Irreführende Werbung für Seminare über Anlagestrategien in Kryptowährungen / Verfahren durch Vergleich beendet
Die Klägerin nimmt die Beklagte wegen grob irreführender Angaben im Zusammenhang mit der Andienung eines entgeltlichen Online-Seminars über Anlagestrategien in Kryptowährungen auf Unterlassung in Anspruch. Die Klägerin beanstandet, dass die Beklagte neben der unzulässigen Werbung mit Streichpreisen unseriöse Renditen in Aussicht stellt.
Das Verfahren wurde durch Abschluss eines Vergleichs beendet. Dabei verpflichtete sich der Anbieter zur Unterlassung