Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Mansfeld-Südharz

Stand:
Die Sparkasse Mansfeld-Südharz hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der vzbv hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Der vzbv führt das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.
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Termine

  • Mittwoch, 22. Dezember 2021
    Wir klagen
    Der vzbv reicht Musterfeststellungklage gegen die Sparkasse Mansfeld-Südharz beim Oberlandesgericht Naumburg ein.
  • Dienstag, 1. März 2022
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
    Das Bundesamt für Justiz (BFJ) hat das Register eröffnet. Ab jetzt können Verbraucher:innen sich für die Klage dort anmelden.
  • Sonntag, 1. Mai 2022
    Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich für Klage angemeldet
    Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich bis zu diesem Stichtag in das Register eingetragen, damit das Verfahren weiterläuft.
  • Dienstag, 30. August 2022
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Betroffene konnten sich bis zum Ablauf des Tages vor der mündlichen Verhandlung zur Klage anmelden.
  • Mittwoch, 31. August 2022
    Mündliche Verhandlung
    Beim Gericht fand die erste mündliche Verhandlung statt. Verbraucher:innen können ihre Anmeldung nach Ablauf dieses Tages nicht mehr zurücknehmen.
  • Mittwoch, 20. September 2023
    Zweite mündliche Verhandlung
    Die zweite mündliche Verhandlung findet am 20.09.2023 statt.
  • Mittwoch, 11. Oktober 2023
    Oberlandesgericht erlässt Urteil
    Das Oberlandesgericht urteilt. Parteien können Rechtsmittel einlegen.
  • Freitag, 3. November 2023
    Revisionsverfahren
    Der vzbv legt gegen das Urteil Revision ein.
  • Freitag, 20. September 2024
    Revisionsrücknahme
    Der vzbv nimmt die Revision zurück. Das Urteil des Oberlandesgerichts Naumburg wird rechtkräftig.


Häufig gestellte Fragen

Worum ging es in dem Verfahren?

Viele Verbraucher:innen vertrauten der Sparkasse Mansfeld-Südharz ihre Ersparnisse an, um für das Alter vorzusorgen. Seit den 1990er Jahren bot die Sparkasse, beziehungsweise eine ihrer Vorgängerinnen, dazu Verträge namens „S-Prämiensparen“ an. Wer so einen Vertrag abschloss, sollte nicht nur die regulären Zinsen erhalten, sondern auch eine attraktive jährliche Prämie von bis zu 50% der in dem Jahr vorgenommenen Einzahlungen.
Vor einigen Jahren begann die Sparkasse Mansfeld-Südharz, die Prämiensparverträge jedoch zu kündigen. Außerdem hat die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt festgestellt, dass die Sparkasse in zahlreichen Fällen mehrere tausend Euro zu wenig Zinsen gutgeschrieben hat. 
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) hatte für die Kund:innen der Sparkasse Mansfeld-Südharz Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht.

Um wieviel Geld geht es bei der Zinsnachzahlung?

Die Nachzahlung richtet sich nach verschiedenen Faktoren wie der Spardauer und der Höhe der Einzahlungen. Häufig hat die Verbraucherzentrale vierstellige Beträge ermittelt.

Wie kann ich meine Ansprüche geltend machen?

Fordern Sie Ihre Sparkasse auf, gemäß den Vorgaben des OLG Naumburg vom 11.10.2023 eine rückwirkende Neuabrechnung Ihres Prämiensparvertrages in nachvollziehbarer Weise mit detaillierten Berechnungsverlauf vorzunehmen. Wenn Sie an der Musterfeststellungsklage teilgenommen haben, geben Sie Ihr Aktenzeichen an. Sie finden es auf der Anmeldebestätigung, die Sie vom Bundesamt für Justiz erhalten haben.


Aktuelle Meldung zur Klage

Zinsnachzahlungen für Prämiensparer:innen in Mansfeld-Südharz und Stendal

Die Urteile des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg gegen die Sparkassen Mansfeld-Südharz und Stendal sind rechtskräftig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) führt die Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) nicht weiter. Kund:innen können die ihnen zustehenden Zinsen nun einfordern.

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.