Sammelklage gegen SSS-Software Special Service GmbH (service-rundfunkbeitrag.de)

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Außerdem wirft die Verbraucherzentrale dem Unternehmen vor, dass es bei Verbraucher:innen, die die Webseite bis zum 27.06.2024 genutzt und den Widerruf erklärt haben, diese Widerrufe zu Unrecht zurückgewiesen hat. Mit der Sammelklage sollen die Verbraucher:innen ihr Geld zurückbekommen, wenn sie das geforderte Entgelt gezahlt haben.
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Abhilfeklage
Gerichts-Aktenzeichen
9 VKI 1/24
Zuständiges Gericht
Oberlandesgericht Koblenz
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Bundesverband
Geht vor gegen

SSS-Software Special Service GmbH und Geschäftsführer Günter Darr
Amselweg 40
56593 Horhausen
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
ja
Standdatum