Gerichte stärken Verbraucher:innen: Unwirksame Rentenfaktor-Klauseln fallen
Versicherungsunternehmen dürfen den Rentenfaktor in Rentenversicherungsverträgen nicht einseitig herabsetzen. Eine derartige Klausel benachteilige Verbraucher:innen auf unangemessene Weise. Das entschied der Bundesgerichtshof.

Das Wichtigste in Kürze:
- Der Bundesgerichtshof erklärte nach Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eine Klausel der Allianz Lebensversicherungs-AG in Riester Verträgen für unwirksam, die eine einseitige Herabsetzung des Rentenfaktors ermöglicht (Az. IV ZR 34/25)
- Eine ähnliche Klausel der Zurich Versicherung hat das Landgericht Köln bereits gekippt (Az. 26 O 12/22)
- Die Verbraucherzentralen gehen rechtlich gegen weitere Anbieter vor, darunter die Zurich Deutsche Herold Lebensversicherung sowie die R + V Lebensversicherung.
Was hat der Bundesgerichtshof entschieden?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nach Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gegen die Allianz Lebensversicherung am 10. Dezember 2025 entschieden: Eine Klausel der Allianz Lebensversicherungs-AG in Riester-Verträgen, die eine einseitige Absenkung des Rentenfaktors erlaubt, ist unwirksam (Az. IV ZR 34/25). Die Klausel sah Kürzungen bei sinkenden Zinsen oder steigender Lebenserwartung vor, verpflichtete den Versicherer aber nicht, den Rentenfaktor bei besseren Bedingungen wieder anzuheben. Das verstößt gegen das Symmetriegebot und stellt eine unangemessene Benachteiligung dar.
Die Klausel wurde Angaben der Allianz zufolge in Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) fondsgebundener Riester-Rentenversicherungen verwendet, die zwischen Juni und November 2006 abgeschlossen wurden, und lautet wie folgt:
"Wenn aufgrund von Umständen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, die Lebenserwartung der Versicherten sich so stark erhöht oder die Rendite der Kapitalanlagen (siehe § 25 Abs. 1 a Satz 4) nicht nur vorübergehend so stark sinken sollte, dass die in Satz 1 genannten Rechnungsgrundlagen voraussichtlich nicht mehr ausreichen, um unsere Rentenzahlungen auf Dauer zu sichern, sind wir berechtigt, die monatliche Rente für je 10.000 Euro Policenwert so weit herabzusetzen, dass wir die Rentenzahlung bis zu Ihrem Tode garantieren können."
Weitere laufende Gerichtsverfahren und erfolgreiche Abmahnungen
Die Verbraucherzentralen Baden-Württemberg und NRW gehen rechtlich gegen folgende Anbieter wegen vergleichbarer Klauseln vor:
Klage gegen Allianz Lebensversicherungs-AG
Klage gegen R+V Lebensversicherung AG
Den Wortlaut der beanstandeten Klausel finden Sie auf der verlinkten Seite.
Klage gegen Proxalto Lebensversicherung
Den Wortlaut der beanstandeten Klausel finden Sie hinter dem Link.
Klage gegen Pro bAV Pensionskasse
Den Wortlaut der beanstandeten Klausel finden Sie, wenn Sie auf den Link klicken.
Allianz Pensionskasse AG
Unterlassungserklärung abgegeben.
Dies ist der Wortlaut der beanstandeten Klausel (FondsRente):
"Wenn aufgrund von Umständen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, die Lebenserwartung der Versicherten sich so stark erhöht oder die Rendite der Kapitalanlagen (siehe § 22 Abs. 1 a Satz 4) nicht nur vorübergehend so stark sinken sollte, daß die in Satz 1 genannten Rechnungsgrundlagen voraussichtlich nicht mehr ausreichen, um unsere Rentenzahlungen auf Dauer zu sichern, sind wir berechtigt, die monatliche Rente für die Altersvorsorge für je 10.000 € Policenwert so weit herabzusetzen, daß wir die Rentenzahlung bis zu Ihrem Tode garantieren können. Zu diesem Zweck können wir für die Berechnung des Rentenfaktors als Rechnungsgrundlagen
- bei einer unerwartet starken Erhöhung der Lebenserwartung: die Sterbetafel
- bei einer nachhaltigen Senkung der Rendite der Kapitalanlagen: den Rechnungszins anwenden, die zum Ende der Aufschubdauer nach Maßgabe der dann gültigen aufsichtsrechtlichen Bestimmungen und der offiziellen Stellungnahmen der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) als gebotene Rechnungsgrundlagen für die Berechnung der Deckungsrückstellung für alle Rentenversicherungen gelten, die auf Basis der in Satz 1 genannten Rechnungsgrundlagen abgeschlossen worden sind. Dieses Recht steht uns nur vor dem vereinbarten Beginn der Rente für die Altersvorsorge zu; wir dürfen es nur mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders ausüben, der die Berechnungsgrundlagen und sonstigen Voraussetzungen zu überprüfen und deren Angemessenheit zu bestätigen hat."
Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG
Unterlassungserklärung abgegeben.
So lautet die beanstandete Klausel (Wertpapier-Plus-Rente):
"Von daher können wir, wenn wir während der Aufschubzeit oder zum Rentenzahlungsbeginn (vgl. § 1 Absatz 3) feststellen, daß die vorgenannten Grundlagen Lebenserwartung oder Rechnungszins von Ihrem Vertrag zugrundeliegenden Annahmen abweichen, den Rentenfaktor anpassen."
SV SparkassenVersicherung Lebensversicherung AG
Unterlassungserklärung abgegeben
Wortlaut der beanstandeten Klausel (fondsgebundenen Rentenversicherungsverträgen mit Todesfallschutz):
"Vor Beginn der Rentenzahlung sind wir berechtigt, die aktuellen Rentenfaktoren neu festzusetzen. Eine Herabsetzung dieser Rentenfaktoren ist jedoch nur dann möglich, wenn bei der Berechnung der Deckungsrückstellung*) des Bestandes an konventionellen Rentenversicherungen des Tarifwerkes 2000
- ein niedriger Rechnungszins oder
- eine höhere Lebenserwartung
als bei deren Beitragskalkulation angenommen zugrunde zu legen ist."
Zurich Deutscher Herold
Das Landgericht Köln hat eine ähnliche Klausel der Zurich Deutscher Herold für unwirksam erklärt (Az: 26 O 12/22).
Hier geht es um folgende Klausel:
"Wenn sich die Lebenserwartung unerwartet stark erhöht bzw. die Rendite der Kapitalanlagen nicht nur vorübergehend absinkt und dadurch die langfristige Erfüllbarkeit einer lebenslangen Rentenzahlung nicht mehr sichergestellt ist, sind wir berechtigt, Ihre Monatsrente je 10.000 Euro Vertragsguthaben so weit herabzusetzen, wie dies erforderlich ist, um diese langfristige Erfüllbarkeit zu gewährleisten. Dabei darf für die Berechnung Ihrer Monatsrente je 10.000 Euro der Betrag nicht unterschritten werden, der sich ergibt, wenn die Sterbetafel und der Rechnungszins angewendet werden, die zum Ende der Aufschubzeit nach Maßgabe der dann gültigen aufsichtsrechtlichen Bestimmungen und Vorgaben als Rechnungsgrundlagen geboten sind. Zusätzlich dürfen 50 Prozent der in Ihrem Versicherungsschein genannten Monatsrente je 10.000 Euro nicht unterschritten werden.
Dieses Recht steht uns nur bis zum vereinbarten Rentenzahlungsbeginn zu. Wir dürfen es nur mit Zustimmung eines unabhängigen Treuhänders ausüben, der die Voraussetzungen und die Angemessenheit der Anpassung geprüft und bestätigt hat. Über eine Anpassung werden wir Sie rechtzeitig informieren."
Auch hier sieht die die Klausel keine Anhebung des Rentenfaktors vor, wenn sich die Kalkulationsgrundlage wieder zu Gunsten der Verbraucher:innen verbessert.
Die Verbraucherzentrale NRW und Finanzwende gehen gemeinsam gegen die unrechtmäßigen Rentenkürzungen bei Zurich-Kund:innen vor. Die Klage liegt nun beim Oberlandesgericht Köln, mit einer Entscheidung ist im Herbst 2026 zu rechnen.
Axa Lebensversicherung und die LPV Lebensversicherung
Auch die Axa Lebensversicherung und die LPV Lebensversicherung (ehemals Postbank Lebensversicherung) haben Kundenansprüche aufgrund ähnlicher Klauseln gekappt. Gegen beide Unternehmen geht die Verbraucherzentrale NRW vor.
Informationen zur Klage gegen die Axa Lebensversicherung finden Sie hinter dem Link.
Wer ist betroffen?
Die genaue Zahl der Verträge, die derartige Treuhänderklauseln beinhalten, ist bislang nicht bekannt. Nach Beobachtungen der Verbraucherzentralen sind die Klauseln in einigen fondsgebundenen Verträgen der betrieblichen Altersversorgung (Pensionskassen) wie auch bei der Riester-Rente und privaten fondsgebundenen Rentenversicherungen sowie Rürup-bzw. Basisrentenverträgen enthalten. Die Verbraucherzentralen gehen davon aus, dass eine hohe sechs- oder sogar siebenstellige Zahl an Sparerinnen und Sparern von Rentenkürzungen aufgrund dieser Klausel betroffen sind.
Bei klassischen Rentenversicherungen, die von Anfang an eine in Euro und Cent garantierte Rente vorsehen, spielt der Rentenfaktor keine Rolle. Hier wird auf Grund des fixen Garantiezinssatzes schon bei Vertragsabschluss festgelegt, wie viel Rente pro Monat gezahlt wird.
Warum ist der Rentenfaktor wichtig?
Der Rentenfaktor legt fest, wie viel Rente Sie pro 10.000 Euro Kapital erhalten. In dem genannten Gerichtsverfahren wurde dieser Rentenfaktor vom Versicherer gekürzt. Bei der Zurich wurde er von 37,34 Euro auf 27,97 Euro gekürzt. Bei der Allianz wurde der Rentenfaktor von anfänglich 38,74 Euro je 10.000 Euro Policenwert auf auf 30,84 Euro gekürzt. Es geht hier also immerhin um rund 20 Prozent der möglichen Rente.
So prüfen Sie, ob Sie sich gegen die Rentenkürzung wehren können
Sie brauchen Ihre Versicherungsunterlagen, insbesondere den Versicherungsschein inkl. der Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Achten Sie auf folgende drei Punkte:
- Handelt es sich bei der Rentenversicherung um eine fondsgebundene Rentenversicherung? Schauen Sie bitte genau nach, was auf dem Antrag bzw. der Police steht. Alternativ können Sie auch in der jährlichen Standmitteilung nachschauen, ob Ihre Beiträge in Investmentfonds investiert werden.
- Haben Sie vom Versicherer ein Schreiben erhalten, in dem Ihnen eine Senkung des Rentenfaktors mitgeteilt wurde? Die langfristigen Zinsen sind ab 2010 unter den Wert von 3 % p.a. gefallen. Prüfen Sie insbesondere Ihre Unterlagen in den dann folgenden Jahre daraufhin, ob Sie ein solches Schreiben erhalten haben.
- Enthält Ihre Klausel ein einseitiges Anpassungsrecht ohne Pflicht zur Wiederanhebung? Das Kleingedruckte ist oft schwer verständlich. Lesen Sie am besten alle Absätze, in denen das Wort „Rentenfaktor“ auftaucht.
Wenn Sie alle Fragen bejahen, dürfte das Urteil auf Ihren Vertrag anwendbar sein. Dann haben Sie Anspruch auf Neuberechnung und gegebenenfalls Nachzahlung bereits gekürzter Renten. Nutzen Sie dafür unseren Musterbrief und passen ihn bei Bedarf individuell an.
Die Verbraucherzentralen werden nun beobachten, ob die Versicherer berechtigte Ansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher erfüllen. Sie können uns dabei unterstützen, indem Sie und Ihren Fall über unser Kontaktformular zusenden. Bitte fügen Sie möglichst folgende Unterlagen bei:
- Versicherungsvertrag inklusive Versicherungsbedingungen.
- Mitteilung der Anpassung des Rentenfaktors seitens des Versicherers.
- Antwort Ihres Versicherers auf den Musterbrief.
Wir sammeln die Rückmeldungen und werden diese im Rahmen der bundesweiten Marktbeobachtung auswerten.
Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.













