Knusper Müsli in „Mogelpackungen“ Knusper Müsli in „Mogelpackungen“ / Ruhen des Verfahrens
Die Klägerin wendet sich gegen eine irreführende Produktaufmachung der Beklagten in Bezug auf ein von dieser hergestelltes und vertriebenes Müsli, die den Verbraucher über die tatsächliche Menge des in der Verpackung enthaltenen Müslis täuscht.
Das Verfahren ruht aufgrund eines parallel geführten Verfahrens gegen die Streithelferin.