Klage gegen Riverty GmbH

Betreibenlassen bestrittener Forderungen durch Inkassoinstitut und unzulässige Mahnkosten / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: I-4 U 39/26
Zuständiges Gericht: OLG Hamm
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

Riverty GmbH
Gütersloher Str. 123
33415 Verl
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Yes
Registrierungspflicht:
No
Datum der rechtlichen Schritte:
Datum der Zustellung an die Gegenpartei:
Standdatum:

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte eine Forderung zulasten eines Verbrauchers auch dann durch ein von ihr beauftragtes Inkassoinstitut mit zusätzlichen Inkassokosten beitreiben lässt, wenn der Verbraucher die Forderung bereits bestritten hat.

Darüber hinaus wendet sich die Klägerin dagegen, dass die Beklagte wegen angeblichen Schuldnerverzugs Kosten für Mahnschreiben in einer Höhe geltend macht, die der Beklagten nicht in erstattungsfähiger Weise entstanden sind.

Das Landgericht Bochum hat mit Urteil vom 22.04.2026 (Az. I-15 O 72/25) die Beklagte antragsgemäß verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Beklagte hat gegen das Urteil Berufung eingelegt.