Zusendung einer neuen Kreditkarte zu neuen Bedingungen / Verfahren durch Abgabe einer Unterlassungserklärung beendet
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte in belästigender Weise in einem Vertragsverhältnis mit einem Verbraucher die Leistungen ändern will und bereits vor Vertragsannahme eine entsprechende Abbuchung ankündigt.
Nachdem die Beklagte eine Unterlassungserklärung abgegeben hat, wurde das Verfahren übereinstimmend für erledigt erklärt.