Verträge und Versicherungen leicht gemacht – die Materialsammlung

Stand:
Bildungsmaterial für Alphabetisierung aus dem Projekt KonsumAlpha aus Schleswig-Holstein: Die Materialsammlung der Schwerpunktthemen 'Verträge leicht gemacht' und 'Versicherungen leicht gemacht' beinhaltet jeweils eine Handreichung, die Materialsammlung mit Hintergrundinformationen und Arbeitsbögen sowie thematische Wort- und Bildkarten, die Sie beim Spielen anwenden können.
Logo des Projektes Konsum Alpha in rot und blau mit Schriftzug

Zielgruppe: Analphabeten,  junge Erwachsene und Berufsstarter, Geflüchtete und Neuzugewanderte

Themengebiet: Verträge und Versicherungen

Kosten: kostenfreier Download

Material:

 

Mehr Bildungsmaterial für Menschen mit Lese- und Schreibschwierigkeiten finden Sie hier.

Kontakt:  Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e.V.,  Verbraucherbildung, Hopfenstraße 29, 24103 Kiel, bildung@vzsh.de 

 

Off
Bundesgerichtshof

BGH-Urteil: Postbank kann Zustimmung nicht uneingeschränkt einholen

Banken können Ihre Zustimmung, etwa zu geänderten AGB und Preisen, nicht einfach unterstellen. Das entschied der Bundesgerichtshof. Geben Verbraucher:innen die geforderte ausdrückliche Zustimmung nicht ab, drohen Banken aber mit der Kündigung. Dürfen Banken kündigen - und was können Sie dagegen tun?

Mögliche Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH: Verbraucheraufruf

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg prüft derzeit die Voraussetzungen einer Sammelklage gegen die CLAIM Rechtsanwalts GmbH, Köln. Wir suchen daher Verbraucher:innen, die von diesem Unternehmen mit dem Vorwurf des Falschparkens konfrontiert wurden, daraufhin ein „Vergleichsangebot“ angenommen und Geld an die Kanzlei gezahlt haben.

Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger.
Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein.
Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.