müssen Sie, je nach Anbietenden, komplett allein zahlen.
  • Lassen Sie sich nicht von der vermeintlich simplen Handhabe und schnellen Abwicklung leiten. Rechnen Sie genau, was es Sie kostet und prüfen Sie Alternativen.
  • Ein einfacher Kredit kann unterm Strich meist deutlich attraktivere Konditionen bieten.
On

Was ist ein Immobilien-Teilverkauf?

Wer Geld braucht und eine Immobilie besitzt, der konnte sie schon immer als Sicherheit einsetzen, um besonders günstige Zinsen zu erhalten. Man spricht dann von einer Hypothek oder einem Hypothekendarlehen. Jetzt stellen wir fest: Unternehmen treten mit neuen, vermeintlich simpleren Angeboten an Verbraucher:innn heran.

So bieten etwa Wertfaktor, Engel & Völkers, Heimkapital oder auch die Deutsche Teilkauf an, einen Teil der Immobilie zu kaufen und dafür schnell größere Geldbeträge zu zahlen. Das Angebot heißt "Immobilien-Teilverkauf".

Die Werbeversprechen lauten: "Wohnen wie immer – leben wie neu", "Ihre Immobilie zahlt sich aus" und "Klüger wohnen und besser leben". Interessenten können online den Wert ihrer Immobilie einschätzen lassen und bekommen schnell konkrete Summen zu sehen, die sie sich auszahlen lassen können. Die Unternehmen möchten dafür Miteigentümer werden, sich aber sonst bei der Immobilie nicht groß einmischen.

Wer verkauft, soll künftig eine Art "Miete" zahlen

Erster, wichtiger Punkt: Wer einen Teil seiner Immobilie verkauft, der soll dafür an das Unternehmen ein monatliches Entgelt zahlen. Je größer der Anteil, den Sie verkaufen, ausfällt und je wertvoller die Immobilie ist, desto höher fällt dann auch dieses Entgelt aus. Das Entgelt wird meist nur für eine bestimmte Vertragslaufzeit festgeschrieben und danach neu vereinbart. Es kann aber auch variabel sein und mit der Inflationsrate automatisch steigen. Wer die monatliche Belastung durch das Nutzungsentgelt vermeiden will, muss mit zunehmender Nutzung weitere Teile der Immobilie an den Anbieter übertragen.

Beispiel-Rechnung:

Das Unternehmen "Wertfaktor" rechnet in einem Beispiel auf seiner Internetseite (abgerufen am 4. Oktober 2023) für eine Immobilie mit einem Gesamtwert von 500.000 Euro vor:

Wer 20 Prozent seiner Immobilie verkauft und 100.000 Euro ausgezahlt bekommt, der muss fortan jährlich zwischen 6,39 und 6,74 Prozent des Auszahlungsbetrages oder monatlich 533 bis 562 Euro zahlen, wenn das Nutzungsentgelt für 10 Jahre festgeschrieben sein soll.

Ändert sich das Nutzungsentgelt nicht, kämen nach 15 Jahren dabei also rund 101.160 Euro zusammen. Dann gehören dem Anbietenden 20 Prozent Ihrer Immobilie und er hat den Kaufpreis von Ihnen bereits über das monatliche Entgelt zurückerhalten. Die Höhe der Nutzungsentgelte ist bei den einzelnen Anbietern in etwa vergleichbar, können aber nach oben wie nach unten etwas abweichen.

Welches Nutzungsentgelt ist seriös?

Ist ein Nutzungsentgelt von um die 6 bis 7 Prozent des Auszahlungsbetrags seriös und angemessen? Das kommt darauf an, womit man diese Zahlungen vergleicht. Man kann sie zum Beispiel mit Mietzahlungen oder auch Darlehenszinsen vergleichen:

Beim Vergleich mit der Höhe einer Mietzahlung wäre die jährliche Kaltmiete pro Quadratmeter bezogen auf den Kaufpreis pro Quadratmeter heranzuziehen. Dann erhält man eine sogenannte Mietrendite. Diese kann sehr unterschiedlich ausfallen, je nach Zustand und Lage des Objekts. In einigen Gegenden Deutschlands liegt sie bei über 6 Prozent, in anderen, insbesondere in den Metropolen, bei um 2 bis 3 Prozent.

