Klage gegen Heidelberger Chlorella GmbH
Grundpreisangaben bei Nahrungsergänzungsmitteln / Verfahren nach Abgabe einer Unterlassungserklärung übereinstimmend für erledigt erklärt
Allgemeine Verfahrensdaten
Heidelberger Chlorella GmbH
In der Heidelslach 4
69181 Leimen
Deutschland
Das beantragt die Verbraucherzentrale
Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, Verbrauchern im Internet auf einer Produktübersichtsseite unterschiedliche Nahrungsergänzungsmittel nach Gewicht unter Angabe eines Kaufpreises zum Kauf anzubieten, wenn die Beklagte dabei nicht zu jedem angebotenen Nahrungsergänzungsmittel den Grundpreis pro Kilogramm angibt, wie geschehen auf der Website der Beklagten gemäß Screenshot nach Anlage K 1.
Die Beklagte hat im gerichtlichen Verfahren eine Unterlassungserklärung. Der Rechtsstreit wurde übereinstimmend für erledigt erklärt.









