Klage gegen Kaufland Vertrieb, Verfahren IV

Abmessung einer Umverpackung / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen (nicht rechtskräftig)
Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen
Me 8 O 227/24
Zuständiges Gericht
Landgericht Heilbronn
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen

Kaufland Vertrieb JOTA GmbH & Co. KG
Rötelstraße 35
74172 Neckarsulm
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Datum der Zustellung des Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung oder der Klage an den Gegner (soweit bekannt)
Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden
ja
Standdatum

Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte Lebensmitteln in einer sog. Mogelpackung vertreibt, also in einer Verpackung, die einen größeren Inhalt vortäuscht, als tatsächlich in der Umverpackung enthalten ist.

Das Landgericht Heilbronn (Az. ME 8 O 227/24) hat die Beklagte antragsgemäß verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.