Dazu ein Beispiel: Bei einer Mietrendite von 3 Prozent würde ein Mieter für eine Wohnung, die 500.000 Euro wert ist, monatlich eine Kaltmiete von 1.250 Euro bezahlen (Rechnung: 500.000 * 3 : 100 : 12). In vielen Fällen dürfte das zu zahlende Nutzungsentgelt höher ausfallen als eine ortsübliche Miete.

Aus Sicht von Investor:innen, hier der Anbietenden von Teilkäufen, kann ein Ertrag von 6 bis 7 Prozent der Investitionssumme pro Jahr durchaus als attraktiv gesehen werden. Das dürfte weit mehr sein, als über eine marktübliche Mietrendite erzielbar ist.

Aber Achtung!

Berücksichtigen müssten Sie bei solchen Vergleichen dann auch Kosten der Instandhaltung (mehr dazu siehe "Die Unternehmen beteiligen sich nicht an weiteren Kosten" unten). Denn eigentlich trägt die bei Mietern komplett der Vermieter. Die Unternehmen, die Teile Ihrer Immobilie kaufen, drehen den Spieß aber meist um: Hier sollen Sie als Teil-Eigner der Immobilie eine Miete zahlen und die kompletten Kosten für Investitionen bzw. Instandhaltungen tragen.

Beim Vergleich mit Darlehenszinsen kann man das Nutzungsentgelt von um die 6 bis 7 Prozent des Kaufpreises auch mit dem Zins für ein Darlehen in dieser Höhe vergleichen. Die Darlehenszinsen für Immobiliendarlehen liegen bei guter Bonität derzeit bei rund 3 bis 4 Prozent pro Jahr. Ein Darlehen wäre dann also weitaus günstiger.

Wer seine Immobilie später komplett verkauft, zahlt zusätzliche Gebühren

Besitzen Sie nicht mehr die komplette Immobilie, weil Sie einen Teil verkauft haben, wird auch diese Konstellation interessant: Was passiert, wenn Sie die Immobilie komplett an einen Dritten verkaufen möchten?

Die Angebote sehen hier zwar vor, dass Sie am Verkaufserlös nach Ihrem verbliebenen Anteil beteiligt werden. Wer also zum Beispiel 20 Prozent verkauft hatte, der bekäme bei einem späteren, kompletten Verkauf auch 80 Prozent des Erlöses.

Aber: Sie müssen mit weiteren Entgelten rechnen. Wird die Immobilie, die zu einem Anteil von 20 Prozent bereits verkauft wurde, später für insgesamt 640.042 Euro ganz verkauft, rechnet zum Beispiel Wertfaktor mit einem Durchführungsentgelt von 21.121 Euro, was 3,3 Prozent des Verkaufspreises entspricht (aberufen am 4. Oktober 2023). Bei "Engel & Völkers" fällt stattdessen eine Abwicklungsvergütung von 5,5 Prozent und bei "Heimkapital" ein Serviceentgelt von rund 3,25 Prozent des Verkaufspreises an. Bei "Deutsche Teilkauf" wird ein solches Entgelt hingegen nicht berechnet. Dafür behält sich die "Deutsche Teilkauf" aber einen Mindesterlösanteil von 117 Prozent des eigenen Immobilienanteils vor, der bei ausbleibenden Wertsteigerungen von Ihrem Verkaufserlös abgeht.

Für die einmal erhaltene Wunschauszahlung von 100.000 Euro (20 Prozent des Wertes bei Teilverkauf) könnte der Anbietende in unserem Beispiel nach 20 Jahren also insgesamt 306.300 Euro vereinnahmen. Der Betrag würde sich zusammensetzen aus dem Nutzungsentgelt von 138.800 Euro (6,74 Prozent pro Jahr), einem Durchführungsentgelt 31.500 Euro (3,25 Prozent von einem angenommenen Verkaufspreis von 700.000 Euro) sowie dem anteiligen Verkaufspreis (20 Prozent von 700.000 Euro= 140.000 Euro).

Achtung: Vorsicht bei Angeboten, bei denen einige Anbietende sich sogar gegen einen Wertverlust der Immobilie absichern. Wird die Immobilie später komplett verkauft, bekommt der Anbieter mindestens sein investiertes Geld sowie einen Zuschlag von zum Beispiel 17 Prozent als "Minimumanteil" zurück, zusätzlich zum üppigen Nutzungsentgelt wohlgemerkt.

