Sammeklage gegen Amazon EU S.à.r.l.

Amazon hat 2022 die Preise für seinen Zusatzdienst "Amazon Prime" einseitig erhöht. Die Klage ist darauf gerichtet, dass Amazon die Differenz zwischen altem und neuen Preis zurückzahlt. Die Preiserhöhung für "Prime-Student" ist ebenfalls umfasst.

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Abhilfeklage
Gerichts-Aktenzeichen: I-13 VKl 1/25
Zuständiges Gericht: OLG Hamm
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
Geht vor gegen:

Amazon EU S.à.r.l.
38 avenue John F. Kennedy
1855 Luxemburg
Luxemburg

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Yes
Registrierungspflicht:
Yes
Datum der rechtlichen Schritte:
Standdatum:

Verfahrensende: offen