Klage gegen Fastic, Verfahren III

Mahnschreiben gegenüber Minderjährigen, ohne dass der Vertrag vom gesetzlichen Vertreter genehmigt worden ist / Versäumnisurteil ergangen (nicht rechtskräftig)

Allgemeine Verfahrensdaten

Verfahrens-Typ: Unterlassungsklage
Gerichts-Aktenzeichen: 101 O 50/52
Zuständiges Gericht: LG Berlin II
Tätige Organisation: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Geht vor gegen:

Fastic GmbH
Pappelallee 78/79
10437 Berlin
Deutschland

Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
Nein
Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
Nein
Datum der Einreichung:
Standdatum:

Das beantragt die Verbraucherzentrale:

Die Beklagte wird verurteilt, es zu unterlassen, minderjährige Verbraucher, die mit der Beklagten einen kostenpflichtigen, schwebend unwirksamen Abonnementvertrag geschlossen haben, für den Fall, dass der gesetzliche Vertreter den schwebend unwirksamen Vertrag nicht genehmigt hat, gleichwohl zur Zahlung der Vergütung unter Androhung rechtlicher Schritte sowie der Weitergabe der Angelegenheit an ein Inkassobüro, was zusätzliche Kosten für den minderjährigen Verbraucher bedeute, aufzufordern wie insgesamt geschehen in der an die Verbraucherin [...] gerichteten Zahlungsaufforderung der Beklagten nach Anlage K 7 in Bezug auf das „12 Monate Fastic Plus“-Abonnement zwischen dem 01.07.2025 bis 01.07.2026, Rechnungs-Nr.: […]

 

Das Landgericht Berlin II hat antragsgemäß ein Versäumnisurteil erlassen, dieses ist noch nicht rechtskräftig.