Klage gegen Check24 Vergleichsportal Finanzen
Günstiger geht’s nicht Garantie
Allgemeine Verfahrensdaten
- Verfahrens-Typ:
- Unterlassungsklage
- Zuständiges Gericht:
- Landgericht München I
- Tätige Organisation:
- Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
- Geht vor gegen:
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CHECK24 Vergleichsportal Finanzen GmbH
Trappentreustr. 1-3
80339 München
Deutschland - Eintrag ins Verbandsklageregister vorhanden:
-
Nein
- Müssen Interessierte sich anmelden, um von einem möglichen Ausgang des Verfahrens zu profitieren?:
-
Nein
- Datum der Einreichung:
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- Standdatum:
-
Das beantragt die Verbraucherzentrale
- Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern mit der Vergabe von Darlehen zu werben und/oder werben zu lassen, wenn die Beklagte nicht die vollständigen gesetzlichen Pflichtangaben zum 2/3-Beispiel nach § 17 Abs. 2 und 3 PAngV vorhält, wie geschehen gemäß Anlage K 1.
- Die Beklagte wird weiter verurteilt, es zu unterlassen, gegenüber Verbrauchern für den Abschluss eines Darlehensvertrags
- mit der Angabe „ab 0,68%“ und/oder
- mit einer „Günstiger-geht's-nicht-Garantie“
zu werben und/oder werben zu lassen, wie jeweils geschehen nach Anlage K 1, wenn der in dieser Werbung genannte unterste effektive Jahreszins („0,68%“) in Wahrheit für den Verbraucher, der die Werbung bekommen hat, nicht verfügbar ist.









