Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Vermittlung von Finanzsanierungsverträgen / Versäumnisurteil ergangen
Die Klägerin wendet sich gegen Allgemeine Geschäftsbedingungen der Beklagten im Rahmen von Verträgen über die Vermittlung eines Finanzsanierungsvertrages.
Das Oberlandesgericht Celle hat antragsgemäß Versäumnisurteil erlassen (Az. 11 UKl 1/25).