Das sollten Sie sich als Kosten des Deals von vorne herein bewusst machen.

Unternehmen beteiligen sich oft nicht an Instandhaltungskosten

Keine Immobilie wird auf Dauer ohne Investitionen auskommen. Ob es um Reparaturen geht oder gar darum, den Wert der Immobilie mit Modernisierungen zu steigern – die Unternehmen wollen sich an solchen Kosten meist nicht beteiligen. Haben Sie also zum Beispiel 50 Prozent der Immobilie verkauft, müssten Sie eventuell für eine neue Heizungsanlage, Dämmung, Dachreparatur oder ähnliches dennoch die volle Summe selbst bezahlen. Bedenken Sie, dass der Gesetzgeber Eigentümer:innen verpflichten kann, etwa energetische Sanierungen durchzuführen.

Behalten Sie dabei auch im Hinterkopf: Sie erhalten oder steigern mit solchen Maßnahmen auch für Ihren Vertragspartner den Wert der Immobilie. Wer große Summen in die Modernisierung oder energetische Sanierung steckt (oder stecken muss) und die Immobilie dann verkauft, profitiert nicht allein von dem höheren Verkaufspreis, sondern gibt auch von den höheren Erlösen Anteile an die Unternehmen ab.

Ob das fair ist, ist vermutlich Ansichtssache. Üblich bei geteiltem Immobilieneigentum ist, das kennt jeder Eigentümer von Wohnungen in Mehrparteienhäusern, dass alle Kosten nach Eigentumsanteilen aufgeteilt werden. Beim Teilverkauf ist das nicht generell der Fall: Instandhaltungskosten und meist auch die Verkaufskosten gehen ausschließlich zu Ihren Lasten. Ob ein Abwälzen derartiger Kosten auf Sie überhaupt zulässig ist, darüber kann man streiten. Lassen Sie entsprechende Klauseln daher unbedingt anwaltlich prüfen.

Genau rechnen: Ein Kredit kann sehr viel attraktiver sein

Alles das im Hinterkopf, können Sie die Zinssätze für herkömmliche Bankdarlehen betrachten. Wenn Sie sich bei Ihrer Bank Geld in Höhe von bis zu 50 Prozent des Immobilienwertes leihen, dann sind je nach Bonität Top-Konditionen möglich. Aktuell liegt der Zinssatz hier für eine zehnjährige Zinsfestschreibung bei rund 3 bis 4 Prozent pro Jahr. Gegenüber einem Nutzungsentgelt von 6 bis 7 Prozent pro Jahr kann das ein sehr viel preiswerteres Geschäft sein.

Würden Sie 20 Jahre lang lediglich Zinsen in Höhe von 4 Prozent für das Darlehen von 100.000 Euro bezahlen, dann zahlen Sie in diesem Zeitraum Zinsen über 80.000 Euro sowie die Darlehenssumme von 100.000 Euro an die Bank. Das ist weit über 100.000 Euro weniger als das, was Sie beim Teilverkauf im Beispiel oben zu entrichten hätten.

Bei einem Darlehen behalten Sie außerdem das volle Eigentum, mit der vollen Chance auf Wertsteigerungen (zugegeben: aber auch dem vollen Risiko von Wertverlusten).

Der Zins ist immer ein individueller Preis und er ist Verhandlungssache. Wer selbstständig ist oder ein hohes Alter erreicht hat, muss damit rechnen, Darlehen nur zu höheren Zinsen zu erhalten.

Falls man Ihnen einredet, dass Sie keine Chancen hätten auf ein zinsgünstiges Darlehen, dann raten wir Ihnen, sich bei verschiedenen Anbietern umzuhören. Entscheidend sind nicht Alter oder Selbstständigkeit, sondern die finanzielle Situation insgesamt und - noch wichtiger - die Geschäftspolitik des jeweiligen Kreditinstituts. Einige vergeben Kredite an Rentner, andere hingegen nicht. Gelegentlich berichten Verbraucher uns, dass ihre Bank einen Kredit aus gesetzlichen Gründen nicht an ältere Kunden vergebe. Das ist allerdings nicht richtig. Es gibt kein Gesetz, wonach Darlehensnehmer den Kredit noch zu Lebzeiten ganz zurückzahlen müssen.

Wenn Sie noch unsicher sind, ob Sie Ihre Immobilie ganz oder zum Teil verkaufen möchten, können Sie die Entscheidung mit einem Darlehen auch aufschieben. Ein Teilverkauf ist auch später noch möglich, etwa um das Darlehen abzulösen.

 

Fallstricke abklären, Alternativen prüfen

Die Angebote am Markt sind nicht standardisiert. Sie können sich gravierend unterscheiden. In unserem Artikel können wir nur auf einige Punkte aufmerksam machen. Das ist kein Ersatz für eine sorgfältige rechtliche Prüfung aller Fallstricke. Es ist gut möglich, dass Sie Ihre Rechtsposition durch individuelle Vertragsergänzungen verbessern können. Interessant können dabei z.B. sein:

  • Denkbar ist, dass Sie ein lebenslanges Nießbrauchrecht vereinbaren können. Das bedeutet, dass Sie alleine das Nutzungsrecht haben und dabei nicht auf Wohlwollen oder Zustimmung des Anbieters angewiesen sind. Aber aufgepasst: Wenn Sie ihre Verpflichtungen nicht erfüllen, etwa das Nutzungsentgelt zu bezahlen, riskieren Sie – ähnlich wie bei einem Darlehensvertrag – die Räumung und Zwangsversteigerung.
  • Möchten Sie oder Ihre Erben sich die Option offenhalten, den verkauften Teil wieder zurückzukaufen? Wie soll der dann geltenden Rückkaufspreis berechnet werden? Geschieht dies durch Beauftragung eines Gutachters und wenn ja, ist dessen Unabhängigkeit sichergestellt? Oder soll ein Ankaufsrecht vereinbart werden, für das ein Kaufangebot eines Dritten maßgeblich ist?

Angesichts der im Vergleich zu Darlehenszinsen hohen Nutzungsentgelte, zusätzlicher Kosten und der in ihrer Komplexität nicht zu unterschätzenden vertraglichen Verpflichtungen, die ein Teilverkauf mit sich bringt, stellt sich die Frage, unter welchen Umständen ein Teilverkauf überhaupt vorteilhaft sein könnte. Möglicherweise dann, wenn man sehr starke Wertverluste der Immobilie unterstellt (wobei dann ein kompletter Verkauf die bessere Entscheidung wäre). Denkbar wäre auch, dass die Darlehenszinsen, die Ihnen Banken für Ihre konkrete Situation anbieten, weitaus höher sind als die hier allgemein für Immobiliendarlehen üblichen Zinsen von rund 3 Prozent pro Jahr.

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, Ihre Immobilie zum Teil zu verkaufen, lassen Sie sich stets konkrete Vertragsangebote geben. Die hier genannten Zahlen sind lediglich den Internetauftritten der Anbieter entnommen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hat weitere Informationen zum Thema veröffentlicht:

Lassen Sie sich anwaltlich beraten und legen Sie auch beim Notartermin Wert darauf, dass dieser über alle Risiken aufklärt. Nach unserer Kenntnis haben einige Notare die Beurkundung derartiger Verträge bereits abgelehnt mit der Begründung sie enthielten unwirksame Vereinbarungen.

Die eigene Immobilie verkaufen oder beleihen - und dennoch selbst weiter darin wohnen: Dafür kommen auch eine so genannte Umkehrhypothek oder eine Leibrente in Frage. Diese Möglichkeiten und Ihre Vor- und Nachteile beschreiben wir in einem separaten Artikel.

Außerdem wäre denkbar, dass Sie für Ihre Immobilie einen Käufer finden und mit ihm einen Mietvertrag schließen, der sicherstellt, dass Sie auf Dauer in Ihrer alten Immobilie wohnen können. Einige Kaufinteressenten sind womöglich auch bereit, die Immobilie zu einem Marktpreis abzüglich eines Preises für ein lebenslanges Nießbrauchrecht zu erwerben.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Baden-Württemberg und Bremen für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

Ratgeber-Tipps

Richtig vererben und verschenken
Gute Planung - das A und O beim Nachlass:
Ob Vermögen zu Lebzeiten schon verschenkt oder besser erst nach dem…
Meine Immobilie verkaufen, verschenken oder vererben
Trennung von der eigenen Immobilie - gar nicht einfach
Eine berufliche Veränderung, neue Lebenspläne, Trennung…

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.