Klage gegen Kaufland Warenhandel Südwest, Verfahren I
Weigerung der Rücknahme ersichtlich deformierter Pfand-Getränkedosen gegen Erstattung des Pfandes / Urteil ergangen
Es wird beantragt, dass es der Beklagten untersagt wird, die Rücknahme von restentleerten, ersichtlich deformierten Pfand-Getränkedosen, gegen Erstattung des Pfandes zu verweigern, wie im Falle einer konkreten Verbraucherbeschwerde geschehen.
Das LG Heilbronn (21 O 108/23) hat im Sinne der Beklagten geurteilt. Die von uns gegen das Urteil eingelegte Berufung beim OLG Stuttgart haben wir zurückgenommen.