Das Wichtigste in Kürze:
- Eine Abmeldung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, zum Beispiel bei dauerhaftem Umzug ins Ausland, Zusammenzug, Wohnungsaufgabe oder Tod der Beitrag zahlenden Person.
- Die Abmeldung muss schriftlich oder online beim Beitragsservice erfolgen.
- Notwendige Nachweise (wie Meldebescheinigung oder Sterbeurkunde) müssen eingereicht werden.
- Pro Wohnung ist nur ein Beitrag fällig, unabhängig von der Anzahl der Bewohner:innen.
- Nicht verwechseln: Abmeldung und Befreiung vom Rundfunkbeitrag sind unterschiedliche Vorgänge.
Rundfunkbeitrag abmelden oder befreien lassen?
Der Rundfunkbeitrag ist in Deutschland grundsätzlich pro Wohnung zu zahlen – unabhängig davon, wie viele Personen dort leben oder ob sie öffentlich-rechtliche Sender nutzen. Doch es gibt Fälle, in denen Sie den Beitrag nicht (mehr) zahlen müssen. Je nach Situation, können Sie sich möglicherweise vom Rundfunkbeitrag abmelden oder befreien lassen.
Vom Rundfunkbeitrag befreien lassen können Sie sich aus gesundheitlichen Gründen, zum Beispiel wenn Sie taubblind sind. Auch soziale Gründe können eine Befreiung ermöglichen, zum Beispiel wenn Sie bestimmte Sozialleistungen wie Bürgergeld, Grundsicherung oder BAföG beziehen. Das geschieht nicht automatisch, Sie müssen aktiv werden und die Befreiung nachweislich beantragen. Dies kann auch bis zu drei Jahre rückwirkend erfolgen, wenn die Befreiungsvoraussetzungen durchgängig vorgelegen haben.
Wann ist eine Abmeldung des Beitragskontos möglich?
Eine Abmeldung des Rundfunkbeitragskontos ist möglich, wenn eine dieser Voraussetzungen vorliegen:
- Sie ziehen in eine Wohnung, zum Beispiel in eine WG oder zu Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin, wo der Rundfunkbeitrag bereits entrichtet wird.
- Sie geben Ihre Wohnung komplett auf, etwa bei einem Umzug in eine anerkannte vollstationäre Pflegeeinrichtung oder in eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen.
- Sie ziehen dauerhaft ins Ausland und geben den Wohnsitz in Deutschland auf.
- Sie haben mehrere Wohnungen und geben eine davon auf.
- Ein:e Beitragszahler:in ist verstorben.
So funktioniert die Abmeldung vom Rundfunkbeitrag
Die Abmeldung müssen Sie direkt beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice vornehmen – entweder online über das Abmeldeformular oder postalisch.
Wichtig: Sie müssen den Beitragsservice aktiv und nachweislich informieren! Es reicht nicht, nur umzuziehen oder sich beim Einwohnermeldeamt umzumelden.
Folgende Angaben und Nachweise sind erforderlich:
- Vollständiger Name
- Anschrift der Wohnung, die aufgegeben wird
- Ihre Beitragsnummer
- Der Grund der Abmeldung
- Nachweise (wie zum Beispiel Meldebescheinigung, Sterbeurkunde, Einzug in eine anerkannte vollstationäre Pflegeeinrichtung)
- Zu wann wird abgemeldet?
Tipp: Reichen Sie die Unterlagen so früh wie möglich ein. Abgemeldet wird zum Ende des Monats, in dem die Wohnung aufgegeben wurde – jedoch nicht vor Ende des Monats, in dem dies der zuständigen Landesrundfunkanstalt angezeigt worden ist. Eine rückwirkende Abmeldung ist nicht möglich.
Was passiert nach der Abmeldung?
Sobald Ihre Abmeldung geprüft und akzeptiert wurde, erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung. Wenn Sie versehentlich weitergezahlt haben, kann der zu viel gezahlte Beitrag gegebenenfalls erstattet werden.
Was gilt für Wohngemeinschaften und Familien?
In einer WG oder Familienwohnung reicht eine beitragspflichtige Person aus. Alle anderen Mitbewohner:innen können sich gegebenenfalls abmelden – müssen aber den Namen und die Beitragsnummer der bereits zahlenden Person angeben.
Auf Klärungsschreiben vom Beitragsservice zu einer eventuellen Beitragspflicht sollten Sie aber immer reagieren. Ignorieren Sie diese, wird im Zweifel ein weiteres Beitragskonto angelegt, obwohl bereits der Rundfunkbeitrag für die Wohnung entrichtet wird. In solchen Fällen reicht es, den Namen und die Beitragsnummer der zahlenden Person mitzuteilen.
Achtung: Unseriöse Websites zum Rundfunkbeitrag meiden!
Wenn Sie nach „rundfunkbeitrag abmelden“ bei Google suchen, kann es sein, dass Ihnen unseriöse Websites angezeigt werden. Diese verlangen Geld für die Abmeldung des Rundfunkbeitrags. Auf der offiziellen Seite von ARD und ZDF ist der Service kostenlos.
Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Brandenburg und Berlin für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.