Klage gegen Viagogo

Die Verbraucherzentrale klagt gegen unzureichende Kontaktmöglichkeiten

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: 2 UKI 5/24
Zuständiges Gericht: Oberlandesgericht Koblenz
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
Geht vor gegen:

viagogo GmbH
Rue du Commerce 4
1204 Genf
Schweiz

Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Standdatum:

Viagogo muss auf der Webseite eine E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen leicht zugänglich zur Verfügung stellen.

Das Gericht stellte fest, dass Unternehmen verpflichtet sind, eine leicht erkennbare, unmittelbar erreichbare und nicht einschränkend gestaltete E-Mail-Adresse bereitzustellen. Eine versteckte oder nur über mehrere Zwischenschritte erreichbare Kontaktmöglichkeit genügt diesen Anforderungen nicht. Ebenso darf eine E-Mail-Adresse nicht durch ihre Bezeichnung den Eindruck erwecken, nur für bestimmte Anliegen zuständig zu sein.

Darüber hinaus entschied das Gericht, dass alternative Kontaktmöglichkeiten – wie etwa Chatfunktionen – eine solche E-Mail-Adresse nicht ersetzen können. Verbraucher:innen müssen weiterhin die Möglichkeit haben, sich unkompliziert per E-Mail an das Unternehmen zu wenden.