Alle Fragen zur Klage gegen die Berliner Sparkasse

Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Fragen zur Sammelklage gegen die Berliner Sparkasse.
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Stand des Verfahrens

Was bedeutet das Urteil des Bundesgerichtshof?

Das Urteil vom 3. Juni 2025 gibt der Klage in entscheidenden Punkten statt. Die Berliner Sparkasse durfte Gebühren anhand der Zustimmungsfiktions-Klausel in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen weder neu einführen noch erhöhen. Das Urteil ist endgültig. Wir erwarten, dass die Berliner Sparkasse die Rückforderungen der Verbraucher:innen jetzt zügig erfüllt. Mehr dazu lesen Sie in unserer Meldung zum Urteil.

Für welchen Zeitraum kann ich Gebühren zurückbekommen?

Nach dem Urteil des BGH können Verbraucher:innen die ab November 2017 zu viel gezahlten Gebühren zurückbekommen. Der Zeitraum endet mit dem Zeitpunkt, zu dem sie aktiv einer Gebühr, einem Kontomodell bzw. Kontomodellwechsel zugestimmt haben. Die Berliner Sparkasse hat nach unserer Kenntnis zum 1. Juli 2022 Einwilligungen von ihren Kund:innen erbeten. Wenn Sie früher oder später aktiv zugestimmt haben, gilt dieser Zeitpunkt.

Was muss ich jetzt unternehmen?

Verbraucher:innen, die sich wirksam im Klageregister beim Bundesamt für Justiz eingetragen haben, können Ihre Ansprüche auf Rückzahlung von zu viel gezahlten Gebühren jetzt geltend machen. Sie sollten sich an die Berliner Sparkasse wenden. Dazu können Sie gerne den Musterbrief der Verbraucherzentrale verwenden.

Kann ich mich noch für die Klage anmelden?

Nein. Sie können an dieser Musterfeststellungsklage nicht mehr teilnehmen. Das Register wurde am 21. November 2023 geschlossen.

Wie viel Zeit habe ich, um nach einem positiven Urteil selbst zu klagen?

Nachdem ein positives Urteil rechtskräftig geworden ist, profitieren diejenigen, die sich in das Klageregister eingetragen haben, noch sechs Monate von der Verjährungshemmung. Der Ablauf der Verjährung hängt vom Einzelfall ab. Sie haben mindestens sechs Monate nach Beendigung des Verfahrens am 3. Juni 2025 Zeit. 

Grundsätzliches

Warum sollte die Sparkasse Gebühren zurückzahlen?

Nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die Postbank entschied der BGH am 27. April 2021, dass die Änderungsklauseln in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind. In der Möglichkeit zur Erhöhung von Entgelten ohne aktive Zustimmung der Kund:innen sah der BGH eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher:innen. Da die Klauseln unwirksam sind, können nach Auffassung des vzbv auch darauf gestützte Preisänderungen durch die Sparkassen keinen Bestand haben.

Worum geht es in der Musterfeststellungsklage?

Die Sparkasse lehnte die Rückzahlung unter anderem mit der Begründung ab, die letzten Preiserhöhungen vor über drei Jahren vorgenommen zu haben. Die Argumentation ist nach Auffassung des vzbv verfehlt. Wir haben feststellen lassen, dass die Sparkasse Entgelte erstatten muss, die anhand der Zustimmungsfiktionsklausel erhöht oder neu eingeführt wurden – unabhängig von dem Zeitpunkt der Erhöhung. Das Verhalten der Berliner Sparkasse ist nach unserer Auffassung nicht rechtmäßig. Wer etwas ohne Rechtsgrund erhalten hat, muss es zurückzahlen. Das ist der Grundsatz im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der BGH hat diese Ansicht bestätigt.

Wer kann von der Klage profitieren?

Kund:innen der Berliner Sparkasse können von der Klage profitieren, wenn sie diese Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben sich wirksam in das Register für die Klage beim Bundesamt für Justiz eingetragen.
  • Die Sparkasse hat für ihr Girokonto Gebühren erhöht oder neu eingeführt, ohne dass sie aktiv zugestimmt haben.
  • Es handelt sich um ein Privatkonto, da die Musterfestfeststellungsklage nur für Verbraucher:innen wirkt. 
Das Kontomodell wurde geändert. Welche Folgen hat das?

Wenn die Sparkasse ein bestehendes Kontomodell einseitig geändert hat, und dabei Gebühren erhöht oder neu eingeführt hat, ist das ein Fall für die Musterfeststellungsklage. Wenn Sie jedoch selbst ein neues Kontomodell ausgewählt oder den Änderungen aktiv zugestimmt haben, können Sie die Gebühren nicht zurückverlangen.

Die Berliner Sparkasse hat zum 1. Dezember 2016 ihre Tarifstruktur auf die folgenden Kontomodelle umgestellt: „Giro Digital“, "Giro Pauschal“ und „Giro Individual“. Zuvor bot sie vor allem „Das Girokonto“ und das „Girokonto Comfort“ an. Damit waren Änderungen bei den Grundpreisen und auch bei Gebühren für Einzelleistungen (wie Überweisungen oder SparkassenCards) verbunden.

Wo gibt es Beratung

Wo kann ich mich beraten lassen?

Wenn Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage finden: Kund:innen der Berliner Sparkasse, die sich im Klageregister beim Bundesamt für Justiz angemeldet haben, können sich an das Infotelefon der Verbraucherzentrale Berlin wenden.

Telefonnummer: 030/214 85 190 

Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag von 14.30 Uhr bis 16 Uhr

Wo finde ich weiterführende Informationen zum Thema?

Die Verbraucherzentrale hat Informationen zum Thema Bankgebühren und Rückforderungen in einem ausführlichen Artikel zusammengestellt.

Weitere Informationen

Kann die Sparkasse mir kündigen?

Sparkassen dürfen Ihnen nur kündigen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Das wäre bei einer Rückforderung zu Unrecht gezahlter Entgelte nach Auffassung der Verbraucherzentralen nicht der Fall. Falls die Sparkasse Ihr Girokonto kündigt, können Sie sich von der Verbraucherzentrale Berlin kostenpflichtig beraten lassen.

Sie können sich unabhängig davon auch nach Alternativen umschauen. Die Stiftung Warentest bietet einen Vergleich von Girokonten an. Auch andere Vergleichsportale helfen weiter.

Soll ich den neuen AGB der Sparkasse zustimmen oder widerspricht das der Musterfeststellungsklage?

Die Berliner Sparkasse bittet ihre Kunden um Zustimmung zu neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), einem Preis- und Leistungsverzeichnis und weiteren Bedingungen mit Wirkung zum 1. Juli 2022. Nach unserer Auffassung kann darin nur eine Einwilligung für die Zukunft gesehen werden. Wenn Sie mit den neuen Bedingungen und den neuen Preisen einverstanden sind, können Sie dem Ansinnen zustimmen. Zur Sicherheit können Sie ihre Zustimmungserklärung mit dem Hinweis ergänzen, dass Sie damit nicht auf Ansprüche auf Rückerstattung von bereits gezahlten Gebühren verzichten.

Eine Frau sucht auf einer Streamingplattform nach einem Film.

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Потребители регулярно получают письма о взыскании задолженности от мошенников. Центр по защите прав потребителей федеральной земли Бранденбург публикует номера счетов, на которые ни в коем случае не нужно перечислять деньги.
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Чорний список: несправжні листи про стягнення заборгованості

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