Klage gegen Homöopathisches Laboratorium Alexander Pflüger GmbH & Co.KG
Werbung mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen für Schüßlersalze / Urteil zugunsten der Verbraucherzentrale ergangen
Allgemeine Verfahrensdaten
Homöopathisches Laboratorium Alexander Pflüger GmbH & Co.KG
Röntgenstr. 4
33378 Rheda-Wiedenbrück
Deutschland
Zugehörige Dokumente
Die Klägerin wendet sich dagegen, dass die Beklagte mit unzulässigen gesundheitsbezogenen Aussagen für die von ihr hergestellten und vertriebenen Schüßlersalze wirbt.
Das Landgericht Bochum hat die Klage unter dem Az. I-14 O 35/24 abgewiesen. Die Verbraucherzentrale hat gegen das Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Hamm (Az. I-4 U 12/25) eingelegt. Vor dem Oberlandesgericht hat die Beklagte die Unterlassungsanträge anerkannt, so dass Anerkenntnisurteil erlassen wurde.








