I. Der Beklagten wird untersagt, Verbrauchern in der Bundesrepublik Deutschland Finanzsanierungsverträge im Fernabsatz anzubieten oder anbieten zu lassen, ohne diese über das diesen zustehende Widerrufsrecht in deutlich gestalteter Form zu belehren, wie geschehen gegenüber Herrn XYZ gemäß Anlage K